Sie können bei Ihrer Steuerbemessungsgrundlage die Einzahlungen in einen Bausparplan absetzen. Der Zweck des Bausparplans liegt darin, es Ihnen über ein zinsgünstiges Darlehen zu ermöglichen, sich gegen Zahlung der entsprechenden Prämien ein Eigenheim zu finanzieren.
Die Beiträge zu einem Bausparvertrag sind bis zu einem Höchstbetrag von 672 Euro absetzbar. Dieser Höchstbetrag erhöht sich auf 1344 Euro, wenn der jüngste Bausparer zu Beginn des Steuerjahres zwischen 18 und 40 Jahren alt ist. Dieser Höchstbetrag wird für den Ehemann/die Ehefrau (oder den Partner bei einer Partnerschaft) und für jedes Kind im Haushalt um seinen eigenen Betrag erhöht.
Um von der steuerlichen Absetzbarkeit profitieren zu können, muss der Bausparvertrag bestimmte Bedingungen erfüllen, deren wichtigste die Anforderung ist, dass er zur Finanzierung des Baus, Erwerbs oder Umbaus einer Wohnung oder eines Hauses dienen muss, das als persönlicher Wohnraum dient.