Wem gehört eigentlich mein Haus?

Oft hört man jemanden sagen: „Solange ich meinen Kredit nicht zurückgezahlt habe, gehört das Haus der Bank.“ Aber stimmt das wirklich? Ist die Bank so lange Eigentümer Ihres Hauses, bis Sie Ihren Kredit vollständig zurückgezahlt haben?

In Luxemburg kann Ihr Haus nicht von einer Bank gepfändet werden

Die Tatsache, dass Ihnen eine Bank einen auf dem Wert des Hauses basierenden Immobilienkredit gewährt, der durch eine Hypothek abgesichert ist, gibt ihr keinerlei Eigentumsrechte. In Luxemburg (und den meisten anderen europäischen Ländern) können die Banken Ihr Haus nicht einmal pfänden (anders als beispielsweise in den USA), das heißt, die Banken können unter dem Hypothekenkreditvertrag nicht Eigentümer der Immobilie werden.

Durch die Hypothek hat die Bank Anspruch auf:

  • die Rückzahlung aller Darlehen im Zusammenhang mit der belasteten Immobilie, falls Sie diese verkaufen
  • die Einsetzung eines Gerichtsvollziehers, um ein Verfahren zur Beitreibung der ausstehenden Darlehensbeträge einzuleiten, falls Sie Ihren Ratenzahlungen nicht nachkommen und keine andere Vereinbarung zwischen Ihnen und der Bank für die Rückzahlung Ihres Darlehens gefunden werden kann. In einigen Fällen kann dies zur öffentlichen Versteigerung Ihres Hauses durch einen Notar führen.

Ihr Haus gehört wirklich Ihnen

Die Immobilie gehört wirklich Ihnen. Die Bank kann nicht:

  • ohne Ihre Erlaubnis Ihr Haus betreten
  • Miete entgegennehmen
  • entscheiden, wen Sie als Hausbewohner akzeptieren
  • Ihr Eigenheim in Besitz nehmen oder entscheiden, in welcher Farbe es gestrichen werden soll!

Wie bei allen Krediten sind Sie verpflichtet, der Bank das Darlehen zurückzuzahlen. Wenn Sie aus irgendeinem Grund Ihren Ratenzahlungen nicht nachkommen können, kann die Bank von Ihnen verlangen, das Haus zu verkaufen. Dies ist normalerweise die beste Lösung für beide Parteien, denn angesichts der Unsicherheit bezüglich des Endpreises bei Versteigerungen (wobei das größte Risiko darin liegt, dass der Verkaufspreis unter dem verbleibenden Darlehensbetrag liegt und Sie auf den Restschulden sitzen bleiben) ist eine öffentliche Versteigerung weder in Ihrem Interesse noch in dem der Bank. Mit dem Verkaufserlös können Sie der Bank die ausstehenden Darlehensbeträge und Zinsen zurückzahlen und das restliche Geld behalten.

In Luxemburg werden die meisten Fälle im Zusammenhang mit der Nichterfüllung der Kreditrückzahlungsbedingungen zwischen der Bank und dem Eigentümer geklärt und enden entweder mit einer Anpassung der Kreditbedingungen, wenn das Problem vorübergehend ist, oder gegebenenfalls mit einem normalen Hausverkauf durch den Besitzer auf dem freien Markt.

Home sweet home 

Eigentümer Ihres Eigenheims sind also Sie, nicht die Bank. Sie müssen nur Ihre Raten regelmäßig zurückzahlen und die Bank informieren, falls sich Ihre finanzielle Situation verschlechtert und Sie mit Problemen bei der Rückzahlung Ihrer monatlichen Raten rechnen. Ihre Bank möchte genauso wie Sie, dass Sie die Kreditbedingungen einhalten können, und Sie sollten Ihre Bank als Partner ansehen, der Ihnen hilft, Ihr Traumhaus zu kaufen.

12/2021

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