Kann ich mich in Luxemburg selbstständig machen?

Sie haben Lust, Ihr eigenes Unternehmen zu gründen und Ihr eigener Chef zu werden? Sie haben den Markt und die Konkurrenz analysiert? Sie haben Ihr Geschäftsmodell und Ihre Marktstrategie sorgfältig ausgearbeitet? Dann brauchen Sie nur noch loslegen. Wie aber sollte man vorgehen? Ist Selbstständigkeit in Luxemburg kompliziert?

Die erste Möglichkeit, ein eigenes Unternehmen zu gründen, besteht darin, sich selbstständig zu machen, was in Luxemburg recht verbreitet der Fall ist. Diese Lösung erfordert nur wenige Formalien. Selbstständige üben ihre Tätigkeit auf eigene Rechnung aus, ohne eine bestimmte Gesellschaft gründen zu müssen.

Um als Selbstständiger arbeiten zu können, muss kein Startkapital eingezahlt werden. Es ist kein besonderer Gründungsakt erforderlich, ausgenommen grundlegende Verwaltungsschritte. Eine Niederlassungserlaubnis ist jedoch zwingend erforderlich und muss beim Wirtschaftsministerium beantragt werden, zusammen mit den erforderlichen Nachweisen über das Recht, seinen Beruf auszuüben. Des Weiteren geht es um die Anerkennung von Abschlüssen und Validierung von Berufserfahrungen.

Selbstständige müssen außerdem über eine Umsatzsteueridentifikationsnummer verfügen, um Rechnungen inklusive Umsatzsteuer ausstellen zu können. Unterhalb einer bestimmten Umsatzhöhe kann man jedoch ohne Umsatzsteuer fakturieren.

Im Gegensatz zu Arbeitnehmern müssen Selbstständige jedoch alle Sozialabgaben abführen. Selbstständige müssen bei der CCSS angemeldet sein, wodurch sie in die verschiedenen Versicherungen einzahlen können, unter anderem in die Rentenversicherung. Außerdem muss je nach ausgeübtem Beruf in eine spezielle Unfallversicherung eingezahlt werden.

Selbstständige haben die gleichen Rechte wie Arbeitnehmer in Bezug auf Altersrente, Mutterschafts- und Elternurlaub. Im Falle einer Arbeitsunfähigkeit erhalten Selbstständige Leistungen ab dem vierten Monat. Im Falle von Arbeitslosigkeit erhalten Selbstständige unter bestimmten Bedingungen Arbeitslosengeld.

Der zweite Weg besteht darin, ein eigenes Unternehmen zu gründen. In diesem Fall sind in Luxemburg zwei Formen von Handelsunternehmen am weitesten verbreitet: die Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) und die Aktiengesellschaft (AG).

Die Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) erfordert ein Grundkapital von 12.000 Euro und mindestens zwei Gesellschafter. Der Firmensitz muss sich im Großherzogtum Luxemburg befinden, der Geschäftsführer muss nicht die luxemburgische Staatsangehörigkeit besitzen. Diese Gesellschaftsform erfordert einen gewissen Formalismus und die Gesellschaft unterliegt einer Reihe von Steuern, darunter eine feste Eintragungsgebühr, eine Gewerbesteuer, eine Vermögenssteuer und eine Körperschaftsteuer. Außerdem ist eine Umsatzsteuererklärung erforderlich.

Im Falle einer vereinfachten GmbH kann die Gründung privatschriftlich erfolgen. Das Stammkapital beläuft sich auf 1 bis 11.999 Euro.

Die Aktiengesellschaft erfordert ein Stammkapital von 30.000 Euro. Ein einziger Aktionär ist ausreichend. Diese Gesellschaftsform ist zwar eher für große Unternehmen gedacht, kann aber auch von einem kleinen oder mittleren Unternehmen gewählt werden.

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03/2023

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