Die Sicherung der bei ING Luxembourg getätigten Einlagen wird durch das System zur Entschädigung der Investoren in Luxemburg ('SIIL'- Système d’Indemnisation des Investisseurs Luxembourg) gewährleistet.
Das SIIL hat insbesondere den Auftrag, bei Ausfall eines teilnehmenden Instituts, die anspruchsberechtigten Investoren schnellstmöglich (spätestens 3 Monate nachdem die Anspruchsberechtigung und der Forderungsbetrag festgestellt wurden) bis zu einem Maximalbetrag von € 20.000,- (außer bei anderweitiger Bestimmungen) pro Investor und Kreditinstitut, unter bestimmten Voraussetzungen und innerhalb bestimmter Grenzen zu entschädigen. Die Investoren sind verpflichtet, ihre Ansprüche innerhalb einer Frist von 10 Jahren geltend zu machen.
Diese Frist beginnt ab dem Datum der Feststellung der Aussetzung der Zahlungen oder der Liquidierung des Kreditinstituts oder der Anlagegesellschaft bzw. ab dem Datum des Urteils des Tribunal d’Arrondissement de Luxembourg, welches über die entsprechende Aussetzung der Zahlungen bzw. Liquidierungentschieden hat, zu laufen.