Trennung, Scheidung – und die Kosten?

Eine Trennung oder Scheidung ist im Allgemeinen ein schwieriger Moment des Lebens. Nicht nur, dass oft die Gefühle verletzt sind, vielmehr kann die Trennung von dem Menschen, den man über Jahre hinweg geliebt hat, auch für Ihre finanzielle Zukunft harte Konsequenzen mit sich bringen.

Nachfolgend finden Sie fünf Aspekte, die Sie im Hinblick auf die finanziellen Folgen einer Scheidung oder Trennung beachten sollten.

1. Erstellen Sie eine Übersicht über Ihre finanzielle Situation.

Die finanziellen Konsequenzen Ihrer Scheidung hängen zunächst von Ihrem Güterstand und der Aufteilung des Vermögens zwischen den Partnern ab.

Grundsätzlich gibt es in Luxemburg drei Güterstände:

  • der gesetzliche Güterstand unterscheidet drei Vermögensteile: das den Partnern jeweils eigene Vermögen sowie das gemeinsame Vermögen,
  • die Gütertrennung teilt das Vermögen der Ehepartner in zwei Teile auf: Ihr eigenes Vermögen und das Ihres Ehepartners,
  • die allgemeine Gütergemeinschaft trifft keinerlei Unterscheidung zwischen dem Vermögen des einen oder anderen Partners: alles gehört zum gemeinsamen Vermögen (mit Ausnahme von persönlichen Gegenständen und familiären Erinnerungsstücken).

Bei den beiden erstgenannten Güterständen ist es wichtig, dass Sie nachweisen können, was Ihre eigenen Vermögenswerte sind: entweder anhand von Rechnungen, Eigentumstiteln oder einer notariell beurkundeten Vermögensaufstellung.

2. Schützen Sie Ihre Bankguthaben.

Sichern Sie Ihre Guthaben und erstellen Sie ein Inventar der Konten, deren Inhaber, Mitinhaber bzw. Bevollmächtigter Sie sind.

Für persönliche Konten steht nichts zu befürchten. Diese werden autonom, d. h. unabhängig vom Güterstand geführt, Sie alleine sind zeichnungsberechtigt bzw. für das Konto verantwortlich. Falls Ihr Partner eine oder mehrere Kontovollmachten besitzt, so widerrufen Sie diese so schnell wie möglich.

Was das gemeinsame Konto betrifft, so empfiehlt es sich, dieses zu schließen. Vergessen Sie dabei jedoch nicht, dass das gemeinsame Konto häufig dazu dient, die laufenden Ausgaben des Haushalts zu begleichen, und dass dazu Daueraufträge und Einzugsermächtigungen für die regelmäßigen Rechnungen erteilt wurden.

So sollten mit Ihren Bankkarten und Schließfachguthaben ebenfalls verfahren.

3. Regeln Sie alle Fragen zur Wohnung, Ihren Krediten und Versicherungen.

Am wichtigsten sind natürlich die Wohnung und der damit in Zusammenhang stehende Hypothekarkredit. Es bieten sich drei Lösungen:

  • entweder Sie beschließen, das Alleineigentum an der gemeinsamen Wohnung und damit selbst die weitere Tilgung des Hypothekarkredits zu übernehmen;
  • Sie beschließen, das Haus zu verkaufen und den Hypothekarkredit vorzeitig unter Inkaufnahme eventueller Aufgelder zu tilgen;
  • oder Sie beschließen, die Wohnung zu halten und gemeinsam den Hypothekarkredit zu tilgen.

Setzen Sie sich vor einer Entscheidung in jedem Falle diesbezüglich mit Ihrer Bank ins Benehmen. Gleiches gilt für alle laufenden Kredite und an die Wohnung gekoppelten Versicherungen sowie für Ihre Vermögensanlagen. Was die sonstigen Versicherungen anbelangt, so wenden Sie sich an Ihren Versicherungsmakler und bitten Sie ihn, die Policen Ihrer neuen Lebenssituation anzupassen.

4. Denken Sie an die Guthaben Ihrer Kinder.

Schützen Sie das Sparvermögen Ihrer Kinder. Die Guthaben und Zinsen auf den Sparkonten Ihrer Kinder sind bis zu deren achtzehntem Geburtstag gesperrt, soweit es hierzu je nach Bank keine Ausnahmeregelung gilt.

Was die Lebensversicherungspolicen anbetrifft, so haben Sie und Ihr Ehepartner als Versicherungsnehmer zwei Möglichkeiten:

  • entweder der Vertrag wird bis zu seiner Fälligkeit mit denselben Versicherungsnehmern fortgeführt;
  • oder einer von Ihnen beiden tritt aus dem Vertrag aus. Hierzu ist allerdings das Einverständnis beider Partner erforderlich. Diese Verfahrensweise kann zudem mit Kosten verbunden sein, da eine neue Police ausgestellt werden muss.

5. Setzen Sie auf Konsens statt auf Konfrontation.

Besser ein schlechter Kompromiss als ein guter Prozess. Jeder kennt diesen Satz, allerdings wird er nicht immer beherzigt. Lassen Sie sich nicht von Ihren Gefühlen leiten, behalten Sie einen kühlen Kopf, und sagen Sie sich, dass ein Prozess Sie viel Zeit, Energie und Geld kosten wird.

Sie können sich durchaus trennen, ohne sich scheiden zu lassen. Von Tisch und Bett getrennt lebende Ehegatten brauchen nicht mehr zusammenzuwohnen, hingegen bestehen die sonstigen Aufgaben und Pflichten aus der Ehe wie der Ehegattenunterhalt fort. Und sollte die Scheidung dennoch die einzige Lösung darstellen, so lassen Sie sich bei den Mediationszentren oder anwaltlich beraten, bevor Sie sich auf einen langen, kostspieligen Prozess einlassen.

11/2021

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