Die eingetragene Lebensgemeinschaft (PACS), eine Form der Lebenspartnerschaft in Luxemburg, ist seit 1994 eine rechtswirksame und weniger einschränkende Alternative zur Ehe und steht sowohl hetero- als auch homosexuellen Paaren offen. Aber wie soll man in diesem Bereich vorgehen, und welche Vorteile und Auswirkungen sind zu erwarten?
Jede legal in Luxemburg ansässige Person kann eine eingetragene Partnerschaft eingehen. Sie und Ihr zukünftiger Partner/Ihre zukünftige Partnerin müssen in einem gemeinsamen Haushalt leben und bei Eingang der eingetragenen Partnerschaft mindestens 18 Jahre alt sein. Natürlich dürfen Sie nicht bereits in einer aufrechten Ehe/eingetragenen Partnerschaft mit einer anderen Person leben und mit Ihrem zukünftigen Partner/Ihrer zukünftigen Partnerin weder blutsverwandt noch verheiratet sein.
Es ist ganz einfach, eine eingetragene Partnerschaft einzugehen: Sie müssen einfach nur einen Termin mit dem Standesamt an Ihrem Wohnsitz vereinbaren und die erforderlichen Dokumente mitbringen. Wenn Sie die luxemburgische Staatsbürgerschaft besitzen, müssen Sie nur einen gültigen Personalausweis oder einen Reisepass, eine vollständige Kopie Ihrer Geburtsurkunde sowie eine eidesstattliche Erklärung vorlegen, die besagt, dass Sie mit Ihrem zukünftigen Partner/Ihrer zukünftigen Partnerin weder blutsverwandt noch verheiratet sind. Eine Vorlage dieser eidesstattlichen Erklärung ist im Rathaus erhältlich und wird üblicherweise zu jenem Zeitpunkt ausgefüllt und unterzeichnet, zu dem die PACS registriert wird. Wenn Sie die luxemburgische Staatsbürgerschaft nicht besitzen, müssen Sie zwei Zertifikate vorlegen: ein von der Staatsanwaltschaft ausgegebenes Zertifikat[1] und ein Zertifikat der zuständigen Behörde Ihres Herkunftsstaats (normalerweise die Botschaft). Aus beiden Dokumenten muss hervorgehen, das keiner der Partner bereits in einer aufrechten eingetragenen Partnerschaft lebt.
Nachdem der Standesbeamte geprüft hat, ob Ihre Dokumente rechtlich zulässig sind und ob Sie beide die gesetzlich vorgeschriebenen Bedingungen erfüllen, nimmt er Ihre Erklärung sofort in Papierform auf und sendet sie innerhalb von drei Arbeitstagen an die Staatsanwaltschaft zur Eintragung in das Zivilregister. Sobald die Eintragung erfolgt ist, erhalten Sie beide ein Zertifikat über die Eintragung Ihrer Partnerschaft.
Die PACS bringt eine Reihe von Vorteilen. Als eingetragene Partner haben Sie weitgehend dieselben Rechte wie Ehepaare. Sie haben Anspruch auf denselben Sozialversicherungsschutz und dieselben Leistungen (z. B. das Recht auf eine Hinterbliebenenrente) wie ein Ehepaar. Nach 3 Jahren Partnerschaft gelten dieselben Sätze für Schenkungs- und Erbschaftssteuern wie für Ehepaare. In Steuerangelegenheiten können Sie sich für eine gemeinsame Besteuerung nach Steuerklasse 2 entscheiden, aber nur ab dem Jahr, das auf den Abschluss Ihrer eingetragenen Partnerschaft folgt.
Wenn ein Paar eine eingetragene Partnerschaft eingeht, entstehen auch Verpflichtungen zwischen den Partnern. Sie sind verpflichtet, sich gegenseitig und auch materiell zu unterstützen. Auch nach der Auflösung der Partnerschaft haften Sie beide für alle Schulden, die Sie oder einer von Ihnen während der Partnerschaft für die täglichen Bedürfnisse Ihres Haushalts und für Ausgaben im Zusammenhang mit Ihrer gemeinsamen Wohnung gemacht haben. Jeder von Ihnen ist Eigentümer des beweglichen oder unbeweglichen Vermögens, das nachweislich in seinem/ihrem alleinigen Eigentum steht. Jedes bewegliche oder unbewegliche Vermögen, das nicht klar im alleinigen Eigentums eines Partners steht, wird als gemeinsames Vermögen betrachtet.
Was das Testament betrifft, lautet die Antwort zweifelsfrei Ja! Andernfalls wird im Falle des Todes eines Partners der überlebende Partner nicht als gesetzlicher Erbe betrachtet.
Eine Vermögensvereinbarung kann sinnvoll sein, wenn Sie die Bedingungen der Eigentumsbeziehungen innerhalb Ihrer Partnerschaft nach Ihren Wünschen festlegen möchten, vorausgesetzt, sie verstoßen nicht gegen die zwingenden Vorschriften, die für alle eingetragenen Partnerschaften gelten. Sie kann eine Bestandsaufnahme enthalten, aus der hervorgeht, welche Gegenstände des beweglichen und unbeweglichen Vermögens im Alleineigentum eines Partners stehen und welche Ihnen gemeinsam gehören. Es ist nicht notwendig, einen Notar aufzusuchen, um eine Vermögensvereinbarung abzuschließen. Sie müssen nur sicherstellen, dass Ihre schriftliche Vereinbarung datiert und unterzeichnet ist. Die Vereinbarung kann jederzeit ergänzt werden, ohne dass weitere Formalitäten erforderlich sind.
Sie können Ihre Partnerschaft jederzeit durch eine einseitige oder gemeinsame Erklärung vor dem Standesbeamten der Gemeinde, bei der die Partnerschaft eingetragen wurde, beenden. Auch eine Eheschließung oder der Tod eines Partners löst die eingetragene Partnerschaft auf. Im Fall einer einseitigen Erklärung muss der Partner, der die eingetragene Partnerschaft auflöst, den anderen Partner durch einen Gerichtsdiener davon in Kenntnis setzen. Wird eine eingetragene Partnerschaft aufgelöst, ist die Verpflichtung zur gegenseitigen Hilfe und Unterstützung nicht mehr aufrecht, sofern Sie nichts anderes vereinbart oder ein Gericht eine anderweitige Entscheidung getroffen hat.
Sie können bei der Staatsanwaltschaft beantragen, Ihre Partnerschaft in das Zivilregister eintragen zu lassen und dann dieselben Vorteile genießen wie Partner, deren Partnerschaft in Luxemburg eingetragen wurde. Natürlich müssen Sie Ihrem Antrag bestimmte Dokumente wie ein Zertifikat über die Eintragung der Partnerschaft, eine vollständige Kopie Ihrer Geburtsurkunde sowie eine Kopie Ihres Reisepasses oder Ihres Personalausweises beifügen.
Wenn Sie weitere Fragen haben, wenden Sie sich am besten an das Standesamt in der Gemeinde Ihres Wohnsitzes.
[1] Ein Formular ist erhältlich, indem Sie einen Brief an die Cité Judiciaire, Parquet Général, Service du Répertoire civil, L-2080 Luxemburg (+352 47 59 81-341) senden.
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