Brauche ich als Einzelunternehmer einen Buchhalter?

Ihr kleines Einzelunternehmen ist von der Krise nicht betroffen? Umso besser! Können Sie deshalb auf die Dienste eines Buchhalters verzichten? Gesetzlich ja, allerdings muss man dies in der Praxis nuancierter betrachten.

Riskante Unternehmensform

Zunächst wollen wir uns einmal daran erinnern, was ein Einzelunternehmen ist. In Luxemburg handelt es sich um Personen, die ihren Beruf in eigenem Namen als Kaufmann, Handwerker, Landwirt oder Erbringer von Dienstleistungen intellektueller Art (im Wesentlichen freie Berufe wie Arzt, Architekt, Wirtschaftsprüfer, Ingenieur oder als … Steuer- und Wirtschaftsberater) ausüben. `

Das Einzelunternehmen bietet Ihnen eine absolute Unabhängigkeit. Sie treffen alle Entscheidungen allein und sind ebenso allein für die Finanzierung des Unternehmens verantwortlich. Ein weiterer Vorzug: keine Formalitäten. Es gibt kein vorgeschriebenes Mindestkapital und Sie entscheiden allein über die Höhe der in Ihren Betrieb investierten Gelder. Es wird keine Gründungsurkunde ausgestellt, denn Sie handeln in Ihrem eigenen Namen.

Allerdings birgt diese Betriebsform gewisse Risiken. Sie haften persönlich in vollem Umfang gegenüber Dritten (für die Verbindlichkeiten des Unternehmens). Da diese Haftungsverpflichtung nicht auf Ihre Einlagen begrenzt ist, können Ihre persönlichen Vermögenswerte hierzu herangezogen werden. Dies erklärt das Erfordernis einer rechtmäßigen sowie ordnungsgemäßen und wahrheitsgetreuen Buchhaltung.

Intern geführte Buchhaltung

Als Einzelunternehmer können Sie Ihre Buchhaltung selbst erledigen, vorausgesetzt, Sie gehen mit der erforderlichen Gründlichkeit zu Werke und nutzen eine Buchhaltungssoftware.

Vorteile: Dies ist bei weitem die kostengünstigste Lösung. Hinzu kommt, dass Sie für die verwaltungstechnischen Aspekte Ihres Betriebs sensibilisiert werden.

Nachteile: Die interne Buchhaltung kann sich als sehr zeitaufwendig erweisen. Zeit, die Sie nicht auf Ihr Geschäft verwenden können. Mittelfristig kann sich dies nachteilig auf die Pflege Ihrer Kundenbeziehungen bzw. sogar auf Ihren Umsatz auswirken. Diese Lösung birgt auch erhebliche Risiken: Sie müssen nicht nur bestimmte Rechtsvorschriften zur Rechnungslegung sowie zur Steuer- und Sozialgesetzgebung kennen, sondern müssen Ihre Kenntnisse stets auf den neuesten Stand bringen.

Sie überantworten die Buchhaltung einem Buchhalter

Sie können Ihre Buchhaltung auslagern und einen Buchhalter damit betrauen.

Vorteile: Die Buchhaltung ist ein reglementierter Beruf, der dem Standesrecht und einem Berufskodex unterliegt, beides die Gewähr für einen hohen Qualitätsstandard. Darüber hinaus unterliegen Buchhalter einer Beratungsverpflichtung und müssen für die namens ihrer Kunden durchzuführenden Arbeiten eine spezifische Berufshaftpflichtversicherung abschließen.

Nachteil: Auch wenn Sie Ihren Buchhalter modulweise vergüten können, indem Sie ihm nur einen Teil Ihrer Buchhaltung anvertrauen, so bleibt diese Lösung selbstverständlich die teurere der beiden Lösungen.

Also, Buchhalter oder nicht? Die Antwort hängt von Ihrem Budget und vor allem davon ab, welches Risiko Sie einzugehen bereit sind.

11/2021

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