Auch auf Produktebene gelten Transparenzanforderungen in Bezug auf die Nachhaltigkeit. In den vorvertraglichen Informationen ist anzugeben, wie Nachhaltigkeitsrisiken bei Anlageentscheidungen und bei der Beratung berücksichtigt werden, welche Auswirkungen das auf die erwartete Rendite hat oder warum die Nachhaltigkeitsrisiken nicht von Bedeutung sind.
Wird ein nachhaltiges Produkt angeboten, so gelten zusätzliche Informationsanforderungen. Dann sind zusätzliche Informationen über die Nachhaltigkeit des Produkts mitzuteilen, um zu verhindern, dass Anlagen jeglicher Art fälschlicherweise als „grün“ oder „nachhaltig“ angepriesen werden (sogenanntes „Greenwashing“).
Gemäß Offenlegungsverordnung (SFDR) gibt es unterschiedliche Kategorien von Produkten:
- Finanzprodukte mit Nachhaltigkeitszielen (Artikel 9)
- Finanzprodukte, die im Rahmen der allgemeinen Anlagestrategie ökologische oder soziale Merkmale bewerben (Artikel 8)
- Finanzprodukte, die entweder im Rahmen des Anlageprozesses ESG-Risiken berücksichtigen oder ausdrücklich als nicht nachhaltig deklariert sind (Artikel 6). Produkte, die das Nachhaltigkeitsrisiko berücksichtigen, und solche, bei denen das nicht der Fall ist, unterscheiden sich voneinander.
Für jedes Produkt werden folgende Informationen offengelegt:
- Beschreibung der ökologischen oder sozialen Merkmale oder des nachhaltigen Investitionsziels
- Angaben zu den Methoden, die angewandt werden, um die ökologischen oder sozialen Merkmale zu bewerten, zu messen und zu überwachen, sowie zu den relevanten Nachhaltigkeitsindikatoren, die zur Messung der ökologischen oder sozialen Merkmale oder der Gesamtnachhaltigkeitsauswirkungen des Finanzprodukts herangezogen werden.
Die Angaben dazu, wie Nachhaltigkeitsrisiken für die einzelnen unter die SFDR-Bestimmungen fallenden Produkte berücksichtigt werden, sind der ING-Richtlinie für Nachhaltigkeitsrisiken zu entnehmen. Zu finden ist diese in der the ING Sustainability Risks Policy.