Kassenkredit

Der Mindestbetrag beläuft sich grundsätzlich auf 125.000 EUR.
Die Laufzeit ist im Prinzip unbegrenzt, in bestimmten Fällen kann jedoch ein Fälligkeitstermin festgelegt werden.
Die entnommenen Beträge können in beliebigen Abständen zurückgezahlt werden. Die Zinsen, die auf Grundlage einer variablen Verzinsung berechnet werden, werden grundsätzlich alle drei Monate erhoben.

Der Kassenkredit bezeichnet einen Dispositionskredit, mit dem der laufende Bedarf an kurzfristigem Betriebskapital finanziert wird. Die Bank gestattet in diesem Rahmen einer Gesellschaft, dass deren Girokonto ein Negativsaldo aufweist. Diese Liquiditätsreserve ist jederzeit verfügbar.

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