Wie bei allen Krediten sind Sie verpflichtet, der Bank das Darlehen zurückzuzahlen. Wenn Sie aus irgendeinem Grund Ihren Ratenzahlungen nicht nachkommen können, kann die Bank von Ihnen verlangen, das Haus zu verkaufen. Dies ist normalerweise die beste Lösung für beide Parteien, denn angesichts der Unsicherheit bezüglich des Endpreises bei Versteigerungen (wobei das größte Risiko darin liegt, dass der Verkaufspreis unter dem verbleibenden Darlehensbetrag liegt und Sie auf den Restschulden sitzen bleiben) ist eine öffentliche Versteigerung weder in Ihrem Interesse noch in dem der Bank. Mit dem Verkaufserlös können Sie der Bank die ausstehenden Darlehensbeträge und Zinsen zurückzahlen und das restliche Geld behalten.
In Luxemburg werden die meisten Fälle im Zusammenhang mit der Nichterfüllung der Kreditrückzahlungsbedingungen zwischen der Bank und dem Eigentümer geklärt und enden entweder mit einer Anpassung der Kreditbedingungen, wenn das Problem vorübergehend ist, oder gegebenenfalls mit einem normalen Hausverkauf durch den Besitzer auf dem freien Markt.