Luxemburgische Steuerreform fördert private Altersvorsorge

Die luxemburgische Steuerreform wurde zu Beginn dieses Jahres zum Teil deshalb eingeführt, um das Land für Unternehmen, die investieren möchten, attraktiver zu machen. Die Reform beinhaltet unter anderem Änderungen an den Regelungen der Körperschaftsteuer. Genauso wichtig sind im Rahmen der Reform aber auch die Änderungen an den Steuerregelungen, die die Bürger dazu ermutigen sollen, höhere Beträge für den Ruhestand beiseite zu legen. Unter anderem wurden die Freibeträge für Rentenbeiträge stark erhöht.

Die Regierung beschäftigt sich aktuell mit der Frage, wie die Rente künftig gestaltet werden soll, eine Herausforderung, vor der viele Länder rund um die Welt stehen. Überschuldete Regierungen sehen sich einem Kampf gegen die Überalterung der Bevölkerung gegenüber und Unternehmen sind nicht mehr bereit, die Last der Altersvorsorge ihrer Beschäftigten zu übernehmen. So verschiebt sich der Schwerpunkt auf die private Altersvorsorge, bei welcher die Bürger selbst persönliche Verantwortung für ihr finanzielles Wohlergehen im Alter übernehmen.

Dies wird auch deshalb immer wichtiger, weil die Menschen länger leben, was bedeutet, dass sie die angesammelten Vermögenswerte und Renten im Durchschnitt über einen längeren Zeitraum hinweg nutzen müssen. Um die Bürger dazu zu ermutigen, mehr zu sparen und zu investieren, schaffen Regierungen immer überzeugendere steuerliche Anreize.

Aufbau der dritten Säule

Die sogenannte „dritte Säule“ der luxemburgischen Altersvorsorge, die private Altersvorsorge, hat an Bedeutung gewonnen, obwohl das beschäftigungsorientierte Rentensystem (die „erste Säule“) finanziell mit einem jährlichen Beitrag in Höhe von 24 % des Bruttolohns, aufgeteilt zwischen dem Arbeitnehmer, dem Arbeitgeber und der Regierung, eigentlich recht gut dasteht. Die betriebliche Altersversorgung stellt die zweite Säule dar.

Damit die Bürger stärker in die dritte Säule der privaten Altersvorsorge investieren, hat die Regierung die Steuerregeln für diese Beiträge verbessert. Vorsorgesparer haben immer schon von einer Reduzierung des steuerbaren Einkommens durch die Beiträge zur Rentenversicherung profitiert, zuvor hingen diese jedoch von ihrem Alter zu Beginn des Jahres ab. Für unter 40-Jährige betrug der maximale jährliche Abzug 1.500 €, der alle fünf Jahre auf bis 3.200 € für Personen zwischen 55 und 74 Jahren anstieg. Mit der Steuerreform wurde nun ein einziger Freibetrag in Höhe von 3.200 € für alle eingeführt, und zwar unabhängig vom Alter.

Der Abzug ist an bestimmte Bedingungen geknüpft. Die Leistungsauszahlung beginnt so eventuell erst 10 Jahre nach Beginn der Einzahlung von Rentenbeiträgen. Des Weiteren muss die Auszahlung der Altersversorgung nach dem Alter von 60 Jahren, aber vor 75 Jahren beginnen. Außerdem müssen mindestens 50 % der gesamten Leistungen in Form einer monatlichen Rentenzahlung ausgezahlt werden.

Mehr Vorteile zum Zeitpunkt der Verrentung

Es gibt weitere Anreize für private Renten, die Personen zum Zeitpunkt der Verrentung in Anspruch nehmen können. Einmalige Pauschalbezüge unterliegen einem ermäßigten Steuersatz und können sogar völlig steuerfrei sein bzw. sind steuerpflichtig zum halben Durchschnittssatz, je nach Art der gezahlten Prämien.

Weitere Änderungen der Altersversorgung in Luxemburg werden eventuell durch die Europäische Kommission fällig, die im Juni dieses Jahres erstmalig angekündigt hat, einen Rechtsrahmen für eine paneuropäische private Altersvorsorge zu schaffen, was für ausländische Beschäftigte im Großherzogtum sehr vorteilhaft sein könnte.

In der Zwischenzeit konzentriert sich die luxemburgische Regierung weiter darauf, die Bürger dazu zu ermutigen, mehr zu sparen und den Vorgang schon in jungen Alter zu starten, um sicherzustellen, dass sie sich zum Zeitpunkt der Verrentung in einer angenehmen finanziellen Position befinden.

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