PSD2 - Europäische Richtlinie über Zahlungsdienste 2

Im Jahr 2007 wurde die europäische Richtlinie über Zahlungsdienste eingeführt. Ihr Zweck war es,

  • gerechte Wettbewerbsbedingungen für den gesamten Zahlungsverkehr zu schaffen, was zu höherer Effizienz und geringeren Kosten bei den Zahlungssystemen führen dürfte;
  • die Zahlungsdienste transparenter zu machen und die Rechte und Pflichten der Nutzer und Anbieter von Zahlungsdiensten festzuschreiben;
  • grenzüberschreitende Zahlungen so einfach, effizient und sicher zu machen wie nationale Zahlungen innerhalb eines Mitgliedstaats;
  • die nötige rechtliche Basis für den einheitlichen Euro-Zahlungsverkehrsraum (SEPA) zu schaffen.

Jetzt im Jahr 2019 wurde schon viel geschrieben und diskutiert über die PSD2. Aber was bedeutet sie für Sie? Finden Sie heraus, was demnächst möglich sein wird.

Zahlungstransaktionen in Europa sind ständig Veränderungen unterworfen und werden immer wieder neu erfunden. Banken und andere Unternehmen entwickeln häufig neue intelligente Dienste, die Ihnen Ihre Geldgeschäfte erleichtern sollen. 

Um diese Innovationen zu ermöglichen und gleichzeitig Ihre Sicherheit zu gewährleisten, hat die EU neue Vorschriften erlassen. Sie sorgen für mehr Wettbewerb zwischen den Zahlungsdienstleistern und besseren Verbraucherschutz. Diese neuen Vorschriften sind in der „Zahlungsdienstleisterrichtlinie 2“ (PSD2) beschrieben, die am 29. Juli 2018 in Kraft getreten ist.

Sie bemerken diese neuen Vorschriften vor allem dann, wenn sich etwas ändert, beispielsweise, wenn bei der Anmeldung eine zusätzliche Überprüfung vorgenommen wird oder wenn wir Ihnen attraktive neue Dienste anbieten.

Einfachere Zahlungen, mehr Überblick

Die PSD2 unterstützt Innovation und die Entwicklung neuer Dienste, mit denen Sie Ihre Finanzen und Ihr Budget verwalten können. Oft werden für diese Dienste Zahlungsdaten benötigt.

Deswegen gibt die PSD2 ein Rahmenwerk vor, damit die Weitergabe Ihrer Zahlungsdaten einfach und sicher möglich ist und immer mit Ihrer ausdrücklichen Zustimmung stattfindet.

Dadurch wird es bald einfacher, Online-Einkäufe zu bezahlen, und Sie werden an einem Ort und auf einem Bildschirm auf alle Ihre Zahlungsdaten zugreifen können, selbst wenn sie von verschiedenen Banken stammen.

Neu für andere Unternehmen

Auch Unternehmen, bei denen es sich nicht um Banken handelt, können neue Finanzdienstleistungen anbieten. Mit der PSD2 können Sie Ihre Zahlungsdaten an sie weitergeben. Aber nur, wenn Sie möchten.  Außerdem erteilen Sie dem Unternehmen Ihre ausdrückliche Zustimmung dafür. 

Andernfalls erhalten sie keinen Zugriff. Machen Sie sich keine Sorgen: Sie gewähren niemandem Zugriff, ohne es zu bemerken.

Wenn Sie einwilligen möchten, müssen Sie eine „ausdrückliche Zustimmung“ erteilen. Das geht so: Sie werden auf eine spezielle interne gesicherte Website von ING weitergeleitet. Hier wählen Sie das Land Ihres Kontos bei ING aus (ING Luxemburg). Anschließend klicken Sie auf „Weiter“, um auf die Authentifizierungsseite zu gelangen. Standardmäßig wird die Seite für die Authentifizierung per LuxTrust Token angezeigt, auf der Sie Ihre Anmeldeinformationen (Nutzerkennung, Passwort, OTP) eingeben können. Sie können auf Wunsch aber auch eine andere Authentifizierungsart auswählen, z. B. die LuxTrust Mobile App, die LuxTrust Smartcard oder den LuxTrust Signing Stick.

Nun haben Sie, je nach Dienst, verschiedene Möglichkeiten:

  • Auswählen, auf welches Konto Sie für einen Zeitraum von 180 Tagen Zugriff gewähren möchten (Kontoinformationsdienste)
  • Auswählen, welches Konto Sie jeweils verwenden möchten, um eine Zahlung auszulösen (Zahlungsauslösedienste)
  • Auswählen, auf welches Konto Sie für unbestimmte Zeit bis auf Widerruf Zugriff gewähren möchten (Bestätigung der Verfügbarkeit von Geldbeträgen)

Nur dann haben andere Unternehmen Zugriff auf Ihre Zahlungskonten. Sie sehen also, Sie erteilen nicht einfach nur Ihre Zustimmung. Sie müssen dazu selbst aktiv werden! 

Wenn Sie anderen Unternehmen Ihre Zustimmung nicht erteilen, ändert sich für Sie nichts.

Zurzeit kann nur ING auf Ihre Zahlungsdaten zugreifen. Mit Inkrafttreten der PSD2 können Sie diese Daten auch an andere Unternehmen weitergeben. Zumindest, wenn Sie der Weitergabe an diese Unternehmen zustimmen. Sie entscheiden selbst, welchen Unternehmen Sie Ihre Zahlungsdaten anvertrauen. Unter myaccount.ing.com können Sie einsehen, welchen Unternehmen genau Sie eine Zustimmung erteilt haben. 

Andere Banken und andere Branchen können demnächst auch Kontoinformations- und Zahlungsdienste anbieten. Natürlich kann das nicht jedes Unternehmen einfach so tun. Es gelten strenge Vorgaben und sie müssen eine Genehmigung beantragen.   

Worauf sollten Sie achten?

Es kann sinnvoll sein, wenn Daten an andere Banken und Unternehmen weitergegeben werden. Denken Sie jedoch stets darüber nach, wem Sie Ihre Daten anvertrauen und wofür sie genutzt werden. Diese Informationen finden Sie meist in den Geschäftsbedingungen oder der Datenschutzrichtlinie von Unternehmen. Daher sollten Sie diese Dokumente immer lesen.

Außerdem sollten Sie auf Phishing-E-Mails achten. Bei jeder Änderung werden solche Nachrichten von Kriminellen versendet, auch jetzt im Zuge der PSD2. 

Verbindung als Zahlungsdienst

Entwickler und Zahlungsdienste finden alle Informationen, die sie für die Verbindung mit den PSD2-bezogenen APIs von ING brauchen, im Entwicklerportal von ING.

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