Die Indexierung ist ein sehr altes System, das nach dem Ersten Weltkrieg eingeführt wurde, um die Kaufkraft der Arbeitnehmer zu erhalten. Die ersten, die von dieser Indexierungsklausel im Land profitierten, waren Bahnbedienstete und Beamte. Der allererste Preisindex wurde am 1. Juni 1921 festgelegt. Der damals „Indice du coût de la vie“ (Lebenshaltungskostenindex) genannte Index beruhte auf einem Warenkorb mit 19 lebensnotwendigen Gütern, von denen man annahm, dass sie den Konsumgewohnheiten einer fünfköpfigen Familie (zwei Erwachsene und drei Kinder) entsprachen. Nach und nach wurde dieser repräsentative Warenkorb erweitert - 1948 enthielt er bereits 36 Güter - und auf weitere Kategorien von Arbeitnehmern ausgedehnt, bevor er durch das Gesetz vom 27. Mai 1975 auf alle öffentlichen und privaten Wirtschaftsbereiche ausgedehnt und allgemein eingeführt wurde. Die einzige Ausnahme sind die nach Luxemburg entsandten Arbeitnehmer, deren Löhne höher sind als der Mindestlohn.