Zunächst einmal gibt es da die Prämie für die Altbausanierung. Diese Kapitalhilfe des Staates wird für bestimmte Arbeiten gewährt, die darauf abzielen die Bewohnbarkeit, die sanitären Verhältnisse und die Sicherheit von Altbauten zu verbessern. Um diese Prämie in Anspruch nehmen zu können, müssen mehrere Bedingungen erfüllt sein.
Der Altbau muss Ihr ständiger Erstwohnsitz sein und Sie dürfen weder in Luxemburg noch im Ausland eine andere Wohnung besitzen oder Nutznießer einer anderen Wohnung sein. Die Arbeiten müssen in einem Gebäude erfolgen, dessen erste Nutzung auf mehr als 15 Jahre zurückgeht. Außerdem darf das Gebäude im Falle einer Vergrößerung der Gebäudefläche nicht mehr als 140 m2 bewohnbare Nutzfläche haben, wenn es sich um ein Einfamilienhaus handelt (für eine Wohnung liegt diese Flächenbegrenzung bei 120 m2). Keller, Speicher und Garage, sowie bei Eigentumswohnungen die Gemeinschaftsbereiche sind in der bewohnbaren Nutzfläche nicht inbegriffen. Für vor dem 10. September 1944 errichtete Gebäude ist keine Flächenbegrenzung vorgesehen. Reine Wartungs- oder Verschönerungsarbeiten sind von dieser Prämie ausgeschlossen.
Die Sanierungsprämie beläuft sich auf höchstens 30% des Rechnungsbetrags der Sanierungsarbeiten und übersteigt in keinem Fall eine Gesamtsumme von 10.000 Euro pro Begünstigtem. Außerdem ist der Zuschussbetrag vom Einkommen und der Situation der betroffenen Familie abhängig. Wenn Ihr Haushalt beispielsweise kinderlos ist und Ihre monatlichen Einkommen insgesamt höher als 6.250 Euro sind, haben Sie keinen Anspruch auf diese Prämie.
Die Sanierungsprämie kann mit der Prämienergänzung für Architekten- oder Planungskosten kombiniert werden, deren Höchstbetrag bei 1.250 Euro liegt. Daneben stehen noch andere Hilfen zur Verfügung. So beispielsweise eine Beteiligung an den Sonderausstattungskosten zugunsten körperlich behinderter Personen - 60% der Kosten der Arbeiten mit einer Höchstgrenze von 15.000 Euro – und die Finanzhilfen für Investitionen im Hinblick auf eine Senkung des Energieverbrauchs und die Nutzung erneuerbarer Energiequellen. So gewährt der Staat eine"PRIMe HOUSE" genannte Hilfe für die Energiesanierung bestehender Gebäude sowie für die Investitions- und Montagekosten von Solar- oder Photovoltaikanlagen, Wärmepumpen, Holzheizungsanlagen sowie Wärme- und Anschlussnetze.