Muss ich eine Restschuldversicherung abschließen?

Die Antwort lautet nein. Entgegen der landläufigen Meinung sind Sie nicht zum Abschluss einer Restschuldversicherung verpflichtet, wenn Sie einen Hypothekarkredit oder ein persönliches Darlehen aufnehmen.

Halten wir uns zunächst noch einmal vor Augen, was eine Restschuldversicherung eigentlich ist. Es handelt sich um eine befristete Todesfallversicherung mit abnehmendem Kapital. Mit anderen Worten, sie ist auf die Tilgungszeit des Darlehens begrenzt und zahlt im Todesfalle das noch zu tilgende Kapital. Als Begünstigter kann in der Police entweder eine Person (der Ehepartner oder die Kinder zum Beispiel) oder direkt der Darlehensgeber bestimmt werden. Gegen einen Prämienaufschlag bieten manche Versicherungen auch eine Deckung bei Invalidität und Verdienstausfall.

Was kostet es?

Diese Frage kann unmöglich hier beantwortet werden, denn die Prämien einer Restschuldversicherung werden für jeden Einzelfall gesondert berechnet. Zunächst hängt sie von der Höhe Ihres Darlehens ab. Je höher das zu versichernde Kapital, desto höher fällt die Prämie aus. Die Kreditlaufzeit und hohe Zinsen können sich gleichfalls auf die Prämienhöhe auswirken.

Hinzu kommt Ihr Todesfallrisiko. Dieses Risiko richtet sich nach dem Alter zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses (je älter Sie sind, desto höher ist die Prämie), nach Ihrem Rauchverhalten, Ihrem gesundheitlichen Zustand und der Frage, ob Sie als gefährlich geltende Sportarten betreiben.

Wie dem auch sei, der zu zahlende Betrag kann in bestimmten Fällen mehrere tausend Euro ausmachen, insbesondere wenn Sie die Prämie in einem Mal zahlen. Es gibt drei Formen der Prämienzahlung: entweder eine Einmalprämie bei Vertragsabschluss, oder mehrere Jahresprämien, die über zwei Drittel des Versicherungszeitraums hinweg zu zahlen sind (Beispiel: 13 Prämien für einen Kredit mit 20 Jahren Laufzeit), oder Jahresprämien über die gesamte Kreditlaufzeit hinweg.

Sie ist zwar nicht vorgeschrieben, jedoch in jedem Falle zu empfehlen

Warum soll man dann eine kostenpflichtige Versicherung abschließen, wenn dies nicht gesetzlich vorgeschrieben ist? Wenn Sie bereits eine Lebensversicherung besitzen, die zur Deckung Ihres Kredits ausreicht, ist eine Restschuldversicherung nicht erforderlich. In allen anderen Fällen sollten Sie es sich bestens überlegen, ob Sie auf eine Restschuldversicherung verzichten wollen. Durch den Abschluss einer solchen Versicherung bieten Sie Ihren Angehörigen zusätzlichen Schutz (Ehepartner Kinder usw.), denn so sorgen Sie dafür, dass Ihren Nächsten im Falle ihres Todes keine finanziellen Probleme erwachsen. Das gilt vor allem, wenn es sich um einen hohen Kredit handelt! Nicht zu vergessen ist auch, dass die Prämien einer Restschuldversicherung unter bestimmten Voraussetzungen von der Steuer abgesetzt werden können.

Bedenken Sie auch, dass die kreditgebende Bank Ihnen häufiger einen interessanteren Zins anbietet, wenn Sie alles - Kredit und Versicherung - bei ihr abschließen.

Kurzum, nehmen Sie sich etwas Zeit um alle Aspekte zu durchdenken, wägen Sie das Für und Wider ab, und informieren Sie sich, bevor sie eine entsprechende Entscheidung treffen.

11/2021

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