Die Stadt Luxemburg lässt sich prima bei einem gemütlichen Spaziergang erkunden. Wenn Sie jedoch die weitere Umgebung kennenlernen möchten, benötigen Sie ein Auto – und einen gültigen Führerschein. Was müssen Neuankömmlinge aus dem Ausland wissen, wenn sie legal im Großherzogtum fahren möchten?

Führerscheine, die von einem anderen EU- oder EWR-Mitgliedstaat ausgestellt wurden, sind ist in Luxemburg gültig. Das Großherzogtum hat den EU-Führerschein im Januar 2013 eingeführt. Es lohnt sich jedoch, Ihren Führerschein bei der Nationalen Verkehrsbehörde (Société nationale de circulation automobile, kurz SNCA) zu registrieren, falls Sie je einen Ersatz benötigen sollten. Nicht-EU-Bürger können mit ihrem bestehenden Führerschein bis 12 Monate nach ihrer Ankunft fahren. Nach Ablauf dieses Zeitraums müssen sie ihren Führerschein in einen luxemburgischen Führerschein eintauschen.

Personen ohne Führerschein, die ihre erste Fahrgenehmigung in Luxemburg erwerben möchten, müssen zunächst eine Theorieprüfung ablegen, in welcher ihr Wissen zu den Straßenverkehrsregeln geprüft wird, und anschließend praktische Fahrstunden nehmen. Beide Prüfungen können in englischer Sprache durchgeführt werden.

Für den Erwerb einer Fahrerlaubnis gilt für Motorräder mit niedriger Leistung ein Mindestalter von 16 Jahren, für Autos 17,5 Jahre, wobei der Führerschein erst mit 18 Jahren endgültig erhalten werden kann.

Das luxemburgische System ist relativ einfach und es hat einige Vorteile, den Führerschein hier zu erwerben, anstatt in den Nachbarländern wie Frankreich, wo das System den Ruf hat, schwierig, übermäßig bürokratisch und teuer zu sein.

Fahrschulen

Alle Fahrstunden und Vorbereitungskurse müssen bei einer registrierten Fahrschule absolviert werden. Die Fahrschüler müssen verschiedene Unterlagen vorlegen, einschließlich Wohnsitznachweis, ärztliche Bescheinigung und ein Fotoausweis.

Die Fahrausbildung beginnt mit Theoriestunden und einer schriftlichen oder mündlichen Prüfung. Die Fahrschüler lernen die in Luxemburg gültigen Verkehrsregeln (Code de la Route) anhand der Materialien, die von der Fahrschule zur Verfügung gestellt werden. Sie müssen die Theorieprüfung erfolgreich bestehen, bevor sie praktische Fahrstunden nehmen dürfen. Es müssen mindestens 16 Fahrstunden mit einem Fahrlehrer absolviert werden, bevor die 1-stündige praktische Prüfung abgelegt werden kann.

Nach bestandener Prüfung gelten für die ersten beiden Jahre hinter dem Lenkrad besondere Regeln. In der Probezeit nach Erhalt des Führerscheins gelten verschärfte Regeln, zum Beispiel weniger Toleranz bei Geschwindigkeitsüberschreitungen und eine niedrigere Promillegrenze.

Die Fahrschüler müssen nach einem Zeitraum von 3 Monaten (oder nach mindestens 3.000 Kilometern) und zwei Jahren einen obligatorischen Fahrsicherheitskurs am Fahrsicherheitszentrum Colmar-Berg (Centre de Formation pour Conducteurs, kurz CFC) ablegen, um eine endgültige Fahrlizenz zu erhalten.

Die luxemburgischen Verkehrsregeln sind wie in den meisten anderen europäischen Ländern. Die Höchstgeschwindigkeit innerhalb von Ortschaften beträgt 50 km/h, außerhalb von Ortschaften 90 km/h und auf Autobahnen 130 km/h bzw. 110 km/h bei Regen oder anderen witterungsbedingten Beeinträchtigungen, wie in Frankreich. Die Höchstgeschwindigkeit in Belgien ist 120 km/h.

Geschwindigkeitsübertretungen können direkt vor Ort geahndet werden. Die Promillegrenze für Autofahrer beträgt 50 mg Alkohol pro 100 ml Blut – dies entspricht den Vorgaben in Frankreich, ist jedoch niedriger als die Grenze von 80 mg in Großbritannien. In der Probezeit liegt der Grenzwert für Autofahrer bei nur 20 mg.

Mit einer gültigen Fahrlizenz können Sie große Teile von Europa erkunden. Frankfurt, Brüssel, Amsterdam, Paris und Köln sind nur wenige Autostunden entfernt, und die Schweiz, Südfrankreich und Norditalien nicht viel weiter weg. Viel Spaß beim Autofahren!

11/2021

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