Eine dauerhafte Aufenthaltsgenhemigung für Luxemburg beantragen

Wussten Sie, dass jedem EU-Bürger, der in ein anderes EU-Land umzieht, laut EU-Recht eine dauerhafte Aufenthaltsgenehmigung zusteht? Aber welche Bedingungen gelten dafür? Wie funktioniert das im Großherzogtum und welche Vorteile hat es?

Meldebescheinigung oder dauerhafteAufenthaltsgenehmigung?

Als EU-Bürger bzw. Bürger eines gleichgestellten Landes sind Sie automatisch berechtigt, sich dauerhaft in Luxemburg niederzulassen, wenn Sie mindestens 5 Jahre lang ununterbrochen dort Ihren offiziellen Wohnsitz hatten. Die dauerhafte Aufenthaltsgenehmigung ist etwas anderes als die Meldebescheinigung. Das erste Dokument ist nicht zwingend vorgeschrieben und bescheinigt Ihnen, dass Sie sich ohne jegliche Bedingungen dauerhaft in Luxemburg niederlassen dürfen. Das zweite Dokument ist verpflichtend, wenn Sie länger als 90 Tage in Luxemburg bleiben möchten, und bescheinigt Ihnen das Recht, unter bestimmten Bedingungen im Land zu leben.

Wie bekomme ich sie?

Wenn Sie eine dauerhafte Aufenthaltsgenehmigung erhalten möchten, müssen Sie nachweisen können, dass Sie mindestens 5 Jahre lang ununterbrochen legal im Land gelebt haben. Normalerweise genügt eine Meldebescheinigung, die vor 5 Jahren ausgestellt wurde. Zeitweilige Abwesenheiten von weniger als insgesamt 6 Monaten pro Jahr sowie ununterbrochene Abwesenheitszeiten von maximal 12 aufeinanderfolgenden Monaten zur Ableistung des Wehrdienstes oder aus wichtigem Grund (Schwangerschaft und Geburt, schwere Erkrankung, Studium oder Ausbildung, berufliche Entsendung in ein anderes Land innerhalb oder außerhalb der EU usw.) gelten nicht als Unterbrechung. 

In folgenden Fällen können Sie jedoch bereits nach weniger als 5 Jahren Anspruch auf eine dauerhafte Aufenthaltsgenehmigung haben:

  • Wenn Sie in den Ruhestand gehen und im letzten Jahr einer beruflichen Tätigkeit in Luxemburg oder einem anderen Mitgliedsstaat der EU nachgegangen sind, oder wenn Sie mindestens 3 Jahre lang im Land gelebt haben
  • Wenn Sie aus dem Berufsleben ausscheiden, weil Sie nicht mehr arbeiten können, und mindestens 2 Jahre lang ununterbrochen im Land gelebt haben
  • Wenn Sie aus dem Berufsleben ausscheiden, weil Sie wegen eines Arbeitsunfalls oder einer Berufskrankheit nicht mehr arbeiten können
  • Wenn Sie als sogenannter „Grenzgänger“ eine Tätigkeit in einem anderen EU-Mitgliedsstaat aufnehmen – Sie müssen mindestens einmal wöchentlich an Ihren Wohnort zurückkehren – sofern Sie 3 Jahre lang ununterbrochen in Luxemburg tätig und ansässig waren

Es ist relativ einfach, in Luxemburg eine dauerhafte Aufenthaltsgenehmigung zu beantragen. Sie müssen lediglich das Antragsformular (nur auf Französisch) herunterladen, es ausfüllen und zusammen mit einer Kopie Ihres gültigen Personalausweises oder Reisepasses an die Einwanderungsstelle des Ministeriums für auswärtige und europäische Angelegenheiten (Ministère des Affaires étrangères et européennes) schicken. Sie erhalten die Aufenthaltsgenehmigung innerhalb eines Monats nach Antragsstellung per Post an Ihre Adresse. 

Diese dauerhafte Aufenthaltsgenehmigung gilt für einen unbegrenzten Zeitraum. Sie können Ihr dauerhaftes Aufenthaltsrecht jedoch verlieren, wenn Sie länger als 2 Jahre lang ununterbrochen im Ausland leben.

Warum sollte man sie beantragen?

Die dauerhafte Aufenthaltsgenehmigung kann im Umgang mit Behörden oder bei Verwaltungsvorgängen nützlich sein. Die Behörden verlangen keine Nachweise mehr von Ihnen, dass Sie berufstätig sind oder über ausreichende Ressourcen, eine Krankenversicherung usw. verfügen.

Das Dokument ist insbesondere dann sinnvoll, wenn Sie mit Familienmitgliedern (Ehepartner, eingetragene Lebenspartner, Kinder oder Eltern) zusammenleben, die keine EU-Bürger sind. Diese haben ein dauerhaftes Aufenthaltsrecht und können eine Daueraufenthaltskarte erhalten. Es gelten dieselben Bedingungen wie für EU-Bürger. Außerdem können Familienmitglieder ohne EU-Staatsbürgerschaft, wenn Sie das dauerhafte Aufenthaltsrecht vor Ablauf des vorgeschriebenen Fünfjahreszeitraums erhalten haben, ebenfalls davon profitieren und ihre Daueraufenthaltskarte früher als erwartet bekommen.

Die Daueraufenthaltskarte für Familienmitglieder ohne EU-Staatsbürgerschaft wird innerhalb von 6 Monaten nach Antragsstellung ausgestellt, gilt für 10 Jahre und wird alle 10 Jahre automatisch verlängert. 

Denken Sie jedoch daran, dass auch Familienmitglieder ohne EU-Staatsbürgerschaft, die eine Daueraufenthaltskarte haben, für Reisen innerhalb der EU ein Visum brauchen!

04/19

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