Sie wollen Ihre eigene Firma gründen und Ihr eigener Chef werden? Sie haben Markt und Wettbewerber eingehend analysiert, einen Bedarf festgestellt, zu dessen Deckung Sie einen Beitrag leisten können? Sie haben Ihr Geschäftsmodell und Ihre Strategie sorgfältig ausgearbeitet? Sie haben die erforderlichen Mittel zusammengebracht, um mit Ihrer Firma zu starten? Wunderbar. Jetzt heißt es also loslegen. Aber was ist zu tun? Ist es kompliziert, sich in Luxemburg selbstständig zu machen?

Vorgeschriebene Formalitäten

Zunächst benötigen Sie eine Genehmigung, um sich selbstständig machen zu können (Niederlassungsgenehmigung). Hierzu müssen Sie die zur Ausübung der gewünschten Tätigkeit erforderlichen Qualifikationen (Diplom, Zertifikat oder Erfahrung) und Ressourcen nachweisen. In bestimmten Fällen müssen Sie belegen, dass Ihr neues Unternehmen einen positiven Beitrag zur luxemburgischen Wirtschaft leisten wird, beispielsweise in Form von neuen Arbeitsplätzen. Anschließend müssen Sie die Rechtsform Ihres Unternehmens wählen. Falls Sie alleine sind, können Sie zwischen einem Einzelunternehmen, einer Ein-Personen-GmbH und einer Ein-Personen-AG wählen. Jede dieser Rechtsformen hat ihre Vor- und Nachteile. Wählen Sie diejenige, die am besten zu Ihnen passt.

Um Ihnen bei Ihrer Entscheidung zu helfen, stehen Ihnen die Berater an den Unternehmensschaltern der Handelskammer bzw. der Handwerkskammer, falls sie Handwerker sind, kostenlos zur Verfügung. Diese Berater können Sie auch bei der Zusammenstellung Ihrer Unterlagen, bei der Beantragung einer Niederlassungsgenehmigung sowie bei diversen anderen administrativen Formalitäten unterstützen. Sie müssen eine Reihe von Formalitäten erledigen, so beispielsweise die Erstanmeldung zur Mehrwertsteuer, die Erstanmeldung beim Finanzamt sowie die Eintragung in das Handels- und Gesellschaftsregister von Luxemburg.

Zahlreiche soziale Vorteile

Als Selbstständiger müssen Sie sich ebenfalls bei der Sozialversicherung (CCSS) anmelden, über die die Beiträge zu den verschiedenen Kassen zahlen sind (Krankheit, Invalidität, Alter usw.). Dies ist ein sehr wichtiger Schritt, denn entgegen der allgemeinen Überzeugung liegen die Vorzüge einer Selbstständigkeit in Luxemburg nicht im steuerlichen, sondern im sozialen Bereich. Als Selbstständiger ähnelt Ihre soziale Absicherung der eines Angestellten:

  • Genau wie Angestellte haben Sie Anspruch auf Mutterschaftsgeld und Elternurlaub.
  • Ab dem 65. Lebensjahr haben Sie Anspruch auf eine Altersrente, vorausgesetzt Sie können mindestens 120 Beitragsmonate nachweisen.
  • Unter bestimmten Voraussetzungen können Sie eine Frührente beziehen. Der Betrag richtet sich nach den geleisteten Einzahlungen und wird an die Lebenshaltungskosten angeglichen.
  • Wenn Sie aus gesundheitlichen Gründen vor Erreichen des normalen Ruhestandsalters Ihre Erwerbstätigkeit aufgeben müssen, können Sie eine Invalidenrente beziehen.
  • Wenn Sie freiwillig der Arbeitgeberversicherung beitreten, erhalten Sie bei Verdienstausfall und Arbeitsunfähigkeit infolge einer Erkrankung finanzielle Leistungen.
  • Wenn Sie Ihre Erwerbstätigkeit aufgrund wirtschaftlicher und finanzieller Schwierigkeiten, aus gesundheitlichen Gründen oder durch Verschulden Dritter bzw. infolge höherer Gewalt aufgeben, haben Sie unter bestimmten Voraussetzungen Anspruch auf Arbeitslosengeld.

Angesichts der vorstehenden Aufzählung kann Ihnen das alles als sehr aufwendig erscheinen. Doch täuschen Sie sich nicht, es ist relativ einfach und schnell erledigt. Von Sonderfällen abgesehen, benötigen Sie zwischen zwei und vier Wochen für die Erledigung der vorstehenden Formalitäten. Sie müssen sich dann nur noch um das Gedeihen Ihrer neuen Firma kümmern!

11/2021

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