Bei Neukundenist ING Luxembourg gemäß den gesetzlichen Bestimmungen verpflichtet, vom Kunden eine unterschriebene steuerliche Selbstauskunft einzuholen, die den steuerlichen Status des Kunden enthält. seinen Steuerwohnsitz sowie seine Steueridentifikationsnummer. Der Kunde ist verpflichtet, seinen Status als Amerikaner (amerikanische Person oder nicht-amerikanische Person) zu bestätigen und zu belegen. Andernfalls ist es der ING nicht gestattet, ein Bankkonto zu eröffnen.
ING Luxembourg wird US-Bürgern weiterhin alle Dienstleistungen im Zusammenhang mit Tagesgeld- und Sparkonten anbieten, sofern diese Bürger sich bereit erklären, die von FATCA geforderten Informationen zu liefern.
Zu beachten ist, dass ING Luxemburg hingegen keine Wertpapierdienstleistungen für US-Kunden erbringen darf und dass, wenn ein ursprünglich als Nicht-US-Kunde identifizierter Kunde US-Amerikaner wird (durch Staatsbürgerschaft oder Wohnsitz), etwaige erbrachte Wertpapierdienstleistungen eingestellt und die finanziellen Vermögenswerte abgetreten oder auf ein anderes Finanzinstitut übertragen werden müssten.
Wenn die geforderten Dokumente nicht innerhalb einer ganz bestimmten Frist vorgelegt werden, muss ING Luxemburg die betreffenden Kunden als nicht dokumentierte Konten betrachten.ING Luxemburg wäre dann gezwungen, diese Konten einzuschränken oder sogar zu schließen und sie dem IRS (über die luxemburgischen Steuerbehörden) zu melden.