Wenn der Bankberater Fragen zur finanziellen Situation stellt oder wissen möchte, ob unterhaltsberechtigte Kinder vorhanden sind, denkt manch einer vielleicht, dass es hierbei nur darum geht, mehr Produkte zu verkaufen.
Doch das ist nicht unbedingt der Fall. Unter MiFID II sind Finanzdienstleistungsunternehmen verpflichtet, die Eignung und Angemessenheit des jeweiligen Finanzprodukts für den Kunden zu prüfen. So müssen beispielsweise die Verlusttragfähigkeit und Risikotoleranz der Kunden beurteilt werden. Hierzu müssen wir Ihnen Fragen stellen, um beurteilen zu können, welche Produkte für Sie am besten geeignet sind.
Die Prüfung der Eignung hat sowohl auf der Ebene des einzelnen Produkts als auch im Gesamtkontext Ihres Finanzportfolios und Vermögens zu erfolgen. Dazu müssen wir wissen, welche Anlagen und Finanzprodukte Sie sonst noch halten, um einschätzen zu können, ob Ihre Anlagen bei uns für sich genommen und im Gesamtkontext Ihrer finanziellen Positionen geeignet sind.
Außerdem müssen wir die Erfahrung und Kenntnisse unserer Kunden beurteilen und sie als Privatkunde, professioneller Kunde oder geeignete Gegenpartei einstufen. Davon hängt ab, welche Produkte wir Ihnen anbieten dürfen und welche Beratung bei diesen Produkten zu erfolgen hat.