Egal, ob Sie arbeitslos sind und einen Job suchen oder ob Sie selbstständig sind, Sie müssen sich zunächst einmal bei einer der Vermittlungsstellen der nationalen Arbeitsagentur (Agence pour le développement de l’emploi, ADEM) arbeitssuchend melden. Die ADEM hat sieben regionale Vertretungen in Luxemburg, Esch-sur-Alzette, Diekirch, Differdange, Dudelange, Wasserbillig und Wiltz. Die Meldung tritt in Kraft, wenn Sie Ihr erstes Gespräch mit dem Berufsberater führen, der Sie bei Ihrer Jobsuche unterstützen soll. Wenn Sie im Ausland leben und arbeiten, können Sie sich nur bei der ADEM-Vertretung in der Stadt Luxemburg melden. In diesem Fall haben Sie keinen Anspruch auf Beratung und Unterstützung durch einen ADEM-Berater oder auf die anderen Leistungen der ADEM. Sie können lediglich an den dafür vorgesehenen Terminals Stellenausschreibungen lesen.
Dies ist der zweite Schritt. Für den vollen Anspruch auf Arbeitslosengeld müssen Sie die folgenden Voraussetzungen erfüllen: unfreiwillig arbeitslos sein, in Luxemburg ansässig sein (zum Zeitpunkt der Kündigung bei unbefristeten Arbeitsverträgen und mindestens sechs Monate vor Vertragsende bei befristeten Verträgen), zwischen 18 und 64 Jahre alt und arbeitsfähig, verfügbar und bereit sein, jede zumutbare Arbeit anzunehmen. Wenn Sie Ihre Stelle ohne guten Grund gekündigt haben, das Arbeitsverhältnis einvernehmlich aufgelöst wurde oder Sie wegen schwerem Fehlverhalten kündigen mussten oder gekündigt wurden, haben Sie keinen Anspruch auf Arbeitslosengeld.
Als Selbstständiger haben Sie vollen Anspruch auf Arbeitslosengeld, wenn Sie Ihre Tätigkeit aufgrund von wirtschaftlichen oder finanziellen Schwierigkeiten, aus medizinischen Gründen, wegen Handlungen Dritter oder höherer Gewalt einstellen müssen. Darüber hinaus müssen Sie mindestens sechs Monate vor der Meldung als arbeitssuchend selbstständig tätig und mindestens zwei Jahre lang (als Beschäftigter und/oder Selbstständiger) in der Luxemburger Sozialversicherung versichert gewesen sein.
In diesem Fall gelten Sie als Grenzgänger. Sie können sich bei der ADEM arbeitssuchend melden und werden von erfahrenen Beratern bei Ihrer Jobsuche in Luxemburg beraten und unterstützt, ABER Sie erhalten in Luxemburg keine finanzielle Unterstützung. Sie müssen sich an die zuständigen Stellen in Ihrem Wohnsitzland wenden.
Wenn Sie im Gegensatz dazu ein selbstständiger Grenzgänger waren und Ihre berufliche Tätigkeit ausschließlich in Luxemburg ausgeübt haben, können Sie unter bestimmten Bedingungen Anspruch auf Arbeitslosengeld haben. Sie müssen dieselben Voraussetzungen erfüllen wie in Luxemburg ansässige Selbstständige UND in einem der folgenden Länder leben: Belgien, Bulgarien, Zypern, Kroatien, Estland, Lettland, Liechtenstein, Litauen, Frankreich, Island, Italien, Malta, Norwegen und den Niederlanden. Einwohner des Vereinigten Königreichs stehen ebenfalls auf der Liste, das könnte sich mit dem Brexit jedoch ändern. Andernfalls müssen Sie sich an die zuständige Stelle in Ihrem Wohnsitzland wenden.
Das volle Arbeitslosengeld entspricht 80 % (bzw. 85 % bei abhängigen Kindern) Ihres monatlichen Bruttogehalts der letzten drei Monate vor der Arbeitslosigkeit (unter bestimmten Umständen kann der Dreimonatszeitraum auf maximal sechs Monate verlängert werden) und ist auf das 2,5-Fache des sozialen Mindestlohns beschränkt (2.048,54 €, bei Fachkräften plus 20 %, Stand vom 1. August 2018). Nach neunmonatiger Arbeitslosigkeit (273 Tage) innerhalb von zwölf Monaten sinkt der Höchstbetrag auf das Doppelte des sozialen Mindestlohns.
Wenn Sie selbstständig waren, haben Sie Anspruch auf Leistungen in Höhe von 80 % (bzw. 85 % bei abhängigen Kindern) des Einkommens, das in den vergangenen zwei Jahren zur Berechnung der Rentenversicherungsbeiträge herangezogen wurde. Der Mindestbetrag liegt bei 80 % des sozialen Mindestlohns für ungelernte Arbeitnehmer und der Maximalbetrag entspricht dem 2,5-Fachen des sozialen Mindestlohns.
In beiden Fällen ist der Bezug von Arbeitslosengeld auf maximal 365 Tage innerhalb von 24 Monaten beschränkt. Je nach persönlicher Situation können Sie eine Verlängerung beantragen. Wenn Sie beispielsweise älter sind als 50 Jahre und 30 Jahre lang gearbeitet haben, wird der Zeitraum auf 24 Monate verlängert.
Ein guter Rat: Wenn Sie Ihre Chancen verbessern möchten, einen neuen Job zu finden, bevor der Anspruch auf Arbeitslosengeld ausläuft, nutzen Sie die Leistungen der ADEM voll aus. Sie sind kostenlos und äußerst vielseitig: von unterschiedlichen Workshops bis zur Bewertung von Vermittelbarkeit und Kompetenzen. Weitere Informationen finden Sie unter https://www.adem.lu/de.
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Jedes Jahr vergeben die Mitgliedstaaten der Europäischen Union – mit Ausnahme von Dänemark, Irland und dem Vereinigten Königreich – Tausende von Blauen Karten.
Die eingetragene Lebensgemeinschaft (PACS), eine Form der Lebenspartnerschaft in Luxemburg, ist seit 1994 eine rechtswirksame und weniger einschränkende Alternative zur Ehe und steht sowohl hetero- als auch homosexuellen Paaren offen. Aber wie soll man in diesem Bereich vorgehen, und welche Vorteile und Auswirkungen sind zu erwarten?