Welche Rechte und Pflichten haben Schüler/Studenten als Arbeitnehmer?

Sie sind Schüler/Student und wollen Ihre Finanzen aufbessern oder Berufserfahrung sammeln? Eine gute Idee, aber wissen Sie auch, welche Rechte und Pflichten Sie als schulpflichtiger/studierender Angestellter in solch einem Fall haben?

Zunächst einmal ist zwischen einem Arbeitsvertrag für Schüler/Studenten während der Schulferien/vorlesungsfreien Zeit und einem befristeten Arbeitsvertrag außerhalb der Schulferien/vorlesungsfreien Zeit zu unterscheiden.

Arbeitsvertrag für Schüler/Studenten

Für einen solchen Vertrag müssen Sie folgende Voraussetzungen erfüllen.

  1. Sie müssen zwischen 15 und 26 Jahren alt sein, bei einer Bildungseinrichtung in Luxemburg oder im Ausland angemeldet sein und dort am Vollzeitunterricht teilnehmen. Wenn Ihre Anmeldung bei der Bildungseinrichtung vor weniger als 4 Monaten zu Ende gegangen ist, gelten Sie immer noch als Schüler/Student.
  1. Ihr Arbeitsvertrag für Schüler/Studenten muss eine Beschäftigung innerhalb der Schulferien/vorlesungsfreien Zeit Wenn Sie regulär bei einer ausländischen Einrichtung mit anderen Terminen für Ferien/vorlesungsfreie Zeit als im Großherzogtum Luxemburg angemeldet sind, können Sie auch in diesen im Ausland geltenden Zeiten im Rahmen eines Vertrags für Schüler/Studenten arbeiten.
  1. Sie können pro Jahr einen oder mehrere solcher Verträge abschließen. Aber Achtung: Sie dürfen pro Kalenderjahr (vom 1. Januar bis zum 31. Dezember) nicht mehr als zwei Monate oder durchschnittlich 346 Stunden pro Jahr arbeiten. Andernfalls laufen Sie Gefahr, Ihr Recht auf Kindergeld zu verlieren.

Der Arbeitsvertrag für Schüler/Studenten hat verschiedene Vorteile. Ihr Entgelt darf nicht niedriger als 80% des anwendbaren Mindestlohns sein (je nach Alter zwischen 1.153,78 € und 1.538,37 € brutto pro Mona[1]) und ist steuerfrei. Allerdings haben Sie weder Anspruch auf bezahlte Urlaubstage noch auf Bezahlung für Feiertage oder vergütete Abwesenheit bei Krankheit

Befristeter Arbeitsvertrag

Schüler/Studenten im Alter zwischen 16 und 26 Jahren können ebenfalls außerhalb der Schulferien arbeiten, dann aber nicht im Rahmen eines Arbeitsvertrags für Schüler/Studenten, sondern eines befristeten Arbeitsvertrags. Für Sie gelten zwei Statusregelungen: ein Status als Schüler/Student während der Schulferien und ein Status als Arbeitnehmer außerhalb der Schulferien.

Achtung: Dieser befristete Arbeitsvertrag ist an bestimmte Bedingungen gebunden. Die maximale Arbeitszeit darf durchschnittlich 40 Stunden pro Monat nicht überschreiten, das sind 10 Stunden pro Woche. Wenn Sie das Gymnasium besuchen, darf die Laufzeit des befristeten Vertrags nicht länger als 4 Monate sein. Wenn Sie an einer Hochschule studieren, können Sie nacheinander einen oder mehrere befristete Verträge abschließen. Hierbei ist der Zeitraum auf 5 Jahre begrenzt.

In Bezug auf die Entlohnung gelten Sie als Arbeitnehmer. Der Arbeitgeber muss Ihnen mindestens den geltenden Mindestlohn zahlen (je nach Alter zwischen 360,60 € und 480,60 € brutto pro Monat bei einer Arbeitszeit von 40 Stunden pro Monat [2]). Anders als beim Arbeitsvertrag für Schüler/Studenten müssen Sie Ihre Einkünfte versteuern und Sie müssen sich bei allen Zweigen der luxemburgischen Sozialversicherung anmelden. Demgegenüber haben Sie Anspruch auf gesetzliche Feiertage und jährliche Tarifurlaubstage im Verhältnis zu Ihrer Arbeitszeit. Tage, an denen Sie aufgrund von Krankheit der Arbeit fern bleiben, werden natürlich bezahlt, weil Sie ja Sozialversicherungsbeiträge entrichten.

Bedenken Sie aber bitte, dass, wenn Sie mehr als 4 Monate außerhalb der Schulferien arbeiten und für diese Tätigkeit ein Entgelt beziehen, das eine bestimmte Schwelle übersteigt, und zwar das Vierfache des anwendbaren Mindestlohns (1.992,96 x 4 = 7.971,84 € brutto), Sie Ihr Recht auf Kindergeld verlieren.

Für weitere Informationen, besuchen Sie die Website des Guichet Citoyens https://guichet.public.lu/fr/citoyens/travail-emploi.html – auf Englisch) oder der Gewerbeaufsicht (Inspection du Travail et des Mines) (itm.public.lu).

[1] Ab dem 1. Januar 2015 (Index 775,17)

[2] Ab dem 1. Januar 2015 (Index 775,17

11/2021

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