Unabhängig von der Form der SARL müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein, damit sie ihre Geschäftstätigkeit ausführen kann. Kaufmännische, handwerkliche und industrielle Tätigkeiten sowie bestimmte freie Berufe intellektueller Natur bedürfen einer vorherigen Niederlassungsgenehmigung (auch „Gewerbegenehmigung” genannt). Diese Genehmigung wird an den Inhaber persönlich vergeben und ist nur gültig, wenn die Gesellschaft tatsächlich durch diesen geführt wird.
Zur Ausstellung einer Niederlassungsgenehmigung müssen drei Voraussetzungen erfüllt sein. Erstens muss die Gesellschaft über eine feste Betriebsstätte in Luxemburg verfügen, die dem Umfang der Geschäftstätigkeit angemessen ist, und darf keine einfache Briefkastengesellschaft sein.
Zweitens müssen der Geschäftsführer, der Mehrheitsgesellschafter und Personen, die in der Lage sind, erhebliche Kontrolle über die Führung der Gesellschaft auszuüben (bei einer Einpersonengesellschaft handelt es sich häufig um ein und dieselbe Person), die Bedingung der beruflichen Ehrenhaftigkeit erfüllen. Die Prüfung dieses Kriteriums stützt sich auf verfügbare Unterlagen und Informationen, die anhand einer Verwaltungsanweisung des Mittelstandsministeriums eingeholt werden. Gebietsfremde und Personen, die seit weniger als fünf Jahren in Luxemburg gebietsansässig sind, müssen ihre berufliche Ehrenhaftigkeit durch eine ehrenwörtliche Erklärung in Bezug auf eventuelle Leitungsfunktionen in Gesellschaften während der drei Jahre vor dem Antrag (Formular erhältlich unter guichet.public.lu), eine notarielle Erklärung über die Insolvenzfreiheit und einen Auszug aus dem Strafregister oder Führungszeugnis oder ein gleichwertiges Dokument nachweisen.
Der Geschäftsführer muss ferner die Bedingung der beruflichen Qualifikation erfüllen. Diese kann durch den Besitz eines beruflichen Befähigungsdiploms oder sonstige Berufsabschlüsse, entweder durch die Bescheinigung einer beruflichen Erfahrung von drei Jahren im selben Geschäftszweig oder im Fall von Handwerkern durch den erfolgreichen Abschluss eines beschleunigten Bildungsgangs der Industrie- und Handelskammer nachgewiesen werden.
Fazit: Die Gründung einer SARL ist nicht sehr kompliziert. Wenn Sie noch Zweifel oder Fragen haben, können Sie sich bei den Industrie- und Handelskammern über den Bereich für Unternehmen an einen Berater wenden, der alle zur Unternehmensgründung notwendigen Schritte mit Ihnen durchspricht. Auch Ihr Bankberater hilft Ihnen gerne mit Empfehlungen weiter.