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Tod des Kontoinhabers
Einer meiner Elternteile ist kürzlich verstorben und hatte ein Konto bei ING Luxembourg. Was ist zu tun?
Es ist wichtig, dass die Bank frühestmöglich informiert wird, damit die Guthaben gesperrt und auf diesem Weg die Interessen der Erben geschützt werden können.
Wie kann ich mich mit der Bank in Verbindung setzen?
Sie können sich direkt an eine Zweigstelle Ihrer Wahl wenden oder telefonisch die Erbschaftsstelle (Tel.: +35 24 06 54 05 820) der Rechtsabteilung der Bank kontaktieren.
Wie erfolgt die Freigabe der Guthaben?
• Um die Guthaben rechtswirksam zugunsten der Erben freigeben zu können, wird die Bank die Vorlage folgender Dokumente einfordern:
• Eine Sterbeurkunde
• Eine Urkunde, die den Erbgang bescheinigt (Nennung der Erben)
• Der rechtmäßige Nachweis der Erbenstellung wird im Allgemeinen durch die Vorlage einer Offenkundigkeitsurkunde erbracht, die von einem Notar ausgestellt wird (Für Kunden mit Wohnsitz in Deutschland handelt es sich um einen Erbschein, der von einem Gericht ausgefertigt wird).
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