Wie Sie sicher wissen, finden am 14. Oktober 2018 Parlamentswahlen im Großherzogtum Luxemburg statt. Diese Wahlen werden alle fünf Jahre abgehalten. Dabei werden die 60 Abgeordneten gewählt, aus denen sich die Abgeordnetenkammer (das Nationalparlament) zusammensetzt[1]. Für alle im Wahlregister eingetragenen Wähler herrscht Wahlpflicht und nur Luxemburger Staatsangehörige ab 18 Jahren sind wahlberechtigt. Als Ausländer dürfen Sie nicht wählen. Aber gilt das auch für Kommunal- und Europawahlen? Bevor wir diese Frage beantworten, sollte erwähnt werden, dass 82 % der in Luxemburg lebenden Ausländer sich für die Luxemburger Politik interessieren, auch wenn sie nicht an der anstehenden Parlamentswahl teilnehmen dürfen. Das ergab eine Umfrage des Marktforschungsunternehmens TNS Ilres. Die Frage nach dem Wahlrecht für Ausländer war eines der drei Themen im Referendum von 2015. Es wurde jedoch abgelehnt. Als ausländischer Staatsbürger sind Sie jedoch berechtigt, an Kommunal- und Europawahlen teilzunehmen. Was sind die Voraussetzungen dafür und wie geht das?
Die Gemeinderatswahlen finden alle sechs Jahre, meist am zweiten Sonntag im Oktober, statt. Sie können jedoch auf den ersten Sonntag im Juni verschoben werden, wenn die Parlamentswahlen und die Kommunalwahlen im Oktober desselben Jahres stattfinden sollen[1]. Für alle im Wahlregister eingetragenen Wähler herrscht Wahlpflicht, unabhängig von ihrer Nationalität (Luxemburger Staatsangehörige, EU-Bürger und andere Nationalitäten). Wenn Sie wählen möchten, müssen Sie die folgenden vier Bedingungen erfüllen: Sie müssen am Wahltag mindestens 18 Jahre alt sein, Bürgerrechte genießen, in Luxemburg ansässig sein und mindestens fünf Jahre im Land gelebt haben, das letzte Jahr vor der Registrierung als Wähler ununterbrochen.
Außerdem müssen Sie spätestens 87 Tage vor der Wahl im Wahlregister eingetragen sein, wenn Sie zum ersten Mal an diesen Wahlen teilnehmen möchten. Anders als die Luxemburger Wähler werden Sie nicht automatisch eingetragen. Sie können Ihren Antrag auf elektronischem Wege unter guichet.lu einreichen oder schriftlich einen formlosen Antrag stellen. In diesem Fall müssen Sie bei der Gemeindeverwaltung Ihres Wohnortes vorstellig werden und einen Antrag auf Eintragung in das separate Verzeichnis ausländischer Wähler (in dem unter anderem Ihre Nationalität angegeben ist) ausfüllen, mit Datum versehen und unterschreiben. Um Stimmenthaltungen zu vermeiden, können Sie Briefwahl beantragen. Beachten Sie, dass Sie das Wahlrecht in Ihrem Heimatland nicht verlieren, wenn Sie sich als ausländischer Wähler für die Luxemburger Kommunalwahlen registrieren.
Selbst wenn Sie kein Luxemburger Bürger sind, können Sie sich als Ratsmitglied, Beigeordneter oder Bürgermeister zur Wahl stellen. Natürlich gelten dieselben Voraussetzungen wie für das aktive Wahlrecht, aber zusätzlich müssen Sie mindestens sechs Monate lang in der jeweiligen Gemeinde gelebt haben, wenn Sie den Antrag für Ihre Kandidatur einreichen. Wenn Sie in einer Gemeinde mit weniger als 3.000 Einwohnern leben, können Sie nach dem System der relativen Mehrheit an Wahlen teilnehmen und müssen nicht auf einer Kandidatenliste stehen. Wenn Sie in einer Gemeinde mit mehr als 3.000 Einwohnern leben, müssen Sie an einer Wahl nach dem Verhältniswahlsystem teilnehmen und Teil einer Gruppe von Kandidaten sein. In beiden Fällen müssen Sie Ihre Kandidatur mindestens 30 Tage vor der Wahl beantragen.
Die nächsten Wahlen für das Europaparlament finden im Mai 2019 statt. Wenn Sie EU-Bürger sind, dürfen Sie an dieser Wahl teilnehmen, sofern Sie Ihren Wohnsitz in Luxemburg haben und im Wählerverzeichnis der Gemeinde eingetragen sind, in der Sie mindestens 87 Tage vor der Wahl Ihren Wohnsitz hatten. Wie bei den Kommunalwahlen werden Wähler ohne Luxemburger Staatsangehörigkeit nicht automatisch registriert. Das Registrierungsverfahren ist gleich: elektronisch unter guichet.lu oder schriftlich. Beachten Sie, dass eine Registrierung als Wähler für die Europawahlen Sie nicht berechtigt, an Kommunalwahlen teilzunehmen. Es handelt sich um zwei separate Verzeichnisse, daher ist für jedes eine separate Registrierung erforderlich. Denken Sie daran, dass Sie wählen müssen, wenn Sie erst einmal registriert sind – die Teilnahme an den Europawahlen ist verpflichtend. Wenn Sie aus irgendeinem Grund nicht wählen gehen können, steht Ihnen das Briefwahlsystem zur Verfügung.
Sie können sich auch als Kandidat aufstellen lassen, aber die Konkurrenz ist groß. Luxemburg ist nur mit sechs Sitzen im Europaparlament vertreten und bei der Mehrheit der Kandidaten auf den jeweiligen Listen muss es sich um Luxemburger handeln. Aber Sie können es natürlich versuchen. Wer nicht wagt, der nicht gewinnt!
[1] Anders als seine Nachbarländer hat Luxemburg ein Einkammersystem.
[2] Die letzten Kommunalwahlen fanden im Oktober 2017 statt.
06/20
Jedes Jahr vergeben die Mitgliedstaaten der Europäischen Union – mit Ausnahme von Dänemark, Irland und dem Vereinigten Königreich – Tausende von Blauen Karten.
Die eingetragene Lebensgemeinschaft (PACS), eine Form der Lebenspartnerschaft in Luxemburg, ist seit 1994 eine rechtswirksame und weniger einschränkende Alternative zur Ehe und steht sowohl hetero- als auch homosexuellen Paaren offen. Aber wie soll man in diesem Bereich vorgehen, und welche Vorteile und Auswirkungen sind zu erwarten?
Es gibt so viele Möglichkeiten, dass es oft schwierig ist, sich für das richtige Modell zu entscheiden. Es gibt staatliche Schulen, Privatschulen und internationale Schulen – aber was davon ist das Richtige für Ihre Kinder?