Sichern Sie Ihre Guthaben und erstellen Sie ein Inventar der Konten, deren Inhaber, Mitinhaber bzw. Bevollmächtigter Sie sind.
Für persönliche Konten steht nichts zu befürchten. Diese werden autonom, d. h. unabhängig vom Güterstand geführt, Sie alleine sind zeichnungsberechtigt bzw. für das Konto verantwortlich. Falls Ihr Partner eine oder mehrere Kontovollmachten besitzt, so widerrufen Sie diese so schnell wie möglich.
Was das gemeinsame Konto betrifft, so empfiehlt es sich, dieses zu schließen. Vergessen Sie dabei jedoch nicht, dass das gemeinsame Konto häufig dazu dient, die laufenden Ausgaben des Haushalts zu begleichen, und dass dazu Daueraufträge und Einzugsermächtigungen für die regelmäßigen Rechnungen erteilt wurden.
So sollten mit Ihren Bankkarten und Schließfachguthaben ebenfalls verfahren.