Diese Reform ist tief greifend und ist mit einem enormen Aufwand verbunden, um die Einhaltung der Verordnung zu gewährleisten. Der Bürger muss jeder Verwendung seiner Daten zu einem bestimmten Zweck ausdrücklich zustimmen. Eine Erhebung von Daten ist ausschließlich zur Verfolgung„berechtigter Interessen“ des Unternehmens im Rahmen seiner Hauptgeschäftstätigkeit zulässig. Das Recht auf Berichtigung, Löschung und Vergessenwerden muss ebenso wie die Pflicht, den Kunden im Fall eines Datenverlusts zu informieren, in das Verfahren für die Verarbeitung der Daten eingebunden werden. Ein Datenschutzbeauftragter muss benannt werden, der für die Einhaltung der Rechtsvorschriften und die Dokumentation der Art der Datenverarbeitung verantwortlich ist.
Schließlich muss der Ansatz des „Privacy by Design“ eingeführt werden, bei dem der Schutz der Privatsphäre bereits direkt bei der Konzeption und Entwicklung der IT-Systeme und -netze für die Datenverarbeitungsprozesse eingebaut wird. Die Aufsichtsbehörde (die nationale Kommission für den Datenschutz oder CNPD in Luxemburg) wird über weitreichende Befugnisse verfügen und kann bei Zuwiderhandlungen erhebliche Sanktionen verhängen.
Dies ist die Gelegenheit für diese wirtschaftlichen Akteure, um sich das Vertrauen ihrer Kunden in Bezug auf die Sicherheit und Verwendung ihrer personenbezogenen Daten zu sichern und sich auf dem digitalen Weltmarkt gegenüber Giganten wie u. a. den USA zu behaupten.