Sie haben Kinder unter 13 Jahren und keine Betreuung für sie, während Sie im Büro sind? Warum nehmen Sie nicht ein Au-pair auf? Das ist eine Win-win-Situation. Junge Leute aus dem Ausland helfen Ihnen im Haushalt. Im Gegenzug erhalten sie die Möglichkeit, ihre Sprachkenntnisse zu verbessern und ihren kulturellen Horizont zu erweitern. Aber wie geht das? Das müssen Sie tun, um Ihr Au-pair-Vorhaben erfolgreich in die Tat umzusetzen.
Das ist nicht so einfach, wie Sie vielleicht glauben. Es gibt keine Au-pair-Agentur mit offiziellem Sitz in Luxemburg. Stattdessen gibt es eine Vielzahl von Online-Plattformen, die Gastfamilien und Au-pairs zusammenbringen, z. B. aupair.com, kangarooaupair.com, www.aupairworld.com und greataupair.com. Sie alle können Ihnen bei der Suche helfen. Ein guter Rat: Akzeptieren Sie nicht den erstbesten Au-pair-Bewerber, sondern suchen Sie nach jemandem, dessen Erwartungen zu Ihren eigenen passen.
Um eine Au-pair-Genehmigung zu erhalten, müssen Sie einen Antrag beim Ministerium für Bildung, Kinder und Jugend (Ministère de l’Education nationale, de l’Enfance et de la Jeunesse) stellen, dem verschiedene Dokumente beigelegt werden müssen: das Antragsformular (online auf Französisch und Englisch verfügbar), eine Bescheinigung über die Zusammensetzung des Haushalts, die von der Wohnsitzgemeinde ausgestellt wird, ein polizeiliches Führungszeugnis für alle erwachsenen Familienmitglieder, das nicht älter als drei Monate sein darf, und eine Bescheinigung über die Kinderbetreuung für Kinder unter 6 Jahren (Sie erhalten sie von einer Kinderbetreuungseinrichtung oder einer Tagesmutter oder Sie können eine eidesstattliche Erklärung abgeben).
Auch zukünftige Au-pairs müssen eine Genehmigung des Ministeriums für Familie und Integration vorlegen. Dafür müssen die folgenden Voraussetzungen erfüllt sein: mindestens 18 und höchstens 30 Jahre alt, Wohnsitz in einem anderen Land als Luxemburg, Besitz einer Hochschulzugangsberechtigung im Heimatland oder eines Nachweises, dass er/sie bis zum Alter von 17 Jahren zur Schule gegangen ist, Grundkenntnisse in einer der in Ihrer Familie gesprochenen Sprachen sowie Englisch oder einer der drei Amtssprachen des Landes (Französisch, Deutsch oder Luxemburgisch), Vorlage eines ärztlichen Attests, das maximal drei Monate vor der Ankunft ausgestellt wurde, und das ihm/ihr die Fähigkeit bescheinigt, einfache Aufgaben in der Familie wie Kinderbetreuung zu übernehmen sowie Abschluss eines Au-pair-Aufnahmevertrags mit Ihnen.
Wenn Ihr Au-pair Bürger eines Drittstaats ist (d. h. eines anderen Landes als der EU-Mitgliedsstaaten, Islands, Norwegens, Liechtensteins und der Schweiz), ist ein zweistufiges Verfahren vorgeschrieben. Vor der Einreise muss Ihr Au-pair eine vorläufige Aufenthaltserlaubnis bei der Einwanderungsstelle des Ministeriums für auswärtige und europäische Angelegenheiten sowie ggf. ein Visum beantragen. Nach der Einreise muss Ihr Au-pair sich einer ärztlichen Untersuchung unterziehen und eine Aufenthaltserlaubnis beantragen (die vorläufige Aufenthaltserlaubnis gilt maximal für 90 Tage).
Die Bestimmungen des Arbeitsgesetzbuchs gelten nicht für die Aufnahme von Au-pairs. Um jedoch jeglichem Missbrauch vorzubeugen, gibt das Luxemburger Recht seit Februar 2013 ein sehr strenges Regelwerk vor, in dem die Rechte und Pflichten von Gastfamilien eindeutig festgelegt sind. Nach der Ankunft Ihres Au-pairs in Luxemburg müssen Sie ihn/sie bei der Kranken- und Unfallversicherung anmelden und eine Haftpflichtversicherung für ihn/sie bei einer zugelassenen Versicherungsgesellschaft in Luxemburg abschließen. Sie müssen dem Au-pair nicht nur Verpflegung, ein eigenes Zimmer und unbeschränkten Zugang zu Ihrem Haus oder Ihrer Wohnung zur Verfügung stellen, sondern darüber hinaus ein festes monatliches Taschengeld in Höhe von ¼ des Mindestlohns bezahlen (512 €) und die Kosten für seinen/ihren Sprachkurs übernehmen. Die Mithilfe des Au-pairs in Ihrem Haushalt darf durchschnittlich 5 Stunden pro Tag über einen Zeitraum von einer Woche und durchschnittlich 30 Stunden pro Woche über einen Zeitraum von einem Monat nicht überschreiten. Nach Luxemburger Recht ist die Arbeit nicht der primäre Zweck eines Au-pair-Aufenthalts.
Au-pair-Aufenthalte werden vom Nationalen Jugendwerk (Service National de la Jeunesse, SNJ) verwaltet, überwacht und koordiniert. Das SNJ vermittelt zwischen Gastfamilien und Bewerbern, bearbeitet Anträge auf Genehmigungen für Gastfamilien und Au-pairs, überwacht die Situation der Gastfamilien, organisiert verpflichtende Informationsveranstaltungen für Au-pairs in Luxemburg und schlichtet bei Streitigkeiten zwischen Gastfamilien und Au-pairs.
Sie dürfen jeweils immer nur ein Au-pair auf einmal für maximal ein Jahr aufnehmen. Bei Ereignissen höherer Gewalt oder schwerem Fehlverhalten einer der Parteien sind Sie berechtigt, den Au-pair-Vertrag vorzeitig mit sofortiger Wirkung zu kündigen, in allen anderen Fällen mit einer Frist von mindestens einem Monat.
Weitere Informationen finden Sie auf der Website https://www.accueil-aupair.lu, die vom SNJ betrieben wird.
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