Es ist durchaus möglich, als Expat oder Grenzgänger in Luxemburg in Rente zu gehen. Um mit 65 Jahren im Großherzogtum Luxemburg eine Altersrente zu erhalten, müssen Sie mindestens 120 Monate lang in Luxemburg oder einem anderen EU-Land Rentenversicherungsbeiträge eingezahlt haben – als Pflicht-, Weiter- oder freiwillig Versicherter oder durch Nachkauf. Innerhalb der Länder der Europäischen Union sind Rentenzahlungen übertragbar. Selbst einige Staaten, die keine EU-Mitglieder sind, etwa die USA, können Ansprüche vollständig oder anteilig übertragen. Informieren Sie sich daher über die Bedingungen für Ihr Heimatland, wenn der Zeitpunkt Ihres Renteneintritts näher rückt.
Egal, ob Sie arbeitslos sind und einen Job suchen oder ob Sie selbstständig sind, Sie müssen sich zunächst einmal bei einer der Vermittlungsstellen der nationalen Arbeitsagentur (Agence pour le développement de l’emploi, ADEM) arbeitssuchend melden. Die ADEM hat sieben regionale Vertretungen in Luxemburg, Esch-sur-Alzette, Diekirch, Differdange, Dudelange, Wasserbillig und Wiltz. Die Meldung tritt in Kraft, wenn Sie Ihr erstes Gespräch mit dem Berufsberater führen, der Sie bei Ihrer Jobsuche unterstützen soll. Wenn Sie im Ausland leben und arbeiten, können Sie sich nur bei der ADEM-Vertretung in der Stadt Luxemburg melden. In diesem Fall haben Sie keinen Anspruch auf Beratung und Unterstützung durch einen ADEM-Berater oder auf die anderen Leistungen der ADEM. Sie können lediglich an den dafür vorgesehenen Terminals Stellenausschreibungen lesen.
Wenn Sie die oben genannten Bedingungen hinsichtlich der Einzahlung in die Luxemburger Rentenversicherung nicht erfüllen, haben Sie zwei Möglichkeiten. Möglichkeit 1: Sie setzen Ihre berufliche Tätigkeit für denselben Arbeitgeber fort. In diesem Fall haben Sie einen Rentenanspruch, sobald Sie die Mindestdauer für die Beitragszahlung von 120 Monaten erreicht haben. Möglichkeit 2: Sie beantragen die Erstattung der inflationsbereinigten Beiträge (Arbeitgeber- und Arbeitnehmeranteil), die in Luxemburg eingezahlt wurden. Damit verzichten Sie auf die Möglichkeit, in Luxemburg eine Rente zu beziehen.
Ja, jedoch nur unter bestimmten Umständen. Sie können mit 57 Jahren in Rente gehen, wenn Sie 480 Monate lang Beiträge in die gesetzliche Rentenversicherung eingezahlt haben. Andernfalls können Sie mit 60 Jahren in Rente gehen, wenn Sie 480 Monate lang Beiträge eingezahlt haben, 120 davon als Pflicht-, Weiter- oder freiwillig Versicherter oder durch Nachkauf. Denken Sie jedoch gründlich darüber nach, bevor Sie eine vorzeitige Verrentung beantragen. Sie dürfen zwar eine berufliche Tätigkeit ausüben, aber diese Tätigkeit kann sich auf die Bewilligung, weitere Zahlung und Berechnung Ihrer Rente auswirken. Wenn Sie wie üblich mit 65 in Rente gehen, hat eine Berufsausübung keinen Einfluss auf die Berechnung der Rente.
Einige Monate vor Ihrem Renteneintritt müssen Sie bei der Rentenkasse des Landes, in dem Sie leben, einen Antrag stellen. Das Wohnsitzland berechnet daraufhin gemäß der europäischen oder bilateralen Verträge auf Grundlage der geltenden Gesetze sowie derer aus mindestens einem der Länder, in denen Sie Beiträge eingezahlt haben, Ihren Rentenanspruch. Sie erhalten aus allen Ländern, in denen Sie Beiträge eingezahlt haben, Leistungen gemäß der in diesen Ländern geltenden Gesetze. Wenn Sie in Luxemburg leben, wenn Sie in Rente gehen, müssen Sie Ihren Antrag, ordnungsgemäß ausgefüllt und unterschrieben, an die nationale Rentenversicherungskasse (Caisse nationale d’assurance pension, CNAP) schicken. Die Höhe Ihrer Rente hängt von verschiedenen Faktoren ab: der Dauer Ihrer Berufslaufbahn, Ihrem Gehalt während der Beitragszahlung und der Beitragsbemessungsgrenze für Versicherungsbeiträge (d. h. dem Betrag, ab dem höhere Bezüge nicht mehr für die Rentenberechnung herangezogen werden; das Fünffache des sozialen Mindestlohns).
Weitere Informationen zu Altersrenten finden Sie auf der Website der CNAP Denken Sie daran, dass Sie auch eine Zusatzrentenversicherung abschließen können, wenn Sie befürchten, im Rentenalter Kaufkraft einzubüßen. Mit Génération Pension Universal Life, einer Lebensversicherung von ING Luxemburg, können Sie Ersparnisse anlegen, ohne sich einzuschränken oder sich über die Verwaltung dieses Kapitals Sorgen zu machen. Außerdem können Sie die Sparbeträge ab dem Finanzjahr 2017 heute schon steuerlich absetzen – bis zu 3.200 EUR jährlich. Klicken Sie hier, wenn Sie weitere Informationen benötigen.
04/20
Jedes Jahr vergeben die Mitgliedstaaten der Europäischen Union – mit Ausnahme von Dänemark, Irland und dem Vereinigten Königreich – Tausende von Blauen Karten.
Die eingetragene Lebensgemeinschaft (PACS), eine Form der Lebenspartnerschaft in Luxemburg, ist seit 1994 eine rechtswirksame und weniger einschränkende Alternative zur Ehe und steht sowohl hetero- als auch homosexuellen Paaren offen. Aber wie soll man in diesem Bereich vorgehen, und welche Vorteile und Auswirkungen sind zu erwarten?
Es gibt so viele Möglichkeiten, dass es oft schwierig ist, sich für das richtige Modell zu entscheiden. Es gibt staatliche Schulen, Privatschulen und internationale Schulen – aber was davon ist das Richtige für Ihre Kinder?