Wie unterscheidet sich ein persönliches Darlehen von einem Immobilienkredit?

Das persönliche Darlehen ist ein Verbraucherkredit, der sich grundsätzlich in zwei Kategorien aufteilt. 

Sie können damit entweder persönliche Vorhaben wie einen neuen Wagen, neue Möbel, neues IT-Material oder aber die Renovierung Ihres Hauses bis hin zu Ihrer eigenen Hochzeit finanzieren lassen. Man spricht dabei von einem zweckgebundenen, persönlichen Darlehen, d. h. ein regelmäßig zu tilgendes und an einen bestimmten Zweck gekoppeltes Darlehen. Sie müssen einen entsprechenden Kaufbeleg beibringen oder die Zweckbindung Ihres Kredits nachweisen (z.B. Kostenvoranschlag für eine Wohnungsrenovierung).

Es kann auch dazu dienen, unvorhergesehne Ausgaben bzw. einen Barmittelbedarf zu decken. Dabei spricht man von einem nicht-zweckgebundenen Darlehen, d. h. ein regelmäßig zu tilgendes und nicht an einen bestimmten Verwendungszweck gekoppeltes Darlehen. Sie können den Betrag nach eigenem Ermessen verwenden. Ihr Vorhaben hat dabei nur einen deklarierenden Charakter.

Persönliches Darlehen: fester Zinssatz, begrenzte Laufzeit und Darlehenssumme 

Ob zweckgebunden oder nicht, das persönliche Darlehen weist stets folgende Merkmale auf:

  • Es ist ein festverzinsliches Darlehen (globaler, effektiver Jahreszins oder GEJZ) mit konstanten monatlichen Tilgungsraten.
  • Die Darlehensobergrenze liegt bei 75.000 Euro.
  • Die Laufzeit des Darlehens liegt im Allgemeinen zwischen 6 und 60 Monaten.
  • Laufzeit, Kreditsumme und Tilgungsraten werden vorab vereinbart und können während der Kreditlaufzeit nicht mehr geändert werden (außer bei vorzeitiger Tilgung).

Immobilienkredit: nur für Wohnraum

Der Immobilienkredit unterscheidet sich in vielfältiger Hinsicht von einem persönlichen Darlehen. Zunächst durch den Kreditzweck:

  • Der Immobilienkredit oder Immobiliendarlehen dient ausschließlich zum Kauf eines Hauses oder einer Wohnung, dem Neubau, Umbau oder der Renovierung von Wohnraum sowie dem Erwerb eines Baugrundstücks.

Darüber hinaus über seine Funktionsweise:

  • Es gibt drei Formen der Verzinsung: den festen Zinssatz, den veränderbaren, festen Zinssatz sowie den variablen Zinssatz. Die Höhe der Tilgungsraten kann sich bei einer variablen Verzinsung von Jahr zu Jahr ändern, bei einem veränderbaren, festen Zinssatz kann er nach drei, fünf oder zehn Jahren angepasst werden. Bei einem festen Zinssatz bleiben die Tilgungsraten entsprechend konstant.
  • Die Darlehenssumme kann mehr als 75.000 Euro ausmachen.
  • Die Laufzeit des Immobilienkredits ist erheblich länger: im Allgemeinen liegt sie zwischen fünf und dreißig Jahren.
  • Für einen Immobilienkredit fordert die Bank höhere Sicherheiten: die Überprüfung Ihrer Solvenz ist nicht ausreichend. In jedem Falle wird die Stellung einer Hypothek verlangt, dabei dient die gekaufte Immobilie als Sicherheit für den gewährten Kredit. Darüber hinaus kann Ihre Bank weitere Sicherheiten verlangen, so z. B. den Abschluss einer Restschuldversicherung, um die Kredittilgung im Falle Ihres Ablebens zu sichern.

Persönliches Darlehen für Wohnungsarbeiten oder Immobilienkredit?

Auch wenn die Abgrenzung eines persönlichen Darlehens gegenüber dem Immobilienkredit nun etwas deutlicher ist, so trifft das nicht auf alle Situationen zu. Sie werden mir antworten „Und was soll ich tun, wenn ich bei der Bank einen Kredit für Renovierungsarbeiten aufnehmen will? Muss ich für Wohnungsarbeiten ein persönliches Darlehen oder einen Immobilienkredit beantragen?“ Das hängt ganz von der Höhe des Darlehensbetrags und dessen Laufzeit ab: Wenn Sie mehr als 75.000 Euro aufnehmen wollen, bzw. wenn die Kreditlaufzeit mehr als fünf Jahre beträgt, müssen Sie in jedem Fall einen Immobilienkredit aufnehmen. Bedenken Sie dabei auch, dass die Zinssätze für Immobiliendarlehen generell günstiger als bei einem persönlichen Darlehen sind, allerdings fallen andere Kosten wie zum Beispiel die Hypothek an.

12/2021

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