Der effektive Jahreszins fasst die Kreditkosten zu einem einzigen Prozentsatz zusammen, der einen Vergleich mit den Angeboten anderer Mitbewerber in Luxemburg oder anderen EU-Mitgliedstaaten erleichtert. Er wird europaweit verwendet und für alle europäischen Kreditinstitute nach der folgenden einheitlichen Standardmethode berechnet: (zurückzuzahlender Gesamtbetrag - Kreditbetrag)/Kreditbetrag x 12/Gesamtzahl der Monatsraten = effektiver Jahreszins.
Da der effektive Jahreszins dem Zinssatz eines Kredits entspricht, kann er fest, variabel oder anpassbar verzinst sein. Bei einem festen effektiven Jahreszins sind die Monatsraten während der gesamten Laufzeit des Kredits konstant. Ist der effektive Zinssatz variabel, können die Monatsraten abhängig vom Referenzindex nach oben oder unten schwanken. Bei Krediten mit einem variabel anpassbaren Zinssatz werden häufig zu Beginn der Tilgung niedrigere Monatsraten angeboten, die allerdings im Laufe der Zeit steigen können.
Auch für Überziehungskredite besteht ein effektiver Jahreszins. Diese Sollzinsen – häufig auch als Agios bezeichnet – stellen den Zinssatz für die Beträge dar, die Banken im Rahmen von Überziehungskrediten verleihen. Dieser effektive Jahreszins ist allerdings schwieriger zu berechnen (und zu vergleichen), denn technisch gesehen ist es unmöglich, ihn im Voraus zu kennen, da der Betrag und die Dauer erst im Nachhinein bekannt sind.
In einigen europäischen Ländern wie bei unseren belgischen und französischen Nachbarn darf der effektive Zinssatz einen bestimmten „Wucherzins“ (bzw. maximale Kreditkosten) nicht überschreiten. Das heißt, es gibt eine Schwelle, über der ein Kredit nicht gewährt werden darf. Alle Kreditgeber, die diese Schwelle überschreiten, setzen sich einer strafrechtlichen Verfolgung aus.