Ab 1. Januar 2016 werden die Lebensversicherungspolicen aller Kunden, deren Wohnsitz in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union (außerhalb Luxemburgs) liegt, kraft der europäischen Richtlinie über die Zusammenarbeit der Verwaltungsbehörden im Bereich der Besteuerung in den automatischen Informationsaustausch einbezogen.
Konkret bedeutet dies, dass, wenn Sie nicht in Luxemburg wohnhaft sind, Ihre Versicherungsgesellschaft die Sie betreffenden Daten (Nummer und Vertragswert der Lebensversicherung zum 31. Dezember oder bei deren Beendigung sowie deren Wert bei Rückkauf oder Fälligkeit) erfasst und im Folgejahr (also 2017) den Luxemburger Steuerbehörden mitteilt, die sie ihrerseits an die Steuerbehörden Ihres Wohnsitzlandes weiterleiten wird.
Sie haben es verstanden: Eine Lebensversicherung ist finanziell durchaus interessant und bietet vielfältige Möglichkeiten, zugleich ist sie jedoch auch sehr komplex. Erkundigen Sie sich, holen Sie Angebote ein, und stellen Sie sicher, die Bestimmungen Ihrer Lebensversicherungspolice verstanden zu haben, bevor Sie unterschreiben.