Vorsicht vor indirekten Kosten beim Immobilienkauf!

Ein klassischer Fehler beim ersten Immobilienkauf ist es, nur den Kaufpreis des Objekts zu beachten und nicht an die Zusatzkosten zu denken. Um unangenehme Überraschungen zu vermeiden, erklären wir Ihnen die 6 „versteckten“ Kostenfaktoren, die Sie beim Kauf beachten müssen.

Notargebühren 

Als Käufer müssen Sie alle Kosten tragen, die im Zusammenhang mit der Kaufurkunde stehen und an den Notar gezahlt werden. Dazu zählen die Honorare des Notars, die Rückzahlung der Kosten, die dem Notariat für die für den Verkauf erforderlichen Dienstleistungen und Dokumente entstanden sind, und die Steuern.

Letztere sind die Gebühren für die Eintragung und Übertragung, die an die Einregistrierungs- und Domänen- und Mehrwertsteuerverwaltung (AED) zu entrichten sind und 6 % bzw. 1 % für entgeltlichen Erwerb (gegen Bezahlung) betragen. Sie können jedoch von einer Steuergutschrift profitieren, die unmittelbar zum Zeitpunkt der Unterzeichnung der Kaufurkunde wirksam wird und auf 20.000 € (40.000 € bei einem gemeinsamen Erwerb) begrenzt ist, wenn Sie eine Immobilie für private Wohnzwecke kaufen. Diese Steuergutschrift kann nach Bedarf für andere Erwerbe verwendet werden, bis sie aufgebraucht ist, und wird Ihnen unabhängig davon gewährt, ob Sie Gebietsansässiger oder Nicht-Gebietsansässiger sind (vorausgesetzt natürlich, dass Sie sich dazu verpflichten, in der erworbenen Immobilie in Luxemburg zu wohnen). Wenn Sie Nicht-Gebietsansässiger sind und in einem Drittstaat außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraum[1] leben, müssen Sie die Eintragungs- und Übertragungsgebühren im Voraus bezahlen und dann die Steuergutschrift gegen Vorlage einer Wohnsitzbescheinigung in Luxemburg geltend machen.

In jedem Fall sind Sie dazu verpflichtet, das Wohneigentum innerhalb von 2 Jahren (oder 4 Jahren, wenn es sich um ein Baugrundstück oder ein im Bau befindliches Gebäude handelt) ab dem Datum der notariellen Kaufurkunde zu beziehen und für mindestens 2 Jahre durchgängig darin zu wohnen. Andernfalls müssen Sie die volle Steuerermäßigung zurückzahlen.

Hypothekengebühren

Wenn Sie ein Darlehen für den Kauf Ihrer Immobilie benötigen, wird Ihr Kreditinstitut eine Hypothek fordern, womit sie die Immobilie verkaufen und den geschuldeten Vertrag zurückerhalten kann, falls Sie Schwierigkeiten bei der Rückzahlung des Kredites haben und alle gütlichen Lösungen erschöpft wurden. Diese Hypothek muss in einer der Hypothekenbüros in Luxemburg durch eine notarielle Urkunde eingetragen werden, was zusätzliche Notargebühren nach sich zieht.

Bearbeitungsgebühren

Bei der Bereitstellung Ihres Kredits wird Ihr Kreditinstitut Bearbeitungsgebühren berechnen. Diese sind im Allgemeinen nicht sehr hoch.

Hausrat- und Restschuldversicherung

Das Gesetz verpflichtet Sie nicht zum Abschluss dieser zwei Versicherungen. Allerdings werden sie empfohlen und oft von der Einrichtung verlangt, die Ihnen den Immobilienkredit gewährt. Die Hausratversicherung deckt nicht nur Ihr Wohneigentum, sondern auch Ihr Mobiliar und Ihre persönlichen Gegenstände gegen Schäden durch Brand, Wasser, Diebstahl, Glasbruch und Sturm ab. Die Restschuldversicherung ist eine Art Todesfallversicherung im Rahmen eines Hypothekendarlehens. Sollten Sie früh sterben, wird hierdurch Ihrem Kreditinstitut der versicherte Betrag zurückgezahlt und alle Probleme bezüglich der Rückzahlung für Ihren Lebenspartner oder Ihre Erben werden vermieden.

Bauzinsen

Wenn Sie Renovierungs- oder Bauarbeiten planen und den Betrag Ihres Immobilienkredits erst nach einer bestimmten Nutzungsdauer zurückzahlen wollen, berücksichtigen Sie auch die Bauzinsen. Sie werden auf Grundlage des geliehenen Betrags (oder des effektiv genutzten Betrags im Falle eines Neubaus) bis zum Beginn der Rückzahlung berechnet. 

Gebühren für die Nutzung der Immobilie

Schließlich sollten Sie etwas Geld sparen für sämtliche Kosten nach dem Kauf, wie zum Beispiel für die Einrichtung nach Ihren Wünschen (Streichen, Bodenbeläge verlegen, Zwischenwände einreißen, Ausbau des Dachbodens etc.), für den Umzug, für neue Möbel oder für das Hausgeld, wenn Sie eine Wohnung in einer Wohnanlage gekauft haben.

Besuchen Sie die Website www.ing.lu/immo, um weitere Informationen zu erhalten, oder kommen Sie bei uns vorbei.


[1]  Der Europäische Wirtschaftsraum umfasst die 28 Mitgliedstaaten der Europäischen Union sowie Island, Liechtenstein und Norwegen.

12/2021

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