Wie funktioniert das Gesundheitssystem in Luxemburg?

Sich im Gesundheitssystem eines anderen Landes zurechtzufinden kann auf neue Expats einschüchternd wirken. Aber wenn Sie in Luxemburg leben und arbeiten, müssen Sie sich keine allzu großen Sorgen machen. Sie sind in guten Händen. Das Luxemburger Gesundheitssystem zählt zu den besten in Europa. Das staatlich finanzierte System unter der Aufsicht der Nationalen Gesundheitskasse (Caisse Nationale de Santé bzw. CNS) arbeitet nach hohen Standards, bietet allen Bürgern grundlegenden Krankenversicherungsschutz und basiert auf drei Grundprinzipien: gesetzliche Krankenversicherung, freie Anbieterwahl für Patienten und Pflicht der Anbieter, feste Leistungen zu festgelegten Gebühren anzubieten. 

Wer ist versichert?

Alle Arbeitnehmer und Selbstständigen in Luxemburg müssen Sozialversicherungsbeiträge bezahlen. Dadurch erwerben sie und ihre abhängigen Familienmitglieder einen Anspruch auf Gesundheitsversorgung. Alle Minderjährigen und Personen unter 30 Jahre, die in Luxemburg leben und nicht selbst versichert sind, können über einen Elternteil mitversichert werden, der persönlich bei der Krankenversicherung angemeldet ist. Der Versicherungsschutz deckt die meisten Behandlungen durch Allgemeinmediziner oder Fachärzte sowie sämtliche Laboruntersuchungen, Verschreibungen und Krankenhausaufenthalte ab. Wenn Sie in Luxemburg eine Arbeit aufnehmen, meldet Sie Ihr Arbeitgeber (bzw. Sie selbst, falls Sie selbstständig sind) beim Gemeinsamen Zentrum für soziale Sicherheit (Centre Commun de la Sécurité Sociale bzw. CCSS) an. Das CCSS schickt Ihnen eine Aufnahmebestätigung, in der Ihre Mitgliedschaft in der Luxemburger Sozialversicherung bestätigt wird (weitere Informationen finden Sie unter www.ccss.lu). Nach der Registrierung erhalten Sie eine Sozialversicherungskarte mit Ihrer Sozialversicherungsnummer. Diese Karte müssen Sie den Gesundheitsversorgern vorlegen.

Wenn Sie als Rentner in Luxemburg leben möchten, müssen Sie eine Krankenversicherung nachweisen, um eine Aufenthaltserlaubnis zu erhalten. Wenn Sie die Voraussetzungen für den Steuerstatus eines Nicht-Einwohners erfüllen, müssen Sie ggf. keine Krankenversicherungsbeiträge zahlen und sind wahrscheinlich über das Krankenversicherungsprogramm Ihres Arbeitgebers versichert.  

Vorauszahlung oder Drittzahlersystem?

Das Gesundheitssystem in Luxemburg funktioniert auf der Grundlage von Erstattungen in Höhe von 80 bis 100 %. Sie bezahlen die Kosten für die medizinische Versorgung im Voraus und reichen die Erstattungsanträge bei der CNS ein (weitere Informationen finden Sie unter www.cns.lu). In diesem Fall müssen Sie die Rechnung Ihres Arztes oder für andere medizinische Leistungen, die Sie im Voraus bezahlt haben, im Original bei der CNS einreichen. Beachten Sie: Wenn Sie den Brief an die CNS in Luxemburg aufgeben, müssen Sie den Umschlag nicht frankieren. Die Bearbeitungszeit dauert etwa drei Wochen. Danach erhalten Sie eine Erstattung direkt auf Ihr Bankkonto und werden per Post benachrichtigt.

Bei bestimmten Gesundheitsleistungen rechnet der Anbieter/Versorger direkt mit der CNS ab. Dazu zählen Arzneimittelkosten, Krankenhauskosten, Kosten einer Psychotherapie, Laborkosten usw. In diesem Fall müssen Sie nur den Anteil an den Kosten bezahlen, der nicht von der Krankenversicherung übernommen wird. Ärztlich verschriebene Medikamente werden in der Regel von der CNS über das Drittzahlersystem übernommen. Hier gibt es drei Kategorien: 40 %, 80 % und 100 %. Bitte beachten Sie, dass Sie für nicht verschreibungspflichtige Medikamente, die Sie in der Apotheke kaufen, den vollen Preis bezahlen müssen. Krankenhauskosten werden, mit Ausnahme der Arztkosten, direkt von der Krankenversicherung bezahlt.    

Benötige ich eine private Krankenversicherung?

Die CNS deckt über 90 % Ihres Gesundheitsversorgungsbedarfs ab. Sie haben allerdings die Möglichkeit, eine private Zusatzkrankenversicherung abzuschließen. Viele Arbeitgeber bieten Ihren Beschäftigten ergänzenden Krankenversicherungsschutz als betriebliche Leistung an. Die private Versicherung übernimmt den Teil Ihrer Gesundheitskosten, der nicht von der CNS übernommen wird, und bietet erweiterten Versicherungsschutz, etwa für Krankenhausaufenthalte, augenärztliche Versorgung, Zahnbehandlungen und medizinische Leistungen außerhalb von Luxemburg. Der große Vorteil einer Zusatzversicherung besteht darin, dass sie unerwartete Krankenhausaufenthalte oder unvorhergesehene medizinische Kosten im Ausland übernimmt. Prüfen Sie daher sorgfältig die Versicherungsbedingungen, bevor Sie eine private Versicherung abschließen. 

Nützliche Informationen

In Luxemburg können Sie Ihren Arzt frei wählen. Achten Sie jedoch darauf, dass Ihr Arzt einen Vertrag mit der gesetzlichen Krankenversicherung abgeschlossen hat, um zusätzliche Gebühren zu vermeiden. Unter www.collegemedical.lu können Sie Ärzte nach Fachgebiet und Ort suchen (nur in französischer Sprache). Darüber hinaus sind unter www.doctena.lu Ärzte nach Fachgebiet, Ort UND Sprache aufgeführt. Hier können Sie zudem online Termine vereinbaren.

Private Krankenhäuser gibt es in Luxemburg nicht. Alle Krankenhäuser werden von der CNS betrieben. Außer in Notfällen benötigen Sie eine Überweisung von Ihrem Arzt, um in einem Krankenhaus aufgenommen zu werden.

Auch sehr wichtig: Die medizinische Notrufnummer in Luxemburg ist die 112. Die Notversorgung wird von den Notfallabteilungen großer Krankenhäuser übernommen. Nicht alle Krankenhäuser in Luxemburg verfügen über einen Notdienst. Auf Luxemburger Gebiet wechseln sich zwei große Krankenhäuser (Hôpital Kirchberg und Centre Hospitalier de Luxembourg) beim Notdienst außerhalb der Öffnungszeiten ab. Die Bereitschaftszeiten von Kliniken und Krankenhäusern für 2021 (nur auf Französisch) finden Sie unter https://www.sante.public.lu/fr/urgence-gardes/services-garde/hopitaux-garde/index.html

03/20

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