Welche Formalitäten müssen bei der Ankunft in Luxemburg erledigt werden?

Sie möchten in Luxemburg leben und/oder arbeiten. Herzlichen Glückwunsch – Luxemburg ist ein tolles Land! Aber welche Formalitäten fallen an? Muss man sich bei der Gemeinde anmelden, in der der neue Wohnort liegt, und was für Dokumente müssen vorgelegt werden? Die Antwort hängt von zwei Faktoren ab: Ihrer Staatsangehörigkeit und der Dauer Ihres Aufenthalts im Land.

Wenn Sie EU-Bürger oder Bürger eines anderen Staates, der das Abkommen über den Europäischen Wirtschaftsraum unterzeichnet hat (Norwegen, Island und Liechtenstein), oder der Schweiz sind, haben Sie und Ihre Familie das Recht, in jedem beliebigen EU-Mitgliedsstaat zu leben und zu arbeiten. Wenn Sie Bürger eines Drittstaates sind, müssen jedoch andere Formalitäten beachtet werden. Darüber hinaus unterscheiden sich die Verfahren, wenn Sie weniger als 90 Tage oder länger als 90 Tage in Luxemburg bleiben möchten.

Bei Aufenthalten von weniger als 90 Tagen

EU-Bürger und ihre Familien müssen keine Formalitäten erledigen. Sie benötigen lediglich einen gültigen Personalausweis oder Reisepass. 

Nicht-EU-Bürger müssen bei der Einreise die folgenden Dokumente vorlegen: einen Reisepass, der ab den ersten Reisetag noch mindestens drei Monate lang gültig ist, ggf. ein Visum, einen Nachweis über einen umfassenden Krankenversicherungsschutz für Luxemburg sowie einen Nachweis über ausreichende finanzielle Mittel für die Dauer des Aufenthaltes. Falls Sie arbeiten möchten, benötigen Sie zudem eine Arbeitserlaubnis. Nach der Einreise müssen Sie sich entweder bei der Gemeinde anmelden, in der Ihr zeitweiliger Wohnsitz liegt, oder ein Meldeformular in Ihrer Unterkunft (Hotel, Pension usw.) ausfüllen.

Ecoles privées

Wenn Sie EU-Bürger sind müssen Sie einige Formalitäten erledigen. Innerhalb von acht Tagen nach Ihrer Ankunft in Luxemburg müssen Sie sich beim Gemeindeamt der Gemeinde, in der Sie wohnen möchten, anmelden und einen gültigen Personalausweis oder Reisepass, ein Familienstammbuch oder eine Heirats- bzw. Partnerschaftsurkunde sowie die Geburtsurkunden Ihrer Kinder vorlegen. 

Innerhalb von drei Monaten nach Ihrer Ankunft in Luxemburg müssen Sie außerdem ein Anmeldeformular (nur auf Französisch verfügbar[1]) in derselben Gemeinde ausfüllen. Zusätzlich zum Anmeldeformular müssen Sie eine Kopie des gültigen Personalausweises oder Reisepasses und die für die jeweilige Kategorie benötigten Dokumente vorlegen. Angestellte müssen eine Kopie ihres von beiden Parteien datierten und unterzeichneten Arbeitsvertrags (unbefristet, befristet oder vorläufig) nach Luxemburger Arbeitsrecht oder eine Absichtserklärung über die beabsichtigte Einstellung, die vom künftigen Arbeitgeber datiert und unterzeichnet wurde, vorlegen (eine geringfügige Beschäftigung mit unter 10 Stunden pro Woche ist nicht ausreichend). Selbstständige müssen ggf. eine Kopie ihrer Gewerbegenehmigung (oder eine Kopie der Bescheinigung des Wirtschaftsministeriums, dass für die ausgeübte Tätigkeit keine Gewerbegenehmigung benötigt wird), eine Kopie der Lizenz zur Ausübung der selbstständigen Tätigkeit (Ärzte, Physiotherapeuten usw.) oder einen Dienstleistungsvertrag vorlegen. Wenn Sie nicht arbeiten, müssen Sie einen Beleg oder Nachweis über ausreichende Mittel sowie einen Nachweis vorlegen, dass Sie und Ihre Familie krankenversichert sind. Schüler und Studierende müssen einen Nachweis, dass sie bei einer zugelassenen staatlichen oder privaten Bildungseinrichtung in Luxemburg angemeldet sind, einen Beleg oder Nachweis über ausreichende Mittel, um nicht von Sozialleistungen abhängig zu sein (eine mündliche Erklärung ist ebenfalls zulässig), und einen Krankenversicherungsnachweis vorlegen. 

Wenn Sie das Anmeldeformular einreichen, erhalten Sie unverzüglich eine Meldebescheinigung (certificat d’enregistrement) auf der Ihr(e) Familienname(n), Vorname(n), Anschrift, das Datum der Anmeldung und die Meldebescheinigungsnummer angegeben sind. Die Meldebescheinigung gilt für unbegrenzte Zeit. Das bedeutet, dass Sie bei einem Umzug innerhalb derselben Gemeinde oder in eine andere Gemeinde in Luxemburg lediglich innerhalb von acht Tagen nach Ihrem Einzug in der neuen Wohnung im Gemeindeamt vorsprechen und einen gültigen Personalausweis oder Reisepass und Ihre Meldebescheinigung vorlegen müssen. Weiter müssen Sie nichts tun.   

Wenn Sie kein EU-Bürger sind, müssen Sie eine vorläufige Aufenthaltserlaubnis (autorisation de séjour) haben, sich einer ärztlichen Untersuchung unterziehen, Ihre Ankunft bei der Gemeinde Ihres Wohnsitzes anmelden und die Formalitäten für Ihre Kategorie erledigen: Arbeitnehmer, hochqualifizierte Fachkräfte (Blaue Karte EU), Wissenschaftler, versetzte Arbeitnehmer, entsendete Arbeitnehmer, Selbstständige, Sportler oder Trainer, Familienmitglieder, Studierende, Auszubildende, Ehrenamtliche, Schüler, Au Pairs oder aus persönlichen Gründen.

Beachten Sie, dass die verschiedenen Dokumente auf Deutsch, Französisch oder Englisch vorliegen müssen. Andernfalls benötigten Sie eine beglaubigte Übersetzung (eine Liste ermächtigter Übersetzer können Sie auf der Website des Justizministeriums[2]) herunterladen. 

Was ist beim Verlassen des Landes zu tun?

Wenn Sie sich bei der Gemeinde angemeldet haben, weil Sie als EU-Bürger länger als 90 Tage in Luxemburg bleiben oder Bürger eines Drittstaates sind, müssen Sie Ihre Ausreise spätestens am Tag vor Ihrer Abreise bei der Gemeinde Ihres Wohnsitzes melden.     

Weitere Informationen erhalten Sie hier vom ING Expat-Service.


11/2021

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