Die Geburt eines Kindes ist ein bedeutungsvolles Lebensereignis. Dabei ist es für Eltern wichtig, den Empfang des Neugeborenen und das Berufsleben optimal miteinander vereinbaren zu können. Dies wird in Luxemburg bald einfacher, da das Großherzogtum flexiblere Modelle für den vorgesehenen Elternurlaub vorgesehen hat. Am 1. Dezember, also morgen, tritt ein neues Gesetz zum Elternurlaub für mehr Flexibilität und höhere Entschädigungszahlungen in Kraft. Sie möchten mehr erfahren? Gerne erläutern wir Ihnen die wichtigsten Neuerungen mit einer kleinen Zusammenfassung.

Mehr Flexibilität

  • Vollzeit-Elternurlaub über 4 oder 6 Monate pro Kind
  • Teilzeit-Elternurlaub über 8 oder 12 Monate: Die vor dem Elternurlaub geleistete Arbeitszeit wird um die Hälfte reduziert
  • Fraktionierter Elternurlaub, bei dem die wöchentliche Arbeitszeit über 20 Monate um 20 % reduziert wird
  • Elternurlaub mit Fraktionierung in vier Zeiträume von jeweils einem Monat über einen Zeitraum von maximal 20 Monaten

Hinweis: Unabhängig davon, für welches Modell Sie sich entscheiden, benötigen Sie die Zustimmung Ihres Arbeitgebers.

Höhere Zahlungen für bestimmte Fälle

Die Entschädigungszahlung wird erhöht und anhand des Einkommens des Begünstigten festgelegt.

Bisher betrug diese Entschädigung 1.778 EUR. Ab Dezember wird das Arbeitseinkommen, das während der dem Antrag auf Elternurlaub vorangegangenen 12 Monate gezahlt wurde, für die Berechnung des Ersatzeinkommens herangezogen. Dieses Ersatzeinkommen beträgt mindestens 1.922,96 (entspricht dem sozialen Mindestlohn für nicht qualifizierte Arbeitnehmer) und maximal 3.200 EUR. Hierbei handelt es sich nun, anders als beim alten Gesetz, um eine Bruttoentschädigung (folglich steuer- und sozialabgabenpflichtig). Hinweis: Sollten Sie in der Zeit vor Ihrem Elternurlaub in Teilzeit gearbeitet haben, wird Ihre Entschädigung anteilig berechnet. Für mehr Klarheit empfehlen wir Ihnen eine Simulation mit dem hier verfügbaren Online-Rechner „Neuer Elternurlaub“, aber achten Sie darauf, Ihre Teilzeit durch Anpassung der Anzahl der Wochenarbeitsstunden zu berücksichtigen.

Weitere wichtige Änderungen :

  • Sie können Ihren Elternurlaub bis zum 6. Lebensjahr Ihres Kindes nehmen (vorher war dies nur bis zum 5. Lebensjahr möglich).
  • Sie können Ihren Elternurlaub zu zweit genießen.
  • Denn dank der Reform können beide Elternteile ihren Elternurlaub gleichzeitig nehmen.
  • Um von dieser Regelung profitieren zu können, müssen Sie nachweisen, dass Sie mindestens 10 Stunden pro Woche gearbeitet haben (derzeit sind es 20).
  • Wenn Sie in den 12 Monaten vor Inanspruchnahme Ihres Elternurlaubes den Arbeitgeber gewechselt haben, sollten Sie sich über die diesbezüglich geltenden Bedingungen informieren.

Wägen Sie also in Ruhe ab Ein Kind braucht Zeit, um sich im Leben zurechtzufinden und Eltern brauchen Zeit, um sich auf das „Elternwerden“ einzustellen.

Die neuen Modelle werden Ihnen die Findung des perfekten Gleichgewichts zwischen Privat- und Berufsleben erleichtern. Für ausführliche Informationen können Sie folgende Seite besuchen: https://cae.public.lu/de/allocations.html. Wählen Sie die Lösung, die Ihnen persönlich am meisten zusagt.

11/2021

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