Reform der Zinsbenchmarks

Bestimmte Referenzzinssätze wie EONIA, EURIBOR und LIBOR werden reformiert. Wenn sich eines Ihrer Finanzprodukte oder interne Prozesse auf diese Zinssätze oder andere Zinsbenchmarks beziehen, sind die folgenden Informationen für Sie relevant.

Was sind Zinsbenchmarks? 

Zinsbenchmarks werden verwendet, um (1) den Zinsbetrag für ein breites Spektrum von Finanzprodukten wie Derivate, Anleihen, Kredite, strukturierte Produkte und Hypotheken zu bestimmen, sowie (2) für die Bewertung von Finanzprodukten.

Die gängigsten Beispiele für in Finanzkontrakten verwendete Zinsbenchmarks sind der Euro Overnight Index Average (EONIA), der Euro Interbank Offered Rate (EURIBOR) und der London Interbank Offered Rate (LIBOR).

Warum werden diese Benchmarks reformiert? 

Da Referenzzinssätze für so viele Finanzkontrakte von grundlegender Bedeutung sind, müssen sie robust, zuverlässig und für ihre Zwecke geeignet sein. Jede dieser zu reformierenden Zinsbenchmarks basierte auf den Zinssätzen, zu denen sich die Banken auf dem Interbankenmarkt gegenseitig Kredite gewähren.

Die Finanzaufsichtsbehörden haben ihre Bedenken zum Ausdruck gebracht, dass die Benchmark-Zinssätze möglicherweise nicht mehr repräsentativ oder verlässlich sind, da die Kreditgeschäfte zwischen Banken in den letzten Jahren erheblich zurückgegangen sind. Diese Bedenken führten zu Empfehlungen des Finanzstabilitätsrats (Financial Stability Board) an die globale Finanzindustrie zur Reform der wichtigsten Zinsbenchmarks und zur Entwicklung einer Reihe neuer alternativer Benchmarks, die für das aktuelle Finanzumfeld repräsentativer sind.

Was wird sich ändern? 

Das europäische Recht legt mittels der Benchmark-Verordnung nun bestimmte Kriterien und Bedingungen für Benchmark-Zinssätze fest, um deren Zuverlässigkeit und Robustheit sicherzustellen. Um diesen Bedingungen und den Bedenken der Aufsichtsbehörden weltweit gerecht zu werden, werden die Leitzinsen so reformiert, dass sie auf soliden Methoden und ausreichenden und zuverlässigen Daten beruhen.

Was bedeutet das für Sie? 

Es wird erwartet, dass einige Referenzzinssätze reformiert oder eingestellt und durch alternative Referenzzinssätze ersetzt werden, die den neuen Anforderungen der Aufsichtsbehörden und des Marktes entsprechen. Dies kann sich auf die Produkte und Dienstleistungen auswirken, die Ihnen derzeit zur Verfügung stehen und die wir möglicherweise in Zukunft anbieten. Wenn und sobald dies auf Sie zutrifft, werden wir Sie entsprechend informieren. Die Reformen und der Übergang zu neuen Zinsbenchmarks sind ein fortlaufender Prozess, der mit einigen Unsicherheiten in Bezug auf den Übergangsprozess, den Zeitpunkt und die Auswirkungen verbunden ist. Gegenwärtig ist nicht zu erwarten, dass bestehende Zinsbenchmarks vor dem 31. Dezember 2021 eingestellt werden.

Wie reagiert ING darauf? 

ING begrüßt den Umstieg auf robustere und zuverlässigere Referenzzinsen. Wir haben mit Aufsichtsbehörden, Branchenverbänden und Handelsvereinigungen zusammengearbeitet, um einen reibungslosen Übergang zu ermöglichen. Wir verfolgen die Entwicklungen genau und werden Sie während des Übergangs weiterhin auf dem Laufenden halten.

Fallback Plan 

Die oben erwähnte Benchmark-Verordnung erfordert, dass ING über einen soliden Plan verfügt, der die Maßnahmen festlegt, die wir ergreifen werden, falls ein Referenzzinssatz nicht mehr besteht oder sich wesentlich ändert. Jede juristische Person von ING verfügt über einen Fallback-Plan. Die Commission de Surveillance du Secteur Financier (CSSF) überwacht den Fallback-Plan der ING Luxembourg S.A., der hier zu finden ist:

Haben Sie noch Fragen? 

Weitere Informationen zur Reform der Referenzzinssätze finden Sie unter den folgenden Links zu verschiedenen Websites. Wir werden Sie weiterhin über den Fortgang der Reformen und Übergänge bei den Zinsbenchmarks auf dem Laufenden halten. Die Informationen auf dieser Website erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit. 

Weitere Informationen 

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