ING erhebt die Kundeninformationen in sämtlichen Geschäftsbeziehungen. Wir sind verpflichtet, Ihre Daten in regelmäßigen Abständen zu aktualisieren und zu überprüfen. Von daher fordern wir möglicherweise weitere Daten an oder überprüfen Ihre Informationen, um die aktuell geltenden KYC-Gesetze und ‑Vorschriften sowie Änderungen an diesen Vorgaben zu erfüllen.
Immer wenn sich an Ihrer persönlichen oder beruflichen Situation etwas ändert, empfehlen wir Ihnen dringend, uns direkt und unverzüglich darüber zu informieren.
Nachfolgend finden Sie ein paar Beispiele für Änderungen, über die Sie uns proaktiv in Kenntnis setzen können:
- Personenbezogene Informationen:
- Erneuerung Ihres Personalausweises oder Reisepasses
- Änderung Ihrer Anschrift, Ihrer E-Mail-Adresse oder Ihrer Telefonnummer
- Änderung Ihres Familienstands
- Änderung Ihres Arbeitgebers oder Änderung Ihrer Tätigkeit
- Zusätzliche Steueridentifikationsnummer
- Unternehmensbezogene Informationen:
- Änderung der offiziellen Anschrift oder der Postadresse
- Änderung des Unternehmensgegenstands, der Rechtsform, der Unternehmensbezeichnung oder des Firmennamens
- Änderung im Verwaltungsrat oder bei sonstigen gesetzlichen Vertretern
- Änderungen an dem direkten oder letztendlichen Eigentümer des Unternehmens
- Hinweis: Bei diesen unternehmensbezogenen Informationen können Sie uns einen aktualisierten Auszug aus dem Handelsregister („Registre du Commerce et des Sociétés“) und/oder dem Register der wirtschaftlich Berechtigten („Registre des Bénéficiaires Economiques“) als Nachweis für die Änderung der Informationen in unseren Akten vorlegen.
Bitte beachten Sie, dass diese Liste lediglich als Beispiel dient und keinen Anspruch auf Vollständigkeit erhebt. Gegebenenfalls können zu diesem Zweck auch Unterlagen oder weitere Informationen angefordert werden, um die Aktualisierung Ihrer Akte fertigzustellen. Sollten Sie Fragen zu diesem Thema haben, können Sie sich gern mit uns in Verbindung setzen.