Wie gründet man ein Start-up-Unternehmen in Luxemburg?

Luxemburg möchte sich zur Start-up-Nation entwickeln und immer mehr Neuankömmlinge sind bereit, eigene Unternehmen zu gründen. Dem Global Entrepreneurship Monitor Luxembourg 2016/2017 zufolge lag der Anteil der Unternehmer 2016 mit 9,2 % über dem europäischen Durchschnitt (8,6 %). Aber ist es wirklich so einfach, in Luxemburg ein Unternehmen zu gründen? Ja, wenn Sie die unten beschriebenen administrativen Schritte befolgen. 

1. Schritt: Rechtsform wählen

In Luxemburg stehen mehrere mögliche Rechtsformen zur Auswahl. Die häufigsten sind das Einzelunternehmen, die Gesellschaft mit beschränkter Haftung (Société à responsabilité limitée, SARL) und die vereinfachte Gesellschaft mit beschränkter Haftung (Société à responsabilité limitée simplifiée, SARL-S). Beim Einzelunternehmen finanzieren Sie das Unternehmen und treffen alle geschäftlichen Entscheidungen allein. Es wird nicht zwischen Ihrem Start-up und Ihnen unterschieden. Sie sind Dritten gegenüber vollumfänglich haftbar und investieren Ihr Privatvermögen. Bei einer SARL wird streng zwischen Ihrem Privateigentum und dem Unternehmenseigentum unterschieden. Das bedeutet, dass Sie nur in Höhe Ihrer Kapitaleinlage für die Schulden des Unternehmens haften. Im Januar 2017 führte Luxemburg eine neue Rechtsform namens SARL-S ein, um mehr Menschen die Gründung eines Unternehmens zu ermöglichen. Die SARL-S entspricht weitgehend der klassischen SARL, es ist jedoch nur 1 Euro Kapital anstelle von 12.500 Euro nötig.

Step 2: establishing a registered office

Wenn Sie sich für eine Rechtsform entschieden haben, müssen Sie Ihren Hauptsitz in Luxemburg einrichten. Im Großherzogtum ein Büro anzumieten ist einfach. Viele Treffpunkte und Gründerzentren, etwa das House of Startups (https://www.host.lu) in der Stadt Luxemburg, bieten voll ausgestattete und einsatzbereite Büroräume zu günstigen Mietkonditionen an.

3. Schritt: Gewerbegenehmigung einholen

 

In Luxemburg benötigen Sie für Ihr Start-up eine Gewerbegenehmigung (autorisation d’établissement) des Wirtschaftsministeriums, um kaufmännischen, handwerklichen, industriellen oder freiberuflichen Tätigkeiten nachgehen zu können.

Dazu müssen einige Bedingungen erfüllt sein. Ihr Start-up muss über einen festen physischen Geschäftssitz im Land verfügen, der mit den administrativen und technischen Einrichtungen für Ihre Tätigkeit ausgestattet sein muss. Weitere Bedingungen gelten für den Eigentümer oder Inhaber der Gewerbegenehmigung. Zunächst einmal müssen Sie die Bedingung der beruflichen Ehrenhaftigkeit erfüllen. Die berufliche Ehrenhaftigkeit soll die Integrität des Berufs gewährleisten und künftige Kunden und Vertragspartner schützen. In der Praxis beurteilt das Ministerium Ihre berufliche Ehrenhaftigkeit anhand der folgenden Dokumente: Auszug aus dem Strafregister und eidesstattliche Erklärung über jegliche Führungspositionen, die Sie in den drei Jahren vor Antragsstellung innehatten. Wenn Sie weniger als fünf Jahre in Luxemburg gelebt haben, müssen Sie außerdem eine notariell beglaubigte Erklärung darüber abgeben, dass Sie niemals an einem Konkurs beteiligt waren.

Anschließend müssen Sie die erforderlichen beruflichen Qualifikationen nachweisen. Art und Umfang können je nach Art Ihres Unternehmens unterschiedlich sein. So gibt es beispielsweise drei Möglichkeiten, die für kaufmännische Tätigkeiten erforderlichen Qualifikationen nachzuweisen. Entweder verfügen Sie über einen entsprechenden Abschluss, ein Diplom oder ein Abschlusszeugnis. Oder Sie haben die entsprechende berufliche Tätigkeit mindestens drei Jahre lang in einem EU-Mitgliedsstaat ausgeübt. Oder Sie haben die Abschlussprüfung des Kurses für den Zugang zu kaufmännischen Tätigkeiten, die die Handelskammer über das House of Training anbietet, oder einer vergleichbaren Schulung in einem anderen Mitgliedsstaat erfolgreich bestanden. Zurzeit wird an einer Gesetzesreform gearbeitet, mit der die Anforderungen hinsichtlich der beruflichen Qualifikationen für grundlegende kaufmännische Tätigkeiten abgeschafft werden sollen.  

Abgesehen von einer Steuermarke über 24 € ist die Einholung einer Gewerbegenehmigung kostenfrei. Sie können Ihren Antrag mit einer Luxtrust-Karte online über MyGuichet stellen oder ihn per Post oder per E-Mail bei der Generaldirektion – KMU, Unternehmertum und Binnenmarkt einsenden. 

Wenn Sie kein EU-Bürger sind, müssen Sie Ihren Antrag auf Erteilung einer Gewerbegenehmigung zusammen mit Ihrem Antrag auf einen Aufenthaltstitel für Selbstständige stellen und diese in Form einer gemeinsamen Akte beim Einwanderungsministerium einreichen.

 

4. Schritt: Weitere Formalitäten

Wenn Sie Ihre Gewerbegenehmigung erhalten haben, müssen Sie zusätzliche Formalitäten bei weiteren Luxemburger Behörden erledigen. Sie müssen beim Zentrum für soziale Sicherheit als Selbstständiger oder, falls Sie Mitarbeiter einstellen möchten, als Arbeitgeber gemeldet sein. Sie müssen sich bei der Luxemburger Steuerverwaltung für Einkommensteuerzwecke und bei der Einregistrierungs-, Domänen- und Mehrwertsteuerverwaltung für Umsatzsteuerzwecke anmelden.

Sie wissen nicht, welche Rechtsform Sie für Ihr Unternehmen wählen sollen? Brauchen Sie Hilfe beim Beantragen Ihrer Gewerbegenehmigung oder bei weiteren Formalitäten? Unterstützung erhalten Sie vom Contact Entreprise der Handwerkskammer für handwerkliche Tätigkeiten oder beim House of Entrepreneurship für kaufmännische Tätigkeiten und Dienstleistungen.

04/20

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