Bankgarantien
Um den einwandfreien Ablauf seiner Aktivitäten zu gewährleisten, kann sich ein Unternehmen veranlasst sehen, seinen Lieferanten oder seinen Kunden Garantien zu bieten. ING Luxemburg kann eine Bankgarantie ausstellen, wodurch die Aufnahme von Eigenmitteln in großem Umfang verhindert werden kann.
Die Bankgarantie ist eine Kreditform, im Rahmen derer sich ING verpflichtet, eine bestimmte Summe im Auftrag ihres Kunden zu zahlen, falls Letzterer einer Verpflichtung nicht nachkommt, die er gegenüber einer Drittpartei (Garantienehmer) eingegangen ist. Diese Verpflichtung kann sich auf den Ausgleich einer Schuld bzw. die Ausführung eines Auftrags oder einer Transaktion beziehen.
Bankgarantie für den Export
ING Luxembourg arbeitet mit dem Office du Ducroire Luxembourg (ODL) hinsichtlich eines gemeinsamen Ziels zusammen:
die Entwicklung der Exporttätigkeiten luxemburgischer Unternehmen.
Diese Kooperationsvereinbarung ermöglicht es ING Luxembourg, allen exportierenden Unternehmen, die im Handels- und Gesellschaftsregister von Luxemburg eingetragen sind, eine Bankgarantie für den Export zu gewähren.
Die Bankgarantie ist eine für Kunden ausgestellte Garantie, laut der ING sich verpflichtet, einem Dritten (Begünstigter dieser Garantie) einen zuvor festgelegten Betrag zu zahlen, um eine Verpflichtung, die er mit diesem Dritten eingegangen ist, zu garantieren. Diese Garantie ist generell unwiderruflich, bedingungslos und auf erste Anforderung zahlbar.
Mehr Informationen
Das Office du Ducroire Luxembourg ist eine öffentliche Einrichtung und wurde 1961 gegründet. Es unterliegt der Aufsicht des Finanzministeriums.
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