Warum soll man dann eine kostenpflichtige Versicherung abschließen, wenn dies nicht gesetzlich vorgeschrieben ist? Wenn Sie bereits eine Lebensversicherung besitzen, die zur Deckung Ihres Kredits ausreicht, ist eine Restschuldversicherung nicht erforderlich. In allen anderen Fällen sollten Sie es sich bestens überlegen, ob Sie auf eine Restschuldversicherung verzichten wollen. Durch den Abschluss einer solchen Versicherung bieten Sie Ihren Angehörigen zusätzlichen Schutz (Ehepartner Kinder usw.), denn so sorgen Sie dafür, dass Ihren Nächsten im Falle ihres Todes keine finanziellen Probleme erwachsen. Das gilt vor allem, wenn es sich um einen hohen Kredit handelt! Nicht zu vergessen ist auch, dass die Prämien einer Restschuldversicherung unter bestimmten Voraussetzungen von der Steuer abgesetzt werden können.
Bedenken Sie auch, dass die kreditgebende Bank Ihnen häufiger einen interessanteren Zins anbietet, wenn Sie alles - Kredit und Versicherung - bei ihr abschließen.
Kurzum, nehmen Sie sich etwas Zeit um alle Aspekte zu durchdenken, wägen Sie das Für und Wider ab, und informieren Sie sich, bevor sie eine entsprechende Entscheidung treffen.