Von Kupfer über Stahl, Holz, Aluminium, Metall, Elektromaterialien bis hin zu Dämmstoffen und vorgefertigten Betonprodukten sind Baustoffe von einer Verknappung nie gekannten Ausmaßes betroffen. Infolgedessen steigen die Rohstoffpreise seit Monaten kontinuierlich stark an. Die Lieferverzögerungen haben dazu geführt, dass die Baustellen nicht rechtzeitig fertig gestellt werden konnten. Was sind die Ursachen für diesen weltweiten Mangel? Wie können Bauunternehmen und Handwerker reagieren?
Die jüngsten Statec-Daten sind eindeutig: Der Baupreisindex ist zwischen Oktober 2020 und April 2021 um 4,3 % angestiegen. Dies ist die höchste beobachtete halbjährliche Veränderung seit April 1992. Vor allem zwei Berufsgruppen verzeichnen einen stärkeren Anstieg als der Index: das Dachdeckerhandwerk mit 7,3 % und die Gebäudeschließung - zu der Fenster, Garagentore und Fassaden gehören - mit 4,6 %.
Mehrere Faktoren erklären diese Situation. Die Gesundheitskrise hat viele Produktionslinien zum Stillstand gebracht und die Lieferketten völlig unterbrochen. Im Durchschnitt dauert es 2 bis 3 Monate, bis eine Fabrik wieder 100 % ihrer Kapazität erreicht hat. Hinzu kommen die Erholung der Nachfrage nach den Engpässen - insbesondere in den USA und in China, das derzeit einen Boom erlebt - und die reichlich vorhandenen internationalen liquiden Mittel aufgrund der verschiedenen Konjunkturpakete. Handelsspannungen, insbesondere zwischen den USA und Kanada wegen Holz, sind ein weiterer Faktor.
Für einen Vertrag, der im Rahmen einer öffentlichen Ausschreibung abgeschlossen wurde, enthält die großherzogliche Verordnung vom 8. April 2018 zur Umsetzung des Gesetzes vom 8. April 2018 über das öffentliche Beschaffungswesen Maßnahmen zur Bewältigung von Ausnahmesituationen wie der, die wir derzeit erleben.
So kann der Vertrag angepasst werden, wenn seit der Angebotsabgabe erhebliche und unvorhersehbare Marktschwankungen bei den offiziellen Notierungen, den Marktpreisen oder den Veröffentlichungen der Rohstoffpreise zu beobachten sind. Diese Anpassung des Vertrags muss per Einschreiben[1] erfolgen. Auch wenn Preisanpassungen grundsätzlich erst in der Endabrechnung berücksichtigt werden, können Sie die Zahlung von Zwischenberichtigungen beantragen. Im Falle höherer Gewalt können Sie beim öffentlichen Auftraggeber eine Verlängerung der Ausführungsfrist beantragen - in diesem Fall müssen Sie die Gründe für die Verzögerung in einem ausführlichen Bericht objektiv begründen - oder sogar den Vertrag kündigen (Artikel 44 Absatz 4 des Gesetzes über das öffentliche Auftragswesen).
Wenn es sich um einen privaten Vertrag handelt, kommt es darauf an, wie der Vertrag, der Kostenvoranschlag, das Angebot und die allgemeinen Geschäftsbedingungen abgefasst sind.
In der Regel ist der Kostenvoranschlag nur ein Anhaltspunkt. Er enthält nur eine Preiseinschätzung; der endgültige Preis wird nach Abschluss der Arbeiten festgelegt. Wenn die Wahrscheinlichkeit besteht, dass der endgültige Preis deutlich höher ist als der ursprüngliche Kostenvoranschlag ausfallen wird, sollten Sie Ihren Kunden so schnell wie möglich informieren. Andernfalls ist er berechtigt, eine Entschädigung zu verlangen. Bei Festpreisbauten, bei denen der Preis im Voraus festgelegt wird, können Sie versuchen, eine Erhöhung des Preises oder der Zeit auf der Grundlage der Rechtstheorie der Unvorhersehbarkeit zu rechtfertigen. Leider gibt es diese Theorie, die im französischen Zivilgesetzbuch enthalten ist, nicht im luxemburgischen Recht, und ihre Zulässigkeit ist umstritten.
Enthalten die allgemeinen Geschäftsbedingungen vertragliche Änderungsklauseln, wie z. B. Preiserhöhungen bei Rohstoffen, so gelten diese. Vorausgesetzt natürlich, dass diese vom Kunden durch seine Unterschrift ausdrücklich akzeptiert wurden.
[1] Das Ressourcenzentrum für Gebäudetechnologien und Innovation (CRTI-B) bietet ein Online-Simulator (http://revprix.crtib.lu/) für die Berechnung der Preisrevision.
Nehmen Sie in künftige Verträge eine Klausel auf, die besagt, dass die angegebenen Preise und Fristen nicht endgültig sind und je nach Änderungen der Materialpreise, der Verfügbarkeit der Lieferanten und der Lieferzeiten variieren können. Zweitens: Unterschreiben Sie die Angebote so schnell wie möglich und erläutern Sie Ihren Kunden die ungewöhnliche Preiserhöhung aufgrund von Materialknappheit. Ein unterschriebener Kostenvoranschlag ist eine vertragliche Verpflichtung zur Durchführung der Arbeiten. So können Sie Ihre Arbeit gut planen und Unwägbarkeiten in einem unsicheren wirtschaftlichen Umfeld besser bewältigen. Wenn Sie die Kunden überzeugt haben, wissen sie, dass sie sich bei der Ausführung der Arbeiten auf Sie verlassen können und dass sie nirgendwo anders einen besseren Preis und eine schnellere Lieferung finden werden.
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08/2021