Sie sind der glückliche Eigentümer Ihrer Immobilie (oder werden es bald sein) und möchten sie renovieren, um die energetische Bilanz des Gebäudes zu verbessern? Eine hervorragende Idee! Das ist gut für die Umwelt, aber eben auch mit Kosten verbunden. Glücklicherweise gibt es in Luxemburg verschiedene staatliche Förderprogramme zur energetischen Sanierung. Die wichtigsten sind:
PRIMe House ist eine finanzielle Unterstützung, die vom Umweltamt gewährt wird. Damit werden zwei wesentliche Ziele verfolgt: Zum einen soll die nachhaltige Energieeffizienz von Wohnraum gefördert werden, und zum anderen geht es um die Installation von Anlagen zur Nutzung der erneuerbarer Energien. Diese Unterstützung erhalten Sie, wenn Sie Dämmarbeiten (Außenwand, Dach, Bodenplatte, etc.) beauftragen, die Fenster austauschen lassen oder sich für eine gesteuerte Belüftungsanlage mit Wärmerückgewinnung entscheiden. Ebenso können Sie einen Zuschuss beantragen, wenn Sie Ihre alte Gasheizung durch eine Wärmepumpe, eine Solarthermie-Anlage oder eine Photovoltaikanlage oder eine mit Holz befeuerte Heizung ersetzen. Gleiches gilt, wenn Sie ein Fernwärmenetz einrichten oder sich für den Anschluss an die Fernwärme entscheiden.
Die beiden Zuschüsse – also die Unterstützung zur energetischen Sanierung von Wohnraum und der Zuschuss zur Installation von technischen Anlagen – können auch miteinander kombiniert werden, wenn es sich um das gleiche Wohnhaus handelt.
Die wichtigsten Voraussetzungen für die Inanspruchnahme dieser Zuschüsse sind:
- Ihre Immobilie befindet sich in Luxemburg und ist zum Zeitpunkt der Antragstellung mindestens 10 Jahre alt;
- Bei technischen Anlagen müssen die Rechnungen zwischen dem 1. Januar 2022 und dem 31. Dezember 2025 gestellt werden, und der Zuschuss für die energetische Wohnraumsanierung wird für Rechnungen mit Ausstellungsdatum zwischen dem 1. Januar 2022 und dem 31. Dezember 2029 gewährt.
Sie können sich auch an einen zugelassenen Energieberater wenden, bevor Sie Projekte zur energetischen Sanierung in Auftrag geben. Auch wenn diese Vorgehensweise nicht in allen Fällen, sondern nur bei umfassenden Renovierungsprojekten vorgeschrieben ist, raten wir Ihnen aus verschiedenen Gründen doch dazu, sich für diese Beratung zu entscheiden. Im Rahmen von PRIMe House ist auch eine finanzielle Unterstützung für diese Dienstleistung vorgesehen. Der Energieberater zeigt Ihnen auch Verbesserungsmöglichkeiten auf, an die Sie selbst vielleicht nicht gleich gedacht haben. Er wird Ihnen auch dabei helfen, sich ein besseres Bild über die Zuschüsse zu verschaffen, die von Ihnen beantragt werden können. Auch wenn die Verfahren im Rahmen des Programms PRIMe House seit dem 1. Januar 2022 deutlich vereinfacht wurden, ist die Liste der technischen Anforderungen nach wie vor ziemlich komplex.
Mit den Klimadarlehen (KlimaPrêt) soll die nachhaltige Sanierung von Wohneigentum, das älter als 10 Jahre ist, über eine Vorfinanzierung von Renovierungsarbeiten gefördert werden. Es gibt 2 Arten von Darlehen: ein zinsloses Klimadarlehen und ein Klimadarlehen mit einem reduzierten Zinssatz.
Das zinslose Klimadarlehen darf einen Betrag von 50.000 € über maximal 15 Jahre nicht überschreiten, und es wird vollständig vom Staat garantiert. Die Vergabe erfolgt über Vertragsbanken (), und das Ministère du Logement übernimmt alle fälligen Zinsen. Für das Klimadarlehen ohne Zinsen gelten zwei Hauptkriterien: Das Einkommen in Ihrem Haushalt darf einen bestimmten Betrag nicht übersteigen, und für ein Einfamilienhaus muss die Wohnfläche zwischen 65 m2 und 140 m2 liegen (bei einer Wohnung zwischen 45 m2und 120 m2).
Das Klimadarlehen zum reduzierten Zinssatz erhalten Sie bei der Bank Ihrer Wahl. Es ist für jede Wohnung auf einen Betrag von 100.000 € über einen Zeitraum von 15 Jahren begrenzt. Der Staat gewährt einen Zinszuschuss von bis zu 1,5 % auf den Zinssatz der Bank und bis zu 10 % des Darlehensbetrags (also maximal 10.000 €). Für die Gewährung eines Darlehens zum reduzierten Zinssatz müssen keine sozioökonomischen Bedingungen erfüllt werden.
In diesem Zusammenhang werden auch Steuervorteile gewährt. Am wichtigsten ist dabei der besonders vergünstigte Mehrwertsteuersatz von 3 %. In Luxemburg beläuft sich die allgemeine Mehrwertsteuer auf 17 %. Wenn Sie jedoch eine als Hauptwohnsitz genutzt Wohnung renovieren lassen, kann der Mehrwertsteuersatz der beauftragten Handwerker auf Antrag jedoch auf einen besonders vergünstigten Mehrwertsteuersatz von 3 % reduziert werden.
In bestimmten Gemeinden werden zusätzliche Förderprogramme angeboten. Ein Tipp: Informieren Sie VOR der Umsetzung der Arbeiten bei Ihrer Stadtverwaltung.
Wenn Sie weitere Informationen benötigen, vereinbaren Sie einen Termin mit einem unserer Hypotheken-Berater. Dort bekommen Sie die notwendige Unterstützung, um für Ihr Projekt die richtige finanzielle Entscheidung zu treffen und Ihre Immobilie umweltfreundlicher zu machen.
03/22
75% der Luxemburger Einwohner geben an, dass Sie einen finanziellen Neujahrsvorsatz fassen wollen. Gehören Sie dazu?
Das Autofestival ist in vollem Gange und Sie möchten nun einen Neuwagen kaufen, wissen aber nicht, wie Sie ihn finanzieren sollen? Wir zeigen Ihnen verschiedene Möglichkeiten und erklären Ihnen die Fehler, die Sie nicht machen sollten!
Personen und Unternehmen sind bereit, anderen für eine bestimmte Zeit ihr Geld zu leihen, und als Gegenleistung dafür lassen sie sich die Kosten erstatten, die dies mit sich bringt: Nicht in der Lage zu sein, das Geld während dieses Zeitraums zu nutzen und das Rückzahlungsausfallrisiko.