FATCA für Privatepersonen

Die USA haben Gesetze zur Verhinderung von Steuerhinterziehung durch ihre Steuerpflichtigen eingeführt, die seit dem 1. Juli 2014 gelten. Dieses Gesetz, das als Foreign Account Tax Compliance Act (FATCA) bezeichnet wird, verlangt von nicht-amerikanischen Finanzinstituten (wie ING Luxembourg S.A.) die Identifizierung und Meldung von in den USA Steuerpflichtigen, den sogenannten „U.S. Persons“.

Diese Gesetzgebung gilt für jede natürliche Person („Individual“) oder juristische Person („Entity“), die als US-Person identifiziert wird: „U.S. Persons“, Inhaber eines Finanzkontos. Auf dieser Seite werden nur die Auswirkungen auf natürliche Personen im Detail beschrieben.

Das FATCA-Gesetz verlangt von Finanzinstituten, dass sie:

  • Kundendaten erfassen, um festzustellen, ob es sich um eine US-Person handelt; dies erfolgt über eine Selbsterklärung, die von jedem Kunden ausgefüllt und unterschrieben werden muss. Bei US-Personen muss die Steueridentifikationsnummer („TIN“) erhoben werden.

  • Kunden identifizieren, die mindestens einen der folgenden Hinweise auf eine Verbindung zu den USA aufweisen:
    • US-Staatsbürgerschaft oder Wohnsitz (Staatsangehörigkeit oder doppelte Staatsangehörigkeit (einschließlich des Besitzes einer „Green Card“));
    • Geburtsort in den USA;
    • mindestens eine Adresse (Postanschrift, Wohnort, Postlagernd oder vermittelt) in den USA;
    • eine amerikanische Telefonnummer;
    • Daueraufträge auf ein Konto in den USA;
    • eine Vollmacht über ihr Konto, die einer Person mit einer US-amerikanischen Adresse (Postanschrift, Wohnsitz, Postlagernd oder Zwischenhändler) erteilt wird.
  • Eine jährliche Meldung der Daten zum 31. Dezember oder zum Zeitpunkt des Kontoabschlusses (die Meldung muss bis zum 30. Juni des folgenden Jahres erfolgen) übertragen über:
    • die Identität von US-amerikanischen „U.S. Persons“: Name, Vorname, Adresse, US-Steuernummer: USTIN
    • ihre Konten und den Saldo dieser Konten;
    • Finanzerträge, die im Laufe des Jahres auf diesen Konten vereinnahmt wurden.

Luxemburg hat wie die meisten europäischen Länder am 28. März 2014 ein zwischenstaatliches Abkommen (IGA) Modell 1 mit den USA geschlossen, damit die Bestimmungen des FATCA-Gesetzes in der nationalen Gesetzgebung Luxemburgs Anwendung finden. Daraus ergibt sich, dass die luxemburgischen Finanzinstitute (FFI) jährlich (und bis spätestens 30. Juni nach dem übertragenen Jahr) Informationen an die Steuerverwaltung (Administration des Contributions, ACD) übermitteln müssen. Diese leitet sie ihrerseits bis zum 30. September desselben Jahres an den IRS weiter.

Bei Neukundenist ING Luxembourg gemäß den gesetzlichen Bestimmungen verpflichtet, vom Kunden eine unterschriebene steuerliche Selbstauskunft einzuholen, die den steuerlichen Status des Kunden enthält. seinen Steuerwohnsitz sowie seine Steueridentifikationsnummer. Der Kunde ist verpflichtet, seinen Status als Amerikaner (amerikanische Person oder nicht-amerikanische Person) zu bestätigen und zu belegen. Andernfalls ist es der ING nicht gestattet, ein Bankkonto zu eröffnen.

ING Luxembourg wird US-Bürgern weiterhin alle Dienstleistungen im Zusammenhang mit Tagesgeld- und Sparkonten anbieten, sofern diese Bürger sich bereit erklären, die von FATCA geforderten Informationen zu liefern.

Zu beachten ist, dass ING Luxemburg hingegen keine Wertpapierdienstleistungen für US-Kunden erbringen darf und dass, wenn ein ursprünglich als Nicht-US-Kunde identifizierter Kunde US-Amerikaner wird (durch Staatsbürgerschaft oder Wohnsitz), etwaige erbrachte Wertpapierdienstleistungen eingestellt und die finanziellen Vermögenswerte abgetreten oder auf ein anderes Finanzinstitut übertragen werden müssten.

Wenn die geforderten Dokumente nicht innerhalb einer ganz bestimmten Frist vorgelegt werden, muss ING Luxemburg die betreffenden Kunden als nicht dokumentierte Konten betrachten.ING Luxemburg wäre dann gezwungen, diese Konten einzuschränken oder sogar zu schließen und sie dem IRS (über die luxemburgischen Steuerbehörden) zu melden.

Mehr Informationen

Nähere Informationen über diese Maßnahmen und ihre Auswirkungen erhalten Sie hier: 

Foreign Account Tax Compliance Act (IRS.gov)

Wie können wir Ihnen helfen?

My ING - Ihre Online Banking Lösung

Verbinden Sie sich und führen Sie Ihre Transaktionen durch, wo und wann Sie wollen.

  • My ING, die Online Banking Lösung für Einzelkunden
  • My ING Pro, die Online Banking Lösung für Gewerbetreibende

My Team - Ihr Contact Center

Unser Contact Center steht von Montag bis Freitag von 8h30 bis 18h00 für Hilfe zum Online Banking, Informationen über unsere Produkte und Dienstleistungen und andere Fragen zur Verfügung.

Pressekontakt

My Experts - Ihr Zweigstellennetz

Unsere Berater stehen Ihnen zur Verfügung, um Ihnen zu helfen.

Wir verwenden Cookies, um Ihre Nutzererfahrung zu bereichern. Diese Basis-Cookies sind für das einwandfreie Funktionieren der Webseite unerlässlich. Sie speichern z.B. Ihre Sprachpräferenzen. Sie ermöglichen zudem eine anonyme Analyse der Nutzung der Webseite. Weitere Informationen in unseren Cookie-Richtlinien.  

Ablehnen Zustimmen