Entgegen einer weit verbreiteten Vorstellung verfügen die Banken über viele verschiedene Möglichkeiten, um auf Ihren Bedarf im professionellen Umfeld zu reagieren, insbesondere wenn Sie Ihr Unternehmen weiterentwickeln wollen, und zwar sowohl in Luxemburg als auch im Ausland. Um welche Möglichkeiten geht es, und wie funktioniert das? Hier eine kleine Übersicht über die wichtigsten Finanzierungslösungen im Angebot der Finanzinstitute.
Ein Kredit dieser Art ermöglicht die mittel- und langfristige Finanzierung von dauerhaften Investitionen in bewegliche oder unbewegliche Güter, die für die Gründung, Verbesserung oder Entwicklung einer geschäftlichen Tätigkeit bestimmt sind. Anders gesagt kann es sich bei diesen Gütern ebenso gut um Grundstücke oder Industriegebäude, Produktionsmittel, Maschinen, Fahrzeuge oder immaterielle Vermögenswerte wie um Goodwill, Software, Patente oder Lizenzen handeln.
Der Hauptvorteil des Investitionskredits ist seine Flexibilität. Er bietet eine breite Auswahl hinsichtlich der Parameter des Kredits. Die Kreditdauer – die mindestens 3 Jahre betragen muss – kann entsprechend der Dauer des zu finanzierenden Guts unterschiedlich sein. Die Höhe ist im Prinzip unbeschränkt. Die Rückzahlung des Kredits ist variierbar entsprechend dem Finanzierungszweck und Ihrem Liquiditätsbedarf. Je nach Projektfortschritt können die Beträge entweder auf einmal oder in mehreren Raten entnommen werden. Im letzteren Fall werden die Zahlungsmodalitäten und die Berechnung der Zinsen nur auf den tatsächlich in Anspruch genommenen Teil angewendet.
Die meisten Banken in Luxemburg übernehmen auch einen Antrag bei der SNCI (Société Nationale de Crédit d'Investissement), um gegebenenfalls einen Investitionskredit für Ausrüstungen (crédit d'équipement) zu erhalten. Dieses unter bestimmten Bedingungen gewährte Finanzierungsinstrument ermöglicht es, gemeinsam mit der Bank die Kofinanzierung von materiellen und immateriellen, abschreibbaren Vermögenswerten zu einem sehr günstigen, festen Zinssatz[1] und zum Kauf von Grundstücken, die ausschließlich für gewerbliche Zwecke genutzt werden, durchzuführen. Immobilienteile, die für nichtgewerbliche Zwecke genutzt werden, rollendes Material (Fahrzeuge) und Vorräte von Rohstoffen oder Fertigprodukten sind von der Finanzierung ausgeschlossen. Der Anteil des Investitionskredits der SNCI kann 25 bis 60 % der beihilfefähigen Investitionskosten und bei einer ersten Firmengründung bis zu 75 % ausmachen!
[1] Der Zinssatz des Investitionskredits der SNCI liegt derzeit bei 1 %. Dabei handelt es sich um einen Nettozinssatz ohne weitere Provisionen oder Gebühren.
Es handelt sich dabei um einen Überziehungskredit, mit dem die Bank Ihnen einen negativen Saldo auf dem Girokonto Ihres Unternehmens einräumt. Der Mindestbetrag beläuft sich auf 125.000 Euro, und die Laufzeit ist im Prinzip unbegrenzt – in manchen Fällen kann jedoch eine Fälligkeit vereinbart werden. Sie können diese Gelder jederzeit in Anspruch nehmen, ohne einen Nachweis dafür vorlegen zu müssen, und die Rückzahlung der abgehobenen Beträge ist vollkommen frei. Die Zinsen werden anhand eines variablen Zinssatzes berechnet und alle drei Monate erhoben.
Genau wie bei einem Festen Vorschuss – mit dem kleinen Unterschied, dass beim Vorschuss ein bestimmter Betrag, eine Laufzeit und ein Zinssatz festgelegt werden – können Sie mit einem Dispokredit Ihren Betriebszyklus und das notwendige Betriebskapital finanzieren.
Wenn Ihr Unternehmen auch international tätig ist, können Sie all Ihre Import- und Exportgeschäfte mithilfe von Dokumentenkrediten absichern. Im Falle eines Dokumentenkredits für den Export garantiert Ihre Bank Ihnen die Bezahlung der Waren gegen Vorlage der Dokumente, die den ordentlichen Versand der Waren bestätigen. Beim Dokumentenkredit für den Import verpflichtet sich Ihre Bank, den Lieferanten erst zu bezahlen, nachdem die Waren tatsächlich versandt wurden.
Unter Umständen steht Ihnen diese Art der SNCI-Finanzierung über Ihre Bank zur Verfügung, sofern die Bank die Sonderbedingungen für den indirekten Entwicklungskredit zur Bekämpfung der Krise[2] unterzeichnet hat. Dafür müssen jedoch mehrere Voraussetzungen gegeben sein. Ihr Unternehmen muss wirtschaftlich gut dastehen – keine finanziellen Schwierigkeiten in der Vergangenheit – und es muss jetzt von kurzfristigen Liquiditätsschwierigkeiten betroffen sein, die sich aufgrund von außergewöhnlichen Finanzierungsbedarfen im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie ergeben haben. Als Vermittler übernimmt Ihre Bank die Analyse, ob es sich tatsächlich um außergewöhnliche Finanzierungsbedarfe handelt, und entscheidet sich in Abhängigkeit des Ergebnisses dieser Analyse für oder gegen eine Kofinanzierung zusammen mit der SNCI.
Die Kreditsumme muss mindestens 12.500 Euro betragen und darf nicht höher als 10.000.000 Euro sein. Der SNCI-Anteil kann bis zu 60 % des außergewöhnlichen Finanzierungsbedarfs ausmachen, vorausgesetzt, dass der von der Bank finanzierte Anteil die übrigen 40 % abdeckt. Die maximale Rückzahlungsdauer darf nicht länger als 5 Jahre sein. Achtung, die Gewährung dieses Kredits ist zeitlich begrenzt! Er gilt nur für Finanzierungsentscheidungen bis zum 31. Dezember 2021, und der Antrag muss bis zum 30. November 2021 eingegangen sein.
[2] Bei ING Luxembourg ist das der Fall.
Für weitere Informationen zu unseren Finanzierungslösungen, siehe unsere Internetseite zum Thema Business Banking.
08/2021