ING wird ihre Kunden kontaktieren, um deren FATCA-Status anhand des Selbsterklärungs-Formulars zu sammeln. Die Kunden sind verpflichtet, ihren Status zu bestätigen und zu belegen:
- Wenn das Unternehmen eine US-Person ist (gegründet oder organisiert in den Vereinigten Staaten oder unter amerikanischem Recht, oder eine in den USA sitzende Niederlassung eines Nicht-US-Unternehmens), ist ein W-9-Formular (Request for Taxpayer Identification Number and Certification) auszufüllen. Siehe IRS Webseite.
- Wenn das Unternehmen belegen möchte, dass er keine US-Person ist, muss ein W-8BEN Formular (Certificate of Foreign Status of Beneficial Owner for United States Tax Withholding) ausgefüllt und von der Person/ den Personen unterschrieben werden, die ordnungsgemäß authorisiert sind verpflichtende Dokumente für das Unternehmen zu unterschreiben. In diesem Dokument erklärt das Unternehmen selbst, welchen Status es im Rahmen von FATCA hat. Siehe IRS Webseite.
Bitte beachten Sie, dass einige Unternehmen, auch diejenigen die nicht in den Vereinigten Staaten steuerpflichtig sind, davon betroffen sein können an die IRS zu berichten! Zum Beispiel gibt es spezielle Regeln für Finanzinstitute und für passive Unternehmen mit US-UBOs (Ultimate Beneficial Owners).
ING wird weiterhin Ihren Service US- und Nicht-US-Gesellschaften anbieten, solange diese bereit sind, die erforderlichen FATCA-Unterlagen bereitzustellen.
Für Neukunden mit US-Indizien sind diese Unterlagen zu erstellen, bevor die Geschäftsbeziehung eröffnet werden kann.
Liegen diese Unterlagen (für Kunden die ein Konto vor dem 1. July 2014 eröffnet haben) nicht vor, wird ING Luxembourg Kunden mit US-Indizien als US-Personen betrachten. Die Daten und Konten dieser Kunden werden also an den IRS (über die luxemburgischen Steuerbehörden) gemeldet.