Seit dem 1. Januar 2015, Inkrafttreten im Großherzogtum Luxemburg der Zinsrichtlinie der Europäischen Union, geschieht der automatische Informationsaustausch bezüglich der Zahlung von Zinsen, welche die Zahlstellen in Luxemburg zugunsten von natürlichen Personen durchführen, die ihren Wohnsitz in einem anderen Mitgliedsstaat der Europäischen Union (außerhalb von Luxemburg) haben. Zu diesen Zinserlösen zählen Zinsen von Bankkonten, Sparkonten, Termingeldern, Terminkonten, Anleihen sowie Dividenden und Erträge aus gewissen Anleihenfonds.
Konkret bedeutet dies, dass die Finanzinstitutionen, darunter auch die Banken, seit dem 1. Januar 2015 die Informationen bezüglich der Zahlung von Zinsen ihrer europäischen Kunden aufbewahren müssen. Im März 2016 werden diese Informationen über das Jahr 2015, welche die persönlichen Daten des Kunden und die Daten hinsichtlich der Einkommen beinhalten (Betrag und Datum jeder Zinszahlung, Kontonummer), effektiv von den luxemburgischen Behörden dem Land des Steuerwohnsitzes des Kunden übermittelt. Im Jahr 2015 gibt es noch keinen Informationsaustausch, da dieser nur über die im vorherigen Jahr, also 2014, gezahlten Zinsen durchgeführt wird.
Dieses System des automatischen Informationsaustauschs gilt momentan noch nicht für juristische Personen allgemein, luxemburgische Steuereinwohner sowie Steuereinwohner eines anderen Landes außerhalb der Europäischen Union.