Zunächst benötigen Sie eine Genehmigung, um sich selbstständig machen zu können (Niederlassungsgenehmigung). Hierzu müssen Sie die zur Ausübung der gewünschten Tätigkeit erforderlichen Qualifikationen (Diplom, Zertifikat oder Erfahrung) und Ressourcen nachweisen. In bestimmten Fällen müssen Sie belegen, dass Ihr neues Unternehmen einen positiven Beitrag zur luxemburgischen Wirtschaft leisten wird, beispielsweise in Form von neuen Arbeitsplätzen. Anschließend müssen Sie die Rechtsform Ihres Unternehmens wählen. Falls Sie alleine sind, können Sie zwischen einem Einzelunternehmen, einer Ein-Personen-GmbH und einer Ein-Personen-AG wählen. Jede dieser Rechtsformen hat ihre Vor- und Nachteile. Wählen Sie diejenige, die am besten zu Ihnen passt.
Um Ihnen bei Ihrer Entscheidung zu helfen, stehen Ihnen die Berater an den Unternehmensschaltern der Handelskammer bzw. der Handwerkskammer, falls sie Handwerker sind, kostenlos zur Verfügung. Diese Berater können Sie auch bei der Zusammenstellung Ihrer Unterlagen, bei der Beantragung einer Niederlassungsgenehmigung sowie bei diversen anderen administrativen Formalitäten unterstützen. Sie müssen eine Reihe von Formalitäten erledigen, so beispielsweise die Erstanmeldung zur Mehrwertsteuer, die Erstanmeldung beim Finanzamt sowie die Eintragung in das Handels- und Gesellschaftsregister von Luxemburg.