Was tun, wenn Sie mit der Rückzahlung Ihres Kredits in Verzug geraten?

Vor einem finanziellen Engpass ist niemand gefeit. Sie können Ihren Arbeitsplatz verlieren, schwer erkranken oder eine große unvorhergesehene Ausgabe tätigen müssen und nicht mehr in der Lage sein, die Monatsraten Ihres Kredits zu bezahlen. Unabhängig davon ob Ihre Schwierigkeiten vorübergehender oder länger andauernder Art sind, ist es immer wichtig, bestimmte Maßnahmen zu ergreifen, um zu vermeiden, dass sich Ihre Situation in den kommenden Wochen und Monaten verkompliziert. 

Nehmen Sie mit Ihrem Bankberater Kontakt auf

Im Falle einer Verzögerung, Aussetzung oder Einstellung Ihrer Zahlungen sollten Sie so schnell wie möglich mit Ihrer Bank Kontakt aufnehmen. Es nützt nichts, den Kopf in den Sand zu stecken: Je länger Sie warten, desto geringer wird Ihr Handlungsspielraum. Die Bank wird Ihnen zunächst Mahnungen zusenden; wenn Sie drei Mal hintereinander Ihre Raten nicht zahlen konnten, erhalten Sie per Einschreiben mit Rückschein eine Zahlungsaufforderung mit einer Erinnerung der aus der Nichtzahlung entstehenden Folgen. Erfolgt auf alle diese Schreiben keinerlei Reaktion Ihrerseits, hat die Bank das Recht, den Kreditvertrag zu kündigen und die sofortige Rückzahlung der Restschuld zuzüglich der Verzugszinsen fordern. Die Aufkündigung des Kredits kann zur Vollstreckung eines Lohnabzugs führen, wenn Sie bei der Erteilung des Kredits eine entsprechende Klausel unterzeichnet haben. Im Falle eines Hypothekenkredits kann die Bank sogar den Verkauf der Immobilie fordern. 

Ziehen Sie gütliche Lösungen vor

Um solche extremen Situationen zu vermeiden, ist es das Beste, so schnell wie möglich mit Ihrem Bankberater zu sprechen und zu versuchen, gemeinsam mit ihm eine Lösung zur Verringerung Ihrer finanziellen Belastung zu finden. Eine gütliche Lösung ist im Interesse aller: im Interesse des Kreditinstituts ebenso wie in dem des Darlehensnehmers. Im Falle eines Hypothekenkredits können nach einer Untersuchung des Kredits und mit dem Einverständnis des Kreditausschusses mehrere Lösungen ins Auge gefasst werden.

Die erste Lösung besteht darin, die Zahlung des Kapitals zu verschieben. Die Monatsrate setzt sich aus einem Kapitalanteil und einem Zinsanteil zusammen. Um die Monatsrate zu verringern, kann die Bank unter bestimmten Voraussetzungen und im eigenen Ermessen eine Stundung oder vorübergehenden Aufschub der Kapitalrückzahlung gewähren. Die Zinsen jedoch werden nicht gestundet und werden während der tatsächlichen Dauer der Stundung in manchen Fällen sogar leicht erhöht.

Die zweite Lösung besteht darin, die Dauer des Hypothekenvertrags zu verlängern. Bestimmte Kreditformen wie beispielsweise Kredite mit variablem Zinssatz sehen in der Tat die Möglichkeit einer Verlängerung des Kreditvertrags vor. In diesem Fall wird die Erstattung des Kapitals über einen längeren Zeitraum hinweg festgelegt, wodurch sich Ihre monatliche Belastung verringert. Im Fall eines Kredits mit festem Zinssatz ist eine Neuverhandlung Ihres Kreditvertrags oder gar der Abschluss eines neuen Kreditvertrags vorzusehen.

Die dritte Lösung besteht darin, eine teilweise vorzeitige Rückzahlung vorzunehmen. Wenn Sie über ein hohes verfügbares Sparvermögen verfügen, können Sie eine teilweise vorzeitige Rückzahlung Ihres Hypothekenkredits ins Auge fassen und so Ihre monatliche Belastung verringern. In diesem Fall sind Entschädigungsleistungen vorzusehen.

Und schließlich können Sie sich für eine Kreditablösung entscheiden. Wenn Sie Ihren Kredit in einer Zeit abgeschlossen haben, zu der die Zinssätze hoch waren, haben Sie immer noch die Möglichkeit, einen niedrigeren Zinssatz auszuhandeln. Da die Zinssätze derzeit sehr niedrig sind, können Sie durch eine Aktualisierung Ihres Zinssatzes Ihre Monatsraten senken.

Selbstverständlich sind alle oben genannten Lösungen mit zusätzlichen Kosten verbunden; dennoch sind Sie in jedem Fall wünschenswerter als der Zwangsverkauf einer Immobilie, in die Sie bereits viel Zeit und Geld gesteckt haben. 

12/2021

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