Bei einer beträchtlichen Geldanlage (Immobilie, Auto usw.) stellt man sich oft die Frage: „Kann ich meinen Kredit zurückzahlen, bis ich in Rente gehe ?“, oft gefolgt von der Frage: „Und wann kann ich mich überhaupt nach dem luxemburgischen Rentensystem offiziell zur Ruhe setzen ?“

In Luxemburg gibt es mehrere Möglichkeiten :

Ab dem Alter von 57 Jahren, wenn Sie 40 Jahre lang gearbeitet und effektiv in eine Rentenkasse eingezahlt haben.

Ab dem Alter von 60 Jahren, wenn Sie 40 Jahre lang rentenversichert waren, einschließlich gleichgestellter Zeiten (z. B. Elternzeit, rückwirkender Erwerb, Studium zwischen dem Alter von 18 und 27 Jahren, Erziehungsurlaub, Militärdienst usw.).

Ab dem Alter von 65 Jahren, wenn Sie 10 Jahre lang rentenversichert waren, einschließlich gleichgestellter Zeiten. Das gesetzliche Rentenalter ist in Luxemburg auf 65 Jahre festgelegt.

Wenn Sie bald in Rente gehen, können Sie sich übrigens an die Nationale Pensionsversicherungsanstalt (Caisse Nationale d’Assurance Pension, www.cnap.lu) wenden, um ein Zertifikat anzufordern, das Ihre Rechte auf den Eintritt in die gesetzliche Rente offenlegt. Dieses Zertifikat enthält das frühestmögliche Datum, zu dem Sie nach dem luxemburgischen System (vorzeitig) in die gesetzliche Rente eintreten können.

Wenn Sie irgendwelche Zweifel haben und/oder sichergehen möchten, dass Ihr Eintritt in die Rente reibungslos verläuft, wenden Sie sich an Ihren Finanzberater !

Nicht vergessen !

11/2021

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