Die Antwort lautet: nein. Es ist verhältnismäßig einfach, mit Haustieren nach Luxemburg zu ziehen. Wenn Sie einen Hund, eine Katze oder ein Frettchen haben, gilt keine Quarantäne, wenn die folgenden Bedingungen erfüllt sind.
Im ersten Schritt müssen Sie Ihr Haustier mit einem ISO 11784/11785-konformen 15-stelligen Mikrochip für Haustiere versehen. Die ISO-Norm 11784 legt die Struktur der auf dem Mikrochip gespeicherten Informationen fest und die Norm 11785 das Protokoll für Scanner-Mikrochip-Informationen. Die Standards sehen vor, dass jedem Mikrochip ein 15-stelliger numerischer Identifikationscode zugewiesen werden muss: drei Stellen der Identifikationsnummer stehen für den dreistelligen Ländercode des Landes, in dem das Tier gechippt wurde (wird nur verwendet, wenn eine zentrale nationale Datenbank vorhanden ist, die für die gesamte Nummernzuweisung verantwortlich ist und sicherstellt, dass Nummern nicht doppelt vergeben werden) oder den dreistelligen Herstellercode (wenn keine zentrale nationale Datenbank vorhanden ist, die sicherstellt, dass die Nummern eindeutig sind), eine Stelle bezeichnet die Tierkategorie (optional) und die verbleibenden acht oder neun Stellen stehen für die eindeutige Identifikationsnummer des Tiers.
Wenn der Mikrochip Ihres Haustiers nicht ISO-konform ist, können Sie entweder einen eigenen Mikrochip-Scanner mitbringen oder Ihren Tierarzt bitten, dem Tier einen entsprechenden Chip zu implantieren. Eine Tätowierung ist als Nachweis akzeptabel, sofern sie vor Juli 2011 angefertigt wurde, deutlich sichtbar ist und Ihr Tier nach dem Tätowieren gegen Tollwut geimpft wurde.
Falls Ihr Haustier aus einem Land nach Luxemburg kommt, das frei von Tollwut bzw. in dem die Tollwut unter Kontrolle ist (Australien, Kanada, Europäische Union, USA usw.), müssen Sie eine aktuelle Tollwutimpfung nachweisen, die vorgenommen wurde, nachdem der Chip implantiert wurde. Wenn dies die erste Impfung ist, die nach dem Chippen bei Ihrem Tier vorgenommen wurde, müssen Sie vor der Reise 21 Tage warten. Nach einer Auffrischungsimpfung gilt keine Wartezeit, wenn die vorherige Impfung nach der Implantation des Mikrochips vorgenommen wurde und der Impfschutz bei der Auffrischungsimpfung noch nicht abgelaufen war.
Wenn Ihr Haustier aus einem Land mit hohem Tollwutrisiko nach Luxemburg kommt[1], muss Ihr Haustier gechippt und anschließend gegen Tollwut geimpft werden (in dieser Reihenfolge). Nach Ablauf einer Wartezeit von 30 Tagen muss ein Antikörpertitrierungstest (Fluorescent Antibody Virus Neutralization, FAVN) durchgeführt werden. Der Test besteht aus einer dreifachen Serum-Verdünnungsreihe und dient dazu, nach einer Impfung das Vorhandensein von Antikörpern, die das Tollwutvirus neutralisieren, festzustellen.
[1] Weitere Informationen finden Sie im Artikel Rabies risks in terrestrial animals by country (Tollwutrisiko bei Landtieren nach Ländern), aktualisiert im Juni 2017, von Public Health England: www.gov.uk/government/publications/rabies-risks-by-country/rabies-risks-in-terrestrial-animals-by-country
Wenn Sie aus einem Land außerhalb der Europäischen Union nach Luxemburg kommen, müssen Sie ein Gesundheitszeugnis für Ihr Haustier beschaffen. Das Gesundheitszeugnis muss von der für die Ein- und Ausfuhr von Tieren zuständigen Behörde bestätigt und von einem lizenzierten Tierarzt innerhalb von 10 Tagen vor Abreise ausgestellt worden sein. Falls Ihr Haustier aus den USA kommt, muss der Tierarzt durch das US-Landwirtschaftsministerium USDA (U.S. Department of Agriculture) zertifiziert sein. Das Gesundheitszeugnis muss den Nachweis einer Tollwutimpfung erbringen (die mindestens 30 Tage und maximal ein Jahr vor Einreise in Luxemburg verabreicht wurde). Außerdem muss das Gesundheitszeugnis eine schriftliche Erklärung des Eigentümers oder der Person, die das Tier mitbringt, beinhalten, dass das Tier nicht zum Verkauf bestimmt oder eine andere Form des Eigentumsübergangs geplant ist.
Wenn Sie aus einem anderen EU-Mitgliedsstaat nach Luxemburg umziehen, benötigen Sie einen von einem Tierarzt ausgestellten EU-Heimtierausweis für Ihr Tier. Impfungen gegen Tollwut müssen im EU-Heimtierausweis dokumentiert werden.
Wenn Sie einen Hund haben, denken Sie an Ihre weiteren gesetzliche Pflichten: Sie müssen Ihren Vierbeiner bei der lokalen Gemeindeverwaltung anmelden, eine jährliche Steuer bezahlen (Mindestens 10 €/Jahr, je nach Gemeinde) und eine Haftpflichtversicherung für Schäden nachweisen, die Ihr Hund verursachen könnte.
Falls Ihr Hund einer Rasse angehört, die als potenziell gefährlich gilt[1], müssen Sie nachweisen, dass Sie an einer Schulung teilgenommen haben und eine tierärztliche Bescheinigung vorlegen, dass das Tier kastriert ist, ebenso wie eine Bescheinigung, dass der Hund erfolgreich ein Verhaltenstraining (mindestens 24 Unterrichtsstunden) absolviert hat.
[1] Die Liste finden Sie unter legilux.public.lu
03/20
Jedes Jahr vergeben die Mitgliedstaaten der Europäischen Union – mit Ausnahme von Dänemark, Irland und dem Vereinigten Königreich – Tausende von Blauen Karten.
Die eingetragene Lebensgemeinschaft (PACS), eine Form der Lebenspartnerschaft in Luxemburg, ist seit 1994 eine rechtswirksame und weniger einschränkende Alternative zur Ehe und steht sowohl hetero- als auch homosexuellen Paaren offen. Aber wie soll man in diesem Bereich vorgehen, und welche Vorteile und Auswirkungen sind zu erwarten?
Es gibt so viele Möglichkeiten, dass es oft schwierig ist, sich für das richtige Modell zu entscheiden. Es gibt staatliche Schulen, Privatschulen und internationale Schulen – aber was davon ist das Richtige für Ihre Kinder?