Sie sind gerade in Luxemburg angekommen und wissen nicht, welche Versicherungen in dem Land vorgeschrieben sind? Sie benötigen Informationen zu Zusatzversicherungen, mit denen Sie sich und Ihre Lieben schützen können? Dann beachten Sie diese Hinweise!
Die meisten Fahrzeuge müssen versichert sein, damit sie legal in Luxemburg betrieben werden dürfen, darunter auch Lkw, Motorräder, Motorroller, Boote und Flugzeuge. Für Fahrräder wird keine Versicherung benötigt. Nur Einwohner können in Luxemburg eine Kfz-Versicherung abschließen.
Wenn Sie ihr Auto mit nach Luxemburg gebracht haben, müssen Sie mindestens eine Haftpflichtversicherung (assurance responsabilité civile bzw. RC) dafür abschließen. Diese Versicherung deckt Sachschäden ab, die Dritten infolge eines Unfalls entstehen. Zusätzliche Versicherungen gegen Diebstahl, Feuer, Vandalismus und andere Schäden am Fahrzeug sind nicht vorgeschrieben, aber in einer Vollkaskoversicherung (assurance tous risques) enthalten. Diese Option ist besonders dann interessant, wenn Sie ein neues, teures Auto haben.
Sie sollten auch die Kosten für die Kfz-Versicherung berücksichtigen. Sie sind je nach Versicherungsgesellschaft unterschiedlich und hängen vom Fahrzeugtyp, der Motorleistung und dem Alter des Fahrzeugs sowie vom Alter und der Vorgeschichte des Fahrers ab. Wenn Sie aus einem Land kommen, in dem Schadenfreiheitsrabatte für die Kfz-Versicherung gelten (auch bekannt als Bonus-Malus-System) – dabei steigen oder sinken die Jahresprämien, je nachdem, ob Sie einen Unfall verschuldet haben oder nicht – müssen Sie sich von Ihrer bisherigen Versicherung eine Bescheinigung über Ihre Schadenfreiheitsklasse ausstellen lassen.
Alle Arbeitnehmer und Selbstständigen in Luxemburg müssen Krankenversicherungsbeiträge zahlen, unabhängig davon, ob sie auch in Luxemburg wohnen oder nicht. Wenn Sie Arbeitnehmer sind, ist Ihr Arbeitgeber dafür verantwortlich, die entsprechenden Beträge von Ihrem Gehalt einzubehalten und an die zuständige Krankenkasse zu überweisen. Wenn Sie selbstständig sind, müssen Sie den vollen Beitrag zahlen. Versichert sind alle abhängigen Mitglieder Ihres Haushalts, einschließlich Kinder bis 30 Jahre, wenn sie in Vollzeit studieren oder arbeitslos sind. Der Versicherungsschutz beinhaltet die meisten Behandlungen durch Allgemeinmediziner oder Fachärzte, jegliche Laboruntersuchungen, Verschreibungen und Krankenhausaufenthalte.
Über 90 % Ihres medizinischen Behandlungsbedarfs werden von der Nationalen Gesundheitskasse (Caisse Nationale de Santé bzw. CNS) übernommen. Sie haben allerdings die Möglichkeit, eine private Zusatzkrankenversicherung abzuschließen. Viele Arbeitgeber bieten Ihren Beschäftigten ergänzenden Krankenversicherungsschutz als betriebliche Leistung an. Die private Versicherung übernimmt den Teil Ihrer Gesundheitskosten, der nicht von der CNS übernommen wird, und bietet erweiterten Versicherungsschutz, etwa für Krankenhausaufenthalte, augenärztliche Versorgung, Zahnbehandlungen und medizinische Leistungen außerhalb von Luxemburg. Der große Vorteil einer Zusatzversicherung besteht darin, dass sie unerwartete Krankenhausaufenthalte oder unvorhergesehene medizinische Kosten im Ausland übernimmt. Prüfen Sie daher sorgfältig die Versicherungsbedingungen, bevor Sie eine private Versicherung abschließen.
Eine Hausratsversicherung ist nicht gesetzlich vorgeschrieben, aber sie wird sowohl Eigentümern als auch Mietern nachdrücklich empfohlen. Verglichen mit anderen Ländern sind die Wohnungspreise in Luxemburg recht hoch und Schäden an Ihrer Wohnung oder Ihrem Haus können teuer werden. Der klassische Versicherungsschutz durch eine Hausratsversicherung schützt Ihren Haushalt und die Gegenstände, die Sie in Ihre Wohnung bringen (Möbel, Elektrogeräte usw.), vor Feuer und ähnlichen Ereignissen (Blitzschlag, Schäden durch elektrischen Strom usw.), Wetterschäden oder Naturereignissen, Diebstahl und Vandalismus, Glasbruch sowie Wasserschäden. Je nach Versicherungsgesellschaft können Sie sich zusätzlich auch gegen Elementarrisiken wie Sturm, Hagel, Schnee, Eis und sogar Erdbeben versichern!
Sollten Sie oder Ihre Angehörigen einem Dritten einen Schaden verursachen, kann das erhebliche finanzielle Folgen haben. Sie sind nicht verpflichtet, eine private Haftpflichtversicherung für sich und Ihre Familie abzuschließen, aber sie ist eine gute Möglichkeit, sich vor potenziellen Problemen mit Dritten zu schützen. Diese Versicherung schützt Sie und Ihre Familie, wenn Sie anderen Menschen einen Schaden verursachen, beispielsweise, wenn Sie zu Fuß oder mit dem Fahrrad unterwegs sind oder Sport treiben, ebenso wie Schäden durch Haustiere oder Haushalts- oder Gartengeräte.
Wenn Sie in Luxemburg ein Haustier halten, kann es sinnvoll sein, eine Versicherung für Haushunde oder Hauskatzen abzuschließen. Ein Tier zu halten kann sehr teuer werden und es können sehr hohe Tierarztrechnungen anfallen, vor allem, wenn Ihr Vierbeiner einen Unfall erleidet und operiert werden muss. Eine Haustierversicherung übernimmt die Kosten für den Tierarzt und für Impfungen, einen Teil der Kosten für Behandlungen in einer Tierklinik, die Kosten für die Suche nach entlaufenen Tieren, Krankentransportkosten und sogar die Unterbringung Ihres Tieres, wenn Sie ins Krankenhaus müssen. Damit Ihr Hund oder Ihre Katze versichert werden kann, muss das Tier gechippt und älter als drei Monate und jünger als sieben (Hunde) bzw. zehn Jahre (Katzen) sein. Leider ist die Auswahl in Luxemburg nicht gerade groß. Nur eine Versicherungsgesellschaft bietet im Großherzogtum Haustierversicherungen an.
Natürlich gibt es noch viele weitere Versicherungen und viele von ihnen sind langfristig sinnvoll. Sie brauchen sie jedoch nicht sofort und können in Ruhe darüber nachdenken.
11/2021
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