In Luxemburg werden alle Löhne und Pensionen (einschließlich des sozialen Mindestlohns) regelmäßig an die Veränderungen der Verkaufspreise von Konsumgütern, anders gesagt an die Inflation, angepasst. Dieser Mechanismus wird als „automatische Indexierung der Gehälter und Löhne an die Lebenshaltungskosten“, „Lohngleitskala“ oder einfach „Index“ bezeichnet. Mit Belgien ist das Großherzogtum eines der wenigen Länder in der Europäischen Union, das einen Mechanismus zur Anpassung der Löhne an die Inflation besitzt. 

Ein System, das fast ein Jahrhundert alt ist

Die Indexierung ist ein sehr altes System, das nach dem Ersten Weltkrieg eingeführt wurde, um die Kaufkraft der Arbeitnehmer zu erhalten. Die ersten, die von dieser Indexierungsklausel im Land profitierten, waren Bahnbedienstete und Beamte. Der allererste Preisindex wurde am 1. Juni 1921 festgelegt. Der damals „Indice du coût de la vie“ (Lebenshaltungskostenindex) genannte Index beruhte auf einem Warenkorb mit 19 lebensnotwendigen Gütern, von denen man annahm, dass sie den Konsumgewohnheiten einer fünfköpfigen Familie (zwei Erwachsene und drei Kinder) entsprachen. Nach und nach wurde dieser repräsentative Warenkorb erweitert - 1948 enthielt er bereits 36 Güter - und auf weitere Kategorien von Arbeitnehmern ausgedehnt, bevor er durch das Gesetz vom 27. Mai 1975 auf alle öffentlichen und privaten Wirtschaftsbereiche ausgedehnt und allgemein eingeführt wurde. Die einzige Ausnahme sind die nach Luxemburg entsandten Arbeitnehmer, deren Löhne höher sind als der Mindestlohn.

Wie funktioniert die Indexierung konkret? 

Ihr Prinzip ist ganz einfach: Wenn der durchschnittliche Verbraucherpreisindex im vorangegangenen Halbjahr um 2,5 % gestiegen oder gesunken ist, werden die Gehälter grundsätzlich mit dem gleichen Prozentsatz angepasst. Dieser Index und seine Auswirkungen auf die Lohngleitskala werden jeden Monat vom Nationalen Institut für Statistik und Wirtschaftsstudien (Statec) veröffentlicht. Bei seiner Berechnung bedient sich das Statec einer auf europäischer Ebene verwendeten Methode und stellt eine Stichprobe von Gütern und Dienstleistungen zusammen, die für den Konsum der Haushalte repräsentativ sind. Diese Waren und Dienstleistungen - rund 8.000 - sind in 255 Kategorien oder Aggregate (oder Indexpositionen) eingeteilt. Dann wird jedem Aggregat ein Gewichtungskoeffizient zugeordnet, der seinem relativen Anteil am Endverbrauch der Haushalte entspricht. Seit 1999 wird die Liste dieser Positionen und ihre Gewichtung jährlich angepasst, um den Veränderungen im Konsumverhalten der Haushalte Rechnung zu tragen. 

Letzte Erhöhung am 1. Februar 2023

Der monatlich erstellte Verbraucherpreisindex wird für die zwölf Monate eines bestimmten Jahres im Vergleich zum gleichen Monat des Vorjahres berechnet und auf die Basis 100 zum 1. Januar 1948 bezogen. Am 1. Februar 2023 wurde er um 2,5 % auf 898,93 Punkte (oder fast das Neunfache des Index von 1948) erhöht. Seitdem ist der unqualifizierte Mindestlohn auf 2.387,40 € gestiegen, und im Prinzip sind alle Löhne, Gehälter und Sozialleistungen um 2,5 % gestiegen. Eine gute Nachricht!

11/2021

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