FATCA für Privatepersonen
Die Vereinigten Staaten von Amerika haben ein neues Gesetz eingeführt, um Steuerhinterziehung für alle, die in den USA steuerpflichtig sind, zu verhindern. Dieses Gesetz heißt Foreign Account Tax Compliance Act (FATCA). FATCA fordert von Finanzinstituten weltweit, US-Steuerpflichtige und einige Instanzen in US-Besitz, so genannte „U.S. persons“ offenzulegen.
FATCA verpflichtet Finanzinstitute:
- Die Identität der Kunden festzustellen, für die eines der folgenden US-Indizien zutrifft:
Amerikanische Staatsangehörigkeit oder Wohnsitz in den USA, einschließlich Green Card-Inhaber, also Personen, die ständig in den Vereinigten Staaten als Einwanderer leben;
Geburtsort in den Vereinigten Staaten;
Mindestens eine Anschrift (Postanschrift, Wohnanschrift, Postfach oder c/o-Adresse) in den USA;
Eine US-Telefonnummer;
Daueraufträge von einem ING-Konto auf ein US-Konto;
Erteilung einer Vollmacht über ihr Konto an eine Person mit US-Adresse (Postanschrift, Wohnanschrift, Postfach oder c/o-Adresse).
- Kunden mit US-Indizien zu dokumentieren, d.h. die Kunden müssen ein Formular des Internal Revenue Service ("IRS", die US-Steuerbehörde) unterzeichnen, um ihre Steuerschuld zu bestätigen oder zu widerlegen.
- Zu melden:
Die Identität von US-Personen
Ihre Konten und Kontostände
Die Geldeingänge auf diesen Konten
Die erste Meldung hat im Jahr 2015 für das Jahr 2014 zu erfolgen.
Wie die meisten europäischen Länder hat Luxemburg beschlossen, der zwischenstaatlichen Vereinbarung IGA mit den USA beizutreten und FATCA in seinen nationalen Rechtsvorschriften aufzunehmen. Demzufolge müssen die luxemburgischen Finanzinstitute die Daten an die Administration des Contributions Directes (ACD) melden. Letztere gibt diese Informationen an den IRS weiter.
- Wenn es sich um eine US-Person mit US-Staatsangehörigkeit oder US-Wohnsitz handelt, ist ein W-9-Formular (Request for Taxpayer Identification Number and Certification) auszufüllen. Siehe IRS Webseite.
- Wenn jemand belegen möchte, dass er keine US-Person ist, muss ein W-8BEN Formular (Certificate of Foreign Status of Beneficial Owner for United States Tax Withholding) ausgefüllt werden. Siehe IRS Webseite.
- muss ein Nachweis des Verlusts der amerikanischen Staatsbürgerschaft bereitgestellt werden, wenn eine Privatperson nicht mehr amerikanischer Staatsbürger ist (auch wenn sie in den Vereinigten Staaten geboren ist).
ING wird weiterhin Konten und Spareinlagen von US-Bürgern abwickeln, solange diese bereit sind, die erforderlichen FATCA-Unterlagen bereitzustellen.
Für Neukunden mit US-Indizien sind die Unterlagen zu erstellen, bevor die Geschäftsbeziehung eröffnet werden kann.
Liegen diese Unterlagen nicht innerhalb eines ganz bestimmten Zeitrahmens vor, wird ING Luxembourg Kunden mit US-Indizien als US-Personen betrachten. Die Daten und Konten dieser Kunden werden also an den IRS (über die luxemburgischen Steuerbehörden) gemeldet.
Nähere Informationen über diese neuen Maßnahmen und ihre Auswirkungen erhalten Sie hier:
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