Ist eine Restschuldversicherung Pflicht?

Anders als Sie vielleicht denken, lautet die Antwort: nein. Der Abschluss einer Restschuldversicherung ist nicht gesetzlich vorgeschrieben, wenn Sie ein Hypothekendarlehen oder ein persönliches Darlehen über einen großen Betrag aufnehmen. Aber das bedeutet nicht, dass Sie diese vernachlässigen sollten, da Sie dadurch ernste finanzielle Schwierigkeiten vermeiden können.            Aber bevor wir ins Detail gehen, erklären wir zuerst, was eine Restschuldversicherung (ASRD) genau ist. Es handelt sich hierbei um eine zeitlich begrenzte Versicherung mit abnehmendem Kapital. Wie der Name schon sagt, deckt sie das Restkapital Ihres Immobilienkredits, falls Sie nicht mehr in der Lage sind, Ihre monatlichen Raten zu zahlen. Je nach den in der Versicherungspolice gewählten Bedingungen kann es sich um Tod, Voll- oder Teilinvalidität handeln, die Sie daran hindert, weiter zu arbeiten, oder um einen Einkommensverlust aufgrund von Arbeitslosigkeit. Die Versicherungsgesellschaft übernimmt dann an ihrer Stelle die Rückzahlung Ihrer Kredite. Damit sind Sie und Ihre Familie vor der Zahlungsunfähigkeit und einer möglichen Pfändung des hypothekarisch belasteten Objekts geschützt. 

Sehr schwankende Kosten

Die genaue Schätzung der Kosten einer Restschuldversicherung ist schwierig, da sie praktisch von Fall zu Fall berechnet wird. Sie ist abhängig von Ihrem Kredit. Je höher das versicherte Kapital ist, desto höher wird auch die Prämie. Außerdem können sich die Laufzeit des Darlehens und hohe Zinssätze auf die Höhe der Prämie auswirken. Danach wird auch Ihr Todesfall- oder Arbeitsunfähigkeits-Risiko bewertet. Dieses Risiko kann durch das Alter zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses (je älter Sie sind, desto höher ist die Prämie), durch das Rauchen, Ihren Gesundheitszustand und durch als gefährlich geltende Sportarten beeinflusst werden. 

Auch die Anzahl der Personen hat Auswirkungen. Denn die Versicherung kann auf Ihren Partner mit unterschiedlichen Deckungssätzen je nach Einkommen und Alter abgeschlossen werden: von 0 bis 100 %. Wenn Sie möchten, können Sie sogar jeder eine Deckung für die Gesamtheit des Fremdkapitals, also in Höhe von 100 %, zeichnen. Wenn einer von Ihnen dann stirbt, fällt die Rückerstattung für den überlebenden Ehegatten vollständig weg. 

In jedem Fall kann der zu zahlende Betrag in einigen Fällen Tausende von Euro betragen, besonders wenn er mit einer Zahlung beglichen wird! Es gibt drei mögliche Zahlungsarten: eine Einmalprämie, zahlbar bei Vertragsabschluss, mehrere Jahresprämien, zahlbar während zwei Dritteln der Versicherungszeit (z. B. 13 Prämien bei einer Laufzeit von 20 Jahren), oder Prämien, die jedes Jahr während der gesamten Laufzeit des Kredits zu zahlen sind.

Keine Pflicht, aber wärmstens empfohlen

Warum sollte man eine Versicherung abschließen, die Kosten versursacht, wenn sie nicht gesetzlich vorgeschrieben ist? Dafür gibt es mehrere Gründe. Erstens bieten die meisten luxemburgischen Banken bei der Kreditvergabe eine solche Versicherung zu günstigen Bedingungen an. In der Regel bieten sie Ihnen einen

Versicherungsvertrag der Gesellschaft an, mit der sie Exklusivverträge haben. Sie können natürlich auch den Wettbewerb spielen lassen. Aber vergessen Sie nicht, dass die Bank, die Ihnen den Kredit gewährt, oft einen attraktiveren Zinssatz anbietet, wenn Sie das Paket – also Darlehen und Versicherung – bei ihr abschließen. Die Vermeidung einer Restschuldversicherung ist möglich, wenn Sie andere Sicherheiten anbieten können. Dies ist der Fall, wenn Sie bereits eine Lebens- oder Todesfallversicherung haben und die Höhe der Versicherung zur Deckung Ihres Kredits ausreicht. 

Aber auch wenn Ihre Bank nicht verlangt, dass Sie eine Restschuldversicherung abschließen, denken Sie gut darüber nach, bevor Sie ablehnen. Mit dem Abschluss einer solchen Zusatzversicherung bieten Sie Ihren Angehörigen (Ehepartner, Kinder etc.) zusätzliche Sicherheit und verhindern, dass sie nach Ihrem Tod mit finanziellen Problemen konfrontiert werden. Vor allem, wenn der Kredit sehr hoch ist! Darüber hinaus besteht keine Verpflichtung, das verbleibende fällige Kapital zu 100 % auf Verlangen der Banken zu decken. Wenn Sie gegenüber Ihrem Darlehensnehmer keine Verpflichtung für diese Versicherung haben, können Sie sich durchaus dafür entscheiden, nur 50 % - oder einen anderen Prozentsatz - des ausstehenden Kapitals zu decken.

Steuerlich absetzbar


Der steuerliche Aspekt ist ebenfalls nicht zu vernachlässigen. Wenn Sie Ihre Steuererklärung in Luxemburg abgeben, können Sie Ihre Steuern verringern, indem Sie die Ausgaben für Ihre Restschuldversicherung von Ihrer steuerpflichtigen Einkommensbasis abziehen. Dafür gilt eine Bedingung: Sie muss von einer ordnungsgemäß in Luxemburg oder in einem anderen EU-Mitgliedsstaat zugelassenen Gesellschaft gezeichnet worden sein. Die absetzbaren Beträge sind davon abhängig, ob Sie in mehreren Raten oder in einer Einmalprämie zahlen.

Besuchen Sie die Website www.ing.lu/immo, um weitere Informationen zu erhalten, oder kommen Sie bei uns vorbei. 

Jeden Dienstag gibt es neue Tipps der ING-Experten. 

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